Lexipedia

Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-03-19

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter hat am 19. Februar 2014, also kurz vor der Schlussabstimmung über die Änderung des Steueramtshilfegesetzes vom 21. März 2014, zu diesem Artikel Stellung genommen. Sie schreibt unter anderem: "Nach Artikel 42a Absatz 4 Finanzmarktaufsichtsgesetz können unter speziellen Umständen Informationen übermittelt werden, ohne dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Beschwerdeerhebung zu geben. Der Betroffene muss sich im [PAGE 550] Anschluss mit Staatshaftung zufrieden geben. Unseres Erachtens" - also im Erachten der Vereinigung der Richterinnen und Richter - "ist diese Regelung höchst problematisch, eventuell gar verfassungswidrig; es scheint sehr fraglich, ob sie nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV) und die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) verletzt. Man sollte sich zumindest überlegen, ob - falls eine 'vorzeitige' Informationsübermittlung tatsächlich unumgänglich ist - nicht wenigstens ein Verwertungsvorbehalt angebracht werden müsste in dem Sinne, dass die Verwendung der Informationen untersagt ist, soweit und sofern der Betroffene nach Mitteilung der Informationsübermittlung Rechtsmittel erhebt und die Rechtsmittelinstanzen zum Schluss kommen, die Informationen hätten nicht übermittelt werden dürfen."

Die SVP findet es höchst problematisch, wenn ausländischen Stellen Informationen übermittelt werden, ohne den betroffenen Kunden zu informieren oder ihm ein nachträgliches Einsichtsrecht einzuräumen. Aus diesem Grund beantragen wir zunächst die Streichung von Artikel 42a, und mit einem Eventualantrag beantragen wir die Anpassung der Absätze 3 und 4, damit dem Kunden zumindest nachträglich Einsicht in die übermittelten Daten gewährt wird.

Betreffend Artikel 42b bitten wir Sie ebenfalls, unseren Streichungsantrag zu unterstützen. Wir sind der Meinung, dass die Finma wohl mit internationalen Organisationen und Gremien zusammenarbeiten soll, dass sie mit diesen aber nicht sensible oder "nicht öffentlich zugängliche" Informationen austauschen soll. Bitte unterstützen Sie unseren Streichungsantrag.