Caroni Andrea · Nationalrat · 2015-03-19
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-19
Wortprotokoll
Bezüglich der Strafbestimmungen der Artikel 145 bis 147 ist die FDP-Liberale Fraktion der Meinung, dass die Fahrlässigkeitstatbestände gestrichen gehören. Wir folgen hier der Minderheit Matter bzw. der Minderheit Portmann. Denn im Grundsatz verfolgen wir mit dem Strafrecht im allgemeinen Strafrecht Vorsatztaten. Nur dort, wo die Schwere des Delikts es rechtfertigt, weiten wir das aus, auch auf blosse Unvorsichtigkeit, Unsorgfältigkeit. Bei den hier vorliegenden Straftatbeständen scheint uns diese Hürde nicht erreicht. Da geht es vor allem auch um Massengeschäfte von Meldungen, namentlich bei den neuen Bestimmungen zum Derivatehandel. Bei dieser Flut von neuverlangten Meldungen kann einmal ein Fehler passieren.
Anders sehen wir es bei Artikel 148, wo es um die Meldepflicht bei Übernahmen geht. Dort wollen wir bei der heutigen, zu Recht strengen Regel bleiben. Da gibt es keine Meldungsflut. Dafür hat die einzelne Meldung grosse Auswirkungen auf das Vertrauen in die Kapitalmärkte. Wir lehnen dort also den Minderheitsantrag Matter ab.
Bezüglich der Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu den Artikeln 42a und 42b kann ich summarisch sagen, dass wir diese ablehnen. Nur ein Hinweis: Den Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Artikel 42a Absatz 4 lehnen wir ab, obwohl wir auch gewisse rechtsstaatliche Bedenken haben. Wir haben aber dafür geschaut, dass wir bei dieser Datenübermittlung, die ohne vorgängige Information des Kunden erfolgt, genau dieselben Schranken aufbauen, wie wir sie seit dem 1. August 2014 im Steueramtshilfegesetz haben. So gelten bezüglich Steuerdelikten dann dieselben Regeln beim Insiderhandel und beim Marktmissbrauch, hier wie dort. Die Idee von Herrn Aeschi ist zwar interessant, wonach man einen Verwertungsvorbehalt anbringt. Sie ist aber nicht wirklich zielführend. Was aber als Mechanismus möglich ist, um die Rechte nachträglich zu gewähren, ist, dass der Betroffene, wenn er von der Datenlieferung erfährt und die Unrechtmässigkeit feststellt - sofern die Lieferung unrechtmässig war -, dann im Zielstaat, wo die Daten sind, dafür schaut, dass diese dort nicht verwertet werden dürfen.
Zusammengefasst: Wir folgen den Anträgen der Minderheiten Matter und Portmann zu den Artikeln 145, 146 und 147 und lehnen alle anderen Minderheitsanträge ab.