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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-03-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-03-19

Wortprotokoll

Die Bestimmungen in Block 3 enthalten die übrigen Marktverhaltensregeln. Im Mittelpunkt der Beratungen in der Kommission standen die sogenannten Positionslimiten. Hierzu findet sich der Minderheitsantrag de Buman für einen neuen Artikel 116a und einen Artikel 116b betreffend die Überwachung.

Artikel 116a gibt dem Bundesrat die Kompetenz, für Warenderivate, die von einer Person gehalten werden dürfen, Limiten einzuführen. Die Bestimmung der Limiten für die einzelnen Derivate wäre Sache der Finma. Der Antrag stellt quasi einen gemilderten, aber auch gekonnteren Gegenvorschlag zu einem Antrag von uns Grünen dar, der solche Beschränkungen verbindlich vorschreiben wollte. Artikel 116b überantwortet die Überwachung den Handelsplätzen. Konzeptionell wird damit dem Grundsatz der Selbstkontrolle gefolgt.

Werden Positionslimiten geschaffen, lässt sich die Zahl der von einer Hand gehaltenen Warenkontrakte begrenzen. Der Sinn ist, zu verhindern, dass durch eine Übermacht in einer Hand der Markt destabilisiert oder die Preisentwicklung manipuliert werden kann. Solche Limiten finden an Börsen und auf Handelsplattformen bereits Anwendung. Für richtig halten wir es, sie rechtlich abzusichern. Dass der Bundesrat das Gesetz restriktiver interpretieren würde, als dies in der EU der Fall ist, befürchten wir nach den bisherigen Erfahrungen nicht.

Die neuen Bestimmungen sind auch sinnvoll im Zusammenhang mit der hängigen eidgenössischen Volksinitiative gegen die Nahrungsmittelspekulation. Leider ist es eine Tatsache, dass mit Nahrungsmitteln spekuliert wird. Das kann zum Beispiel steigende Nahrungsmittelpreise und in der Folge Verknappungen bei den Angeboten nach sich ziehen. Das vergrössert die Gefahr von Hunger und Elend. Richtig ist es, wenn der Handel mit Nahrungsmitteln der Versorgung dient. Das ist ganz im Sinne des Antrages der Minderheit de Buman. Spekulation dagegen dient der Allgemeinheit nicht; wie dargelegt, ist sogar das Gegenteil der Fall. Kommt es so weit, handelt es sich in unseren Augen um ein Marktversagen, sodass eine staatliche Intervention notwendig ist.

Die Schweiz ist einer der grössten Rohstoffhandelsplätze der Welt. Viele der grössten Unternehmen der Branche haben ihren Sitz hier, namentlich in Genf und in Zug. Die Schweizer Behörden, auch der Gesetzgeber, sind deshalb im Bereich der Rohstoffe mehr gefordert als irgendwelche anderen Akteure. Nicht zuletzt steht die Reputation des Landes zur Diskussion.

Wir Grünen empfehlen Ihnen, dem Antrag der Minderheit de Buman zuzustimmen.

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