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Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-09

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-09

Wortprotokoll

Ich werde mich jetzt beim Eintreten wunschgemäss nur zu den beiden Bundesbeschlüssen 1 und 2 äussern.

Wenn Sie die Traktandenliste für heute Morgen anschauen, dann könnten Sie zum Schluss kommen, dass Sie einen "Altherr-geprägten" Morgen vor sich haben. Ich kann Ihnen aber versichern: Ich werde mich sehr kurz zu den Themen äussern; Sie werden also eher einen althergebrachten Morgen erleben. (Heiterkeit)

Ihre Kommission hat sich sehr eingehend mit dem Thema "Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen" beschäftigt. Wir haben bereits im politischen Seminar im Juli dieses Jahres an einem halben Tag den zweiten Wirksamkeitsbericht vorgestellt erhalten, die Beurteilung eines Wissenschafters zur Kenntnis genommen und, wie es sich gehört, auch Vertreter von ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen angehört; wir haben ihnen Verständnisfragen gestellt und diskutiert. Im Oktober haben wir dann die eigentliche Vorlage behandelt. Wir haben auch hier Anhörungen durchgeführt, nämlich von Vertretern der KdK und der Finanzdirektoren, selbstverständlich auch hier in einer ausgewogenen Zusammensetzung nach ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonsvertretern; das heisst, nicht die Kantonsvertreter sind ressourcenschwach oder ressourcenstark - da sind natürlich alle stark! -, sondern die Kantone. Wir haben intensiv debattiert und sind zu klaren Mehrheiten gekommen; Sie werden sich dazu sicher noch je nach Standpunkt äussern.

Einleitend möchte ich ganz grundsätzlich feststellen, dass sich der Bundesrat, Ihre Kommission und alle Kantonsregierungen einig sind, dass der NFA ein Jahrhundertprojekt war und ist, dass der NFA gelungen ist und dass es kein Zurück gibt. Vorher hatten wir objektgebundene Subventionen und äusserst zahlreiche Verbundaufgaben. Ich denke, es ist ein gutes Zeichen für die Schweiz, dass es gelungen ist, viele dieser Verbundaufgaben zu entflechten und durch ein ressourcenorientiertes System zu ersetzen. Angeschaut wird ja das Ressourcenpotenzial jedes einzelnen Kantons, und zwar macht man das - ganz grob gesagt - anhand der direkten Bundessteuer. Wie stark dann der Kanton sein Ressourcenpotenzial ausschöpft, bleibt ihm überlassen. Die Kantone bleiben also frei in der Gestaltung ihrer Steuern, vor allem ihrer Steuertarife. Schöpfen sie das Ressourcenpotenzial nicht voll aus, haben sie die Folgen selbst zu tragen.

Das System hat vielleicht in einzelnen Bereichen teilweise etwas falsche Anreize; wir werden darauf sicher noch zu sprechen kommen. Es gibt da auch weitere Diskussionspunkte: Wie werden die Grenzgänger mit einbezogen, die Grundstückschätzungen? Die Wasserzinsen waren auch immer ein Thema, und jetzt aktuell sind es auch die Auswirkungen der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III. Alle diese Punkte haben wir diskutiert, aber wir wollen sie nicht im Zusammenhang mit dieser Vorlage behandelt haben.

Ich komme damit auf die Gefässe zu sprechen. Es gibt den Haupttopf des NFA, und es gibt drei weitere Töpfe: den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA), den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) sowie den Härteausgleich. Ich muss Ihnen diese Töpfe nicht einzeln erläutern, Sie kennen sie genauso gut wie ich.

Aus den beiden Bundesbeschlüssen, die Sie mit der Fahne erhalten haben, geht hervor, worum es genau geht. Der Bundesrat hat im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes festgestellt, dass der NFA funktioniert. Dank diesem NFA haben sämtliche Kantone eigene Ressourcen im Umfang von 85 Prozent des gesamtschweizerischen Mittels zur Verfügung; in den letzten vier Jahren lagen alle Kantone zumindest ganz leicht darüber. Der Bundesrat will nun mit dieser Vorlage die Verteilung der Gelder bzw. den Betrag in den Töpfen etwas senken. Er will weiterhin die Mindestausstattung von 85 Prozent gewährleisten, aber nicht mehr. Das hätte eine Reduktion der Töpfe um 330 Millionen Franken zur Folge; so steht es in der Botschaft und auch in der Vorlage.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will das nicht, sondern will die bisherigen Beträge beibehalten. Sie will also die Reduktion um 330 Millionen Franken nicht vornehmen, sondern auch in den nächsten vier Jahren weiterhin gleich viel ausschütten. Für den Bund macht das pro Jahr 196 Millionen Franken aus, für die ressourcenstarken Kantone 134 Millionen Franken.

Das sind die Anträge von Mehr- und Minderheit auf der Fahne zur Vorlage 1. Es ist im Grunde ein Konzept, sodass es eine Abstimmung über diese Anträge geben wird - schliesslich kann man nicht den Bundesbeitrag kürzen und die ressourcenstarken Kantone weiterhin gleich stark belasten -; das gehört zusammen.

Wenn Sie die Begründungen für den Antrag der Mehrheit und jenen der Minderheit hören, werden Sie feststellen, dass sich beide über die Auslegung von Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich streiten. Das ist sicher das anwendbare Gesetz in diesem Bereich; in Artikel 6 Absatz 3 heisst es: "Zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird angestrebt, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen." Als man das Gesetz erlassen hat, war der schwächste Kanton irgendwo bei 60 Prozent, der stärkste in der Grössenordnung von 200 Prozent. Die Vorstellung bei der Formulierung dieser Bestimmung von Artikel 6 Absatz 3 war, dass man von unten her kommend diese Ressourcen von 60 Prozent auf mindestens 85 Prozent anheben wollte. Die Mehrheit sagt nun, dass es "mindestens 85 Prozent" heisse, sodass, wenn alle Kantone 86 und mehr Prozent hätten, diese Bestimmung keine Rolle mehr spiele, weil sie erfüllt sei. Damit begründet die Mehrheit, dass man diese Kürzung um 330 Millionen Franken nicht vornehmen wolle. Die Minderheit sagt: "Hier steht das Ziel, es wird angestrebt, man kommt von unten her. Logischerweise muss man sagen: Wenn das Ziel erreicht ist, dann bleibt man da stehen, man bleibt bei 85 Prozent stehen." Es sind die Minderheit und der Bundesrat, die um 330 Millionen Franken im Jahr reduzieren wollen. So viel zur Vorlage 1.

Dann gibt es eine Vorlage 2. Dort geht es um die Grundbeiträge des Lastenausgleichs ebenfalls für die Beitragsperiode 2016-2019, um diese beiden Töpfe SLA und GLA, die ich erwähnt habe. Hier geht es um die Frage der Ausstattung beider Töpfe. Bisher waren beide gleich hoch munitioniert. Der Bundesrat will das auch so weiterführen. [PAGE 1217]

Es gibt - Sie sehen es auf der Fahne - eine Minderheit Fetz, welche den Beitrag des soziodemografischen Topfs um knapp 200 Millionen Franken erhöhen will. Die Begründung werden Sie von Frau Fetz erhalten, aber ganz kurz zusammengefasst: Sie will das, was von Bundesseite in der Vorlage 1 "eingespart" werden soll und was im Härteausgleich noch reduziert wird, in diesen Topf werfen.

Um die beiden Töpfe GLA und SLA gibt es eine grössere Diskussion. Die Städte sagen, der Aufwand im SLA sei sehr viel grösser als derjenige im GLA, sie wollten eine andere Verteilung. Das ist dann auch ein Thema der Standesinitiative Waadt 13.313, die wir später diskutieren werden. Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass beide Töpfe gleich hoch munitioniert sein sollen; das ist ein Grundentscheid, der nach langen Verhandlungen getroffen wurde. Das wollen wir so beibehalten.

So viel zum Eintreten, so viel zu den beiden Bundesbeschlüssen. Ich werde die Diskussion aufmerksam verfolgen und mich voraussichtlich am Schluss nochmals melden.