AB 170503
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-18
Wortprotokoll
Wie gesagt, Herr Darbellay und ich teilen das Geschäft auf; ich äussere mich zum Gegenstand und zur Zielsetzung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes und werde dann noch das Resultat der Kommissionsberatungen erläutern.
Mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz werden die Organisation und der Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen gesamthaft neu geregelt. Zu den wichtigsten Finanzmarktinfrastrukturen der Schweiz gehören die Handelsplätze, z. B. die Börse und die multilateralen Handelssysteme wie Eurex, die zentralen Gegenparteien, die Zentralverwahrer von Effekten, die Zahlungssysteme und das neue Transaktionsregister für Derivate. Heute sind regulatorische Bestimmungen im Börsengesetz, im Nationalbankgesetz und im Bankengesetz verteilt. Diese Regeln werden jetzt neu im Finanzmarktinfrastrukturgesetz zusammengefasst, wie auch - Herr Darbellay hat darauf hingewiesen - verschiedene Bestimmungen zur Amtshilfe. Die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer beim Effekten- und im Derivatehandel werden der Marktentwicklung und den internationalen Standards angepasst. Diese Anpassung an internationale Standards - ich betone das ausdrücklich, weil ein Minderheitsantrag vorliegt, um das alles zu streichen - ist sehr wichtig, denn Ziel ist es, die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, und das im Lichte der Erkenntnisse der internationalen Finanzmarktkrise von 2008. Die Vorlage trägt insbesondere auch den Empfehlungen des Financial Stability Board und der G-20 Rechnung.
Damit haben wir eigentlich drei Pisten in dieser Vorlage: Zum einen wird mit einer EU-äquivalenten Regelung sichergestellt, dass Schweizer Finanzmarktinfrastrukturen den Zugang zur EU haben. Mit der Kompatibilität in Bezug auf die internationalen Regulierungen wird sichergestellt, dass international tätige schweizerische Finanzmarktinfrastrukturen ihre Transaktionen weiterhin über die Schweiz abwickeln können und nicht auf ausländische Finanzplätze ausweichen. Dann haben wir so etwas wie einen negativen "Swiss Finish", indem wir die Spielräume der eigenständigen Regulierung in der Schweiz ausnützen.
Was sind die Ergebnisse der Beratungen in der WAK-NR? Wir haben uns an drei Sitzungstagen mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz befasst. Damit Sie die Komplexität erfassen können: Zu der Vorlage wurden 112 Anträge eingereicht, davon wurden 26 vor der Detailberatung und 33 während der Detailberatung wieder zurückgezogen. Über die verbleibenden 53 Anträge hat die WAK in dieser oder in einer während den Beratungen abgeänderten Form abgestimmt. [PAGE 452]
Die vielen Anträge und auch die Rückzüge von Anträgen zeigen eines - und da muss man auch als Parlamentarierin und als Parlamentarier einfach ehrlich sein -: Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz ist ein hochtechnisches Gesetz, welches das Milizparlament an die Grenze des Machbaren bringt. Ich erlaube mir deshalb, auch im Namen der Kommission, einen Dank auszusprechen: Ich möchte danken, und zwar den Mitarbeitenden des Finanzdepartementes, der Nationalbank und der Finma, die uns bei den Beratungen begleitet haben. Ich möchte auch für die Zusatzberichte danken, die wir zusätzlich zur Botschaft erhalten haben, um diverse Anträge für die Detailberatung zu klären. Und ich möchte auch dem Präsidenten der WAK danken: Die Kommission hat es kraft seiner kompetenten Leitung geschafft, die ganze Gesetzesvorlage innert nützlicher Frist durchzuberaten.
Die WAK hat die Beratungen am 20. Oktober 2014 mit verschiedenen Anhörungen begonnen. Das Ergebnis ist völlig klar: Die Branche begrüsst das Gesetz, der Regulierungsbedarf ist anerkannt. Dazu nur ganz kurze Hinweise: Die Nationalbank verwies darauf, dass die aktuelle Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen im Hinblick auf die Stabilität des Finanzsystems Schweiz wichtig sei, denn die Finanzmarktkrise habe die Schwächen, insbesondere des Derivatemarktes, aufgezeigt. Notwendig sei, so hiess es bei der Nationalbank, eine international koordinierte Regulierung. Die Schweizer Börse, die wichtige Betreiberin der Finanzmarktinfrastrukturen der Schweiz, hat ihrerseits darauf hingewiesen, dass mit dem Gesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen würden, dass sie auch im internationalen Markt bestehen könne. Auch die Schweizerische Bankiervereinigung hat den Gesetzentwurf unterstützt. Alle betonten, wir sollten das Gesetz möglichst rasch in Kraft treten lassen - das liegt ja dann in der Kompetenz des Bundesrates -, weil sich die Schweiz bereits jetzt mit der Umsetzung internationaler Standards in Verzug befinde, und das wiederum schade der Reputation des Finanzmarktes Schweiz.
Die Kritik an der Vorlage betraf Einzelpunkte, insbesondere den ausgedehnten Anwendungsbereich des Derivatehandels; wir kommen in der Detailberatung darauf zurück. Dann sind auch Bestimmungen der Amtshilfe kritisiert worden; auch das werden wir in der Detailberatung diskutieren. Bei den Strafnormen sind insbesondere die Fahrlässigkeitsbestimmungen auf Kritik gestossen. Anderen geht die Vorlage zu wenig weit - ich schaue hier zu meiner Seite hinüber -: Insbesondere der Hochfrequenzhandel und die Dark Pools seien in der Vorlage ungenügend reguliert; auch darauf kommen wir in der Detailberatung zurück.
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz ist, wie im Finanzmarktrecht üblich, ein Rahmengesetz, und die Ausführungsbestimmungen werden vieles konkretisieren müssen. Hier muss man vielleicht auch internationale Entwicklungen abwarten. Wir haben in der WAK beschlossen, dass wir die Verordnung zum Gesetz sehen wollen, weil eben viele Detailbestimmungen in der Verordnung zu regeln sind. Der Bundesrat hat uns das entsprechend dem Parlamentsgesetz zugesichert.
Die Mehrheit der WAK erachtet die Gesetzesvorlage als sinnvoll und wichtig. Das Eintreten war unbestritten, ist auch jetzt unbestritten; wir sind einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Das Resultat der Beratungen: Der Gesetzentwurf wurde mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen so verabschiedet, wie er Ihnen jetzt zur Beratung vorliegt.
Ich ersuche Sie im Namen der WAK, auf die Vorlage einzutreten.