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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-03-18

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-18

Wortprotokoll

Gerne komme ich zur Begründung meiner beiden Minderheitsanträge in diesem ersten Block.

Bei Artikel 11 Absatz 1 auf Seite 9 der Fahne sprechen wir über die Auslagerungen. Der Bundesrat schlägt vor, dass jede Finanzmarktinfrastruktur für die Auslagerung von wesentlichen Dienstleistungen zwingend die Bewilligung der Finma einholen muss. Aufseiten der SVP-Fraktion sind wir der Meinung, dass dieses Genehmigungsverfahren nur für als systemisch bedeutsam bezeichnete Finanzmarktinfrastrukturen zum Zuge kommen soll, da ansonsten die Finanzmarktinfrastrukturen gegenüber Banken benachteiligt werden. Während neu nämlich eine Finanzmarktinfrastruktur für [PAGE 457] jede Auslagerung von wesentlichen Dienstleistungen zwingend die Bewilligung der Finma einholen müsste, wären die Banken hiervon weiterhin befreit. Diese benötigen mit Ausnahme der Auslagerung von zentralen Führungsaufgaben keine Bewilligung der Finma zur Auslagerung von wesentlichen Dienstleistungen. Dies ist im Rundschreiben 2008/7 der Finma so präzisiert. Da Banken Handelsplätze ohne Bewilligung, sogenannte Organized Trading Facilities, betreiben dürfen, würde mit dieser Regelung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, eine Benachteiligung von Finanzmarktinfrastrukturen gegenüber Banken entstehen.

Entsprechend bitte ich Sie, hier meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Ich komme zu Absatz 2 von Artikel 39, "Meldepflicht": Bei Artikel 39 befinden wir uns im 2. Titel, "Finanzmarktinfrastrukturen", im 2. Kapitel, "Handelsplätze und organisierte Handelssysteme", im 2. Abschnitt, "Pflichten der Teilnehmer". Betreffend die Meldepflicht soll auf Gesetzesstufe definiert werden, wer festlegen darf, welche Informationen an wen in welcher Form weiterzuleiten sind. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll dies die Finma sein, gemäss unserem Minderheitsantrag soll es der Bundesrat sein. Gemäss Aussagen der Bundesverwaltung ist eine Delegation an die Finma sinnvoll, weil diese Regelung sehr technische Fragen betrifft und aufgrund der raschen Entwicklungen im Bereich des Börsenwesens gegebenenfalls rasch angepasst werden muss. Es muss davon ausgegangen werden, dass es der Bundesverwaltung dabei in erster Linie darum geht, analog zur European Market Infrastructure Regulation, gemäss welcher die European Securities and Markets Authority als unabhängige EU-Aufsichtsbehörde immer breitere Kompetenzen erhält, mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz auch der Finma immer breitere Kompetenzen einzuräumen.

Die SVP-Fraktion ist hingegen der Ansicht, dass die Delegation von solch weitreichenden Kompetenzen sehr restriktiv gehandhabt werden sollte. Uns geht es dabei nicht um die sehr technischen Fragen, sondern um andere Informationen, zu deren Weiterleitung andere Instanzen, eventuell auch solche im Ausland, die Handelsplätze und die organisierten Handelssysteme mit diesem Passus im Gesetz verpflichtet werden könnten.

In der Kommission wurde seitens der Bundesverwaltung auch noch das folgende Argument in die Diskussion eingebracht: Wenn zunächst eine bundesrätliche Verordnung erlassen werden müsste, müsste die technische Regelung trotzdem über die Finma erfolgen. Es schien der Verwaltung - also dem Bundesrat - ein Umweg zu sein, weshalb die Verwaltung und der Bundesrat diese Kompetenz an die Finma delegieren wollten. Diese Argumentation lehnen wir entschieden ab. Dieser Umweg, wie er in der Kommission vom Bundesrat genannt wurde, verhindert eben gerade, dass allzu viel Macht an die Finma delegiert wird.

Aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, dem Antrag unserer Minderheit zuzustimmen und diesen Umweg zugunsten von mehr Rechtssicherheit und parlamentarischer Kontrolle zu unterstützen.