Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-19
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag anzunehmen.
Was sind denn solche Positionslimiten? Ich denke, es ist gut, wenn wir uns das noch einmal vergegenwärtigen. Das sind durch eine Behörde oder einen Handelsplatz angeordnete Beschränkungen der offenen Derivatepositionen, das gilt auch für Agrarderivate, die von einem Marktteilnehmer gehalten werden können. Sie limitieren die Einflussmöglichkeiten von einzelnen Marktteilnehmern auf die Preise und das Marktgeschehen. Man hat früher solche Positionslimiten regelmässig angewendet, auch um die Rohstoffmärkte zu regulieren. Erst Ende der Neunzigerjahre hat man dann im Zuge der allgemeinen Deregulierung darauf verzichtet. 2009 [PAGE 548] haben die G-20-Staaten entschieden, wieder solche Limiten einzuführen und gegen übermässige Schwankungen der Rohstoffpreise in dieser Art und Weise vorzugehen. Im September 2011 wurden dann die Iosco-Prinzipien für die Regulierung und Überwachung der Warenderivate gebilligt. Die Entwicklung ist in diese Richtung gegangen.
Es wurde gesagt: In der EU wurde im Juni 2014 die Richtlinie Mifid II veröffentlicht. Diese hat solche Positionslimiten. Herr Nationalrat Maier Thomas sagt, es bestehe kein Grund dafür, so etwas zu machen. Mifid II sieht aber solche Positionslimiten vor. Der Bundesrat hat im Übrigen auch einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die rechtliche Grundlage ist vorhanden. Herr Nationalrat Jans hat darauf hingewiesen: Die EU ist dabei, solche Positionslimiten einzuführen. Die Mitgliedstaaten haben die Pflicht, bis zum 3. Juli 2016, also bis zum nächsten Jahr, die notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung im nationalen Recht zu erlassen und sie dann auch in Kraft zu setzen. Der Prozess läuft.
Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!" überprüft, wo man eine entsprechende Bestimmung aufnehmen könnte. Wir werden die Initiative behandeln. Wir werden dort aber nicht die Möglichkeit haben, eine solche Bestimmung einzubauen. Darum ist jetzt hier im Finanzmarktinfrastrukturgesetz die Möglichkeit, eine solche Bestimmung im Grundsatz aufzunehmen und auf Verordnungsstufe dann die Ausführung, die konkrete Gestaltung dazu zu machen und das selbstverständlich mit der Entwicklung im Ausland, die wir Mitte nächstes Jahr kennen, abzustimmen.
Was können wir damit verhindern? Wir können bezüglich dieses nichtstandortgebundenen Markts für Warenderivate der Gefahr begegnen, dass dieser Markt plötzlich auf Plattformen in der Schweiz verlagert würde, wenn das im Ausland eingeschränkt wird. Denn wir haben keine Regulierung, und wenn man von dort, wo es Regulierungen gibt, auf den nichtregulierten Markt Schweiz verschwindet, wird das entsprechende Probleme geben hinsichtlich der Reputation des Schweizer Finanzplatzes. Nun höre ich, Herr Nationalrat Aeschi hat das gesagt, wir sollten nicht ein weiteres Mal der internationalen Gemeinschaft vorauseilen. Im Moment machen wir aber in vielen Bereichen nichts anderes, als zu versuchen, für unsere Unternehmen gleiche Regelungen zu schaffen, wie sie international schon gelten, und für sie den Marktzutritt sicherzustellen.
Ich kann mich hier Herrn Nationalrat de Buman anschliessen. Er hat gesagt, wenn wir diese Grundlage schaffen, ohne das gleich umzusetzen - und das sagen wir ja auch -, ermögliche uns dies, einmal nicht zu spät und auch nicht zu früh, sondern dann, wenn es so weit ist, also rechtzeitig, handeln zu können. Darum möchte ich Sie bitten, den Minderheitsantrag de Buman anzunehmen und damit die notwendige gesetzliche Grundlage, die wir nächstes oder übernächstes Jahr brauchen, zu schaffen. Wenn Sie schon immer wieder, und ich nehme das gerne noch einmal auf, von Deregulierung und vom Abbau unnötiger Prozesse sprechen: Das hier wäre ein Anwendungsbeispiel, wie Sie eine uns sicher spätestens nächstes Jahr beschäftigende gesetzliche Regelung bereits heute vorwegnehmen können. Wir schaffen damit nur den Grundsatz, damit wir nicht noch ein weiteres Mal mit dem gleichen Gesetz eine Zusatzschlaufe im Parlament machen müssen.
Im Sinne einer effizienten Gesetzgebung möchte ich Sie bitten, diese Bestimmung jetzt aufzunehmen.