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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-12-09

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-09

Wortprotokoll

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Verfassungsbestimmung zum Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen einerseits sowie zwischen den Kantonen andererseits in Kraft - das nach fast zehnjähriger Vorarbeit. Das am 28. November 2004 vom Volk angenommene neue Finanzausgleichssystem war die Antwort der Kantone und des Bundes auf - und das ist wichtig - eine [PAGE 1219] drohende materielle Steuerharmonisierung unter den Kantonen, die ich selber nicht will. Es war auch die Antwort auf einen weiteren Abbau der Aufgabenerfüllung durch die einzelnen Kantone, weil diese finanziell immer weniger in der Lage waren, die Aufgaben selber wahrzunehmen, und auch kein finanzieller Anreiz für Konkordatslösungen oder Lastenabgeltungen bestand. In der Tat bleibt bei zu grossen Unterschieden in der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kantone und damit der Unmöglichkeit der eigenen Finanzierung der Aufgaben meist nur der Rückgriff auf Bundeslösungen, weil damit auch die Finanzierung gesichert ist. Wer kein oder zu wenig Geld hat, für den ist der Anreiz gross, alles an den Bund zu delegieren. Das schadet dem Föderalismus, der gerade hier in diesem Plenum immer wieder hochgehalten wird.

Der neue Finanzausgleich ist auch eine Antwort auf die starren Zweckbindungen bei den Subventionen, die es vor 2008 gab. Grob gesagt: Vor 2008 musste jede erhaltene Subvention im subventionierten Bereich eingesetzt werden. Der Nehmerkanton, um diesen Ausdruck jetzt wiederum zu gebrauchen, hatte überhaupt keine Möglichkeit, mit den erhaltenen Subventionen andere Schwerpunkte zu setzen. Die Schwerpunkte und Prioritäten bei den Ausgaben wurden deshalb oft gerade auch in jenen Bereichen gesetzt, in welchen es die grössten Subventionssätze gab. Es kommt hinzu, dass mit den bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs geltenden Finanzkraftzuschlägen auch die wenigsten Kantone - gerade auch Hochsteuerkantone - ein Interesse daran hatten, ihre Steuerpolitik, ihre Steuersätze anzupassen.

All das ist zu bedenken, wenn wir heute über den NFA diskutieren. Wir kommen in diesem Bereich von weit her. Fakt ist, dass sich über das Ganze gesehen, inklusive der neuen Zusammenarbeits- und Lastenausgleichsvereinbarungen unter den Kantonen, der NFA bewährt hat. Das Ressourcenpotenzial der Kantone hat sich verbessert, zum Glück.

Die Ressourcen und die Finanzmittel werden aber niemals in allen Schweizer Kantonen gleich sein. Es hängt dies mit der Topografie, der Lage der Kantone und ihrer Anbindung an die Wirtschaftszentren zusammen. Wenn ich an Zug denke: Es ist eine halbe Stunde vom grossen Wirtschaftszentrum Zürich weg; das Gleiche gilt auch für Schwyz. Das ist bei vielen anderen Kantonen gerade nicht der Fall. Daraus resultiert für die Kantone und Regionen eine wirtschaftlich und finanziell jeweils andere Ausgangslage. Der Ausgleich dieser Unterschiede ist aber im Interesse der ganzen Schweiz und aller Kantone.

Wenn ich meinen Kanton Freiburg und sein Ressourcenpotenzial nehme, so stelle ich fest, dass die seit Jahren nur wenig gestiegenen mittleren Einkommen der Steuerzahler und die Gesamteinkommen auch damit zusammenhängen, dass die Bevölkerungszahl in den letzten zehn Jahren pro Jahr um 10 000 Personen angestiegen ist. 2004 hatte der Kanton Freiburg 200 000 Einwohner, wir haben heute 300 000 Einwohner - mit allen Auswirkungen auf die Infrastruktur, die Schulen und die damit verbundenen Ausgaben. Peter Bieri hat es angesprochen: Wir haben seit zehn Jahren auch einen ausgeglichenen Haushalt. Ich würde sagen: Zum Glück haben wir - nach sieben oder acht Sparprogrammen - einen ausgeglichenen Haushalt! Es kann ja nicht das Ziel sein, dass die sogenannten Empfängerkantone rote Zahlen schreiben.

Im Übrigen, was Freiburg anbelangt - das ist die letzte Bemerkung -: Kollege Kuprecht hat mich heute Morgen auf einen Artikel im "Blick" unter dem Titel "Kantone tricksen sich arm" aufmerksam gemacht. Danach soll der Kanton Freiburg 260 Millionen Franken nicht angegeben haben. Ich habe mich dann mit unserem Finanzdirektor noch einmal kurz abgesprochen, das heisst, ich habe ihn zwischen 8 Uhr und 8.15 Uhr angerufen. Nach seinen Aussagen beträgt der Unterschied nicht 260 Millionen, sondern rund 20 Millionen Franken. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Zahlen der ausländischen und der inländischen Gewinne in einer falschen Rubrik eingetragen wurden. Der Irrtum wurde korrigiert, und die richtigen Zahlen wurden ins Budget aufgenommen. Ich sage dies nur, um die Sache wieder ins Lot zu bringen. So, wie es dastand, mit dem Betrag von 260 Millionen Franken, ist es offensichtlich falsch: Es ging genau um 21,5 Millionen Franken. Das wurde entsprechend korrigiert.

Doch zurück zum generellen Thema: Trotz gestiegener Ausgleichszahlungen durch die finanzstarken Kantone sind die Unterschiede in der Finanz- und Wirtschaftskraft der Kantone grösser geworden. Das ist einmal festzustellen. Auch bei der Steuerbelastung ist die Bandbreite der Unterschiede noch grösser geworden. Ich will jetzt nicht mit Zahlen um mich werfen, aber hier nur vier Zahlen: Reichte die Bandbreite der Steuerbelastung 2008 von Zug mit 13,5 Prozent bis zu Jura mit 32,5 Prozent, so reicht die Bandbreite 2014 von 12,7 Prozent, diesmal ist es Schwyz, bis zu 35,4 Prozent, das ist dann Genf. Die Unterschiede sind also angewachsen. In den zum Glück stark gebliebenen Kantonen wie Zug und Schwyz beträgt auch die Steuerbelastung nur rund die Hälfte des nationalen Schnitts. Wenn ich vergleiche: Wir bezahlen in unserem Kanton zwei- oder dreimal mehr Steuern auf den gleichen Einkommen. Die Belastung ist hoch geblieben.

Ich selber bin froh, dass es Kantone wie Zug, Schwyz oder auch Nidwalden gibt. Die Unterschiede im Alltag, in der Steuerbelastung, sind aber Realität. Wir kaufen in den gleichen Einkaufszentren gerade auch die Nahrungsmittel ein. Ich habe nie gehört, dass es einen Unterschied gebe, wenn ich in einen Laden oder ein Einkaufszentrum gehe für den Kauf der täglichen Lebensmittel.

Schliesslich und endlich betragen die Leistungen der ressourcenstarken Kantone - ich möchte das immerhin auch noch sagen - heute rund 68 Prozent der Leistungen des Bundes. Vielleicht kann die Finanzministerin dazu noch etwas sagen. Diese Leistungen sind damit auch an der unteren Grenze der Bandbreite. Herr Bieri hat von Voraussehbarkeit, von Redlichkeit gesprochen. Die Verfassung sagt, der Beitrag der ressourcenstarken Kantone betrage zwei Drittel bis 80 Prozent des Beitrags des Bundes. Wir sind heute bei 68 Prozent. Zwei Drittel sind 66 Prozent. Es ist also nicht so, dass da Welten dazwischenliegen.

Alles in allem besteht heute meines Erachtens kein Grund für eine Alarmstimmung, gerade auch nicht unter den - ich sage es noch einmal - zum Glück finanzstarken Kantonen. Gesetze müssen auch Voraussehbarkeit und Rechtssicherheit garantieren. Die jetzige Regelung ist seit rund sechs Jahren in Kraft. Bitte, wenn wir natürlich auch in diesem Rat damit anfangen, die Gesetze jedes Jahr zu ändern, dann wird es schwierig, gerade auch den Zusammenhalt unter den Kantonen zu garantieren.

Ich selber bin dem Bund und den finanzstarken Kantonen ebenfalls für die grossen finanziellen Leistungen dankbar. Gleichzeitig vertrete ich aber auch die Auffassung, dass nach nur acht Jahren neuem Finanzausgleich an den Rahmenbedingungen nicht zu schrauben, nichts Grundsätzliches zu verändern ist. Ein Einbruch in das System und auch kleine Änderungen, wir haben ja die Diskussion geführt, werden sofort das Feld für weitere Diskussionen öffnen. Wenn wir eine Zahl verändern, kommt es dann nicht zur Forderung nach einer einseitigen Aufstockung durch den Bund, z. B. mittels Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs? Der Bund, das vergisst man immer wieder, bezahlt rund 3 Milliarden Franken; es ist ein riesiger Betrag, der hier vom Bund erbracht wird. Soll man die Wasserzinsen beurteilen, sollen die Grenzgängereinkommen anders gewichtet werden, soll man die Hochschullasten anders abgelten, oder soll man den Härteausgleich - ohne den es den NFA nie gegeben hätte, die Mehrheit der Kantone hätte nie zugestimmt - diskutieren?

Wenn wir die heutigen gesetzlichen Grundlagen weitere vier Jahre unverändert weiterführen wollen, so hat das schliesslich und endlich - das die letzte Bemerkung - auch den Vorteil, dass die von den Geberkantonen geforderten Veränderungen dann auch zusammen mit und im Lichte der Unternehmenssteuerreform III diskutiert werden können. Von der Unternehmenssteuerreform III werden alle Kantone direkt und indirekt betroffen sein. Sie wird auch Auswirkungen auf [PAGE 1220] den finanziellen Ausgleich unter den Kantonen haben. In beiden Fällen, NFA und Unternehmenssteuerreform III, wenn auch mit ungleichen Adressaten, geht es um einen Ausgleich von Ressourcen bzw. auch von Einnahmen.

Ich bin mir bewusst - man wird das heute Morgen noch sagen -: Juristisch-technisch hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Aber inhaltlich geht es um das Gleiche: Es geht nämlich um Geld, es geht um sehr viel Geld, welches gerade auch heutige Geberkantone dann zum Teil brauchen werden. Ich meine, es wird den Blick auf das ganze Ausgleichssystem öffnen. Anpassungen auch des NFA, deren Notwendigkeit ich mittel- und langfristig nicht bestreite, werden neu orientiert und neu ausgerichtet werden können. Ich glaube, dass sich die Diskussion verändern wird. Denn nicht nur die sogenannten Nehmerkantone - wie man meistens etwas abschätzig sagt - werden betroffen sein, sondern der Kreis wird dann tatsächlich weiter geöffnet werden, die Diskussion wird sich auch versachlichen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie selbstverständlich auch um Eintreten und dann um Zustimmung zu den Anträgen der Mehrheit. Es ist eine Mehrheit, welche auch eine Mehrheit der Kantone in der KdK und in der Finanzdirektorenkonferenz widerspiegelt.