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Schmid Martin · Ständerat · 2014-12-09

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-09

Wortprotokoll

Finanzausgleichsdiskussionen haben das Potenzial, Emotionen zu wecken. Umgekehrt hat der Bundesrat mit dem Wirksamkeitsbericht eine gute Ausgangslage für unsere Diskussion geschaffen.

Letztlich steht insbesondere der Vorschlag des Bundesrates zur Debatte, die Mindestausstattung sei mit 85 Prozent zu definieren. Zu diesem Schluss kann man kommen - das gebe ich redlich zu -, wenn man nur das Ziel der Mindestausstattung von 85 Prozent im Auge hat. Wenn man aber die weiteren Ziele, welche der Finanzausgleich anstreben will, auch in die Beurteilung einbezieht, wie z. B. die Verringerung der Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung oder auch den Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone, dann kann man getrost auch zu einem anderen Ergebnis kommen und der Mehrheit folgen.

Ich möchte Herrn Kollege Bieri und Herrn Kollege Eder deutlich widersprechen; sie haben von einem Bruch von Treu und Glauben gesprochen, wenn der Rat bei der Festsetzung der 85 Prozent eine Gesamtbeurteilung vornimmt und nicht nur das Ziel der Mindestausstattung einbezieht. Wenn man nämlich diese Gesamtbeurteilung näher betrachtet, stellt man fest, dass sich die Disparitäten in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone vor dem Ressourcenausgleich nur leicht verringert haben und dass die Steuerbelastungsunterschiede teilweise auch zugenommen haben.

Ich gebe Ihnen, Herr Bieri, auch gerne eine Antwort auf die Frage, warum Zug so viel mehr zum Handkuss komme. Sie sehen in der aggregierten Steuerbelastungsbilanz, dass Zug von 2008 bis 2011 bei einer Basis von 100 Punkten um 30 Punkte zugelegt hat. Kollege Kuprecht hat zu Recht gesagt: Andere Kantone wie St. Gallen haben sich sogar noch verschlechtert oder sind wie Graubünden auf dem gleichen Stand geblieben. In diesen Jahren haben sich Schwyz und Zug überdurchschnittlich entwickelt und haben gegenüber den anderen Kantonen überdurchschnittlich an Ressourcenstärke gewonnen.

Man kann es bedauern, Herr Kollege Kuprecht, dass andere Kantone nicht die gleiche Entwicklung gemacht haben, welche eben Schwyz und Zug gemacht haben; das ist so. Ich war auch kantonaler Finanzdirektor, und ich hätte mir in dieser Sache immer gewünscht, dass auch wir uns deutlich verbessern können. Es ist aber auch nicht so, dass diese Kantone nichts getan hätten. Gewisse Kantone haben mit diesen Mitteln Schulden abgebaut, sie haben auch die Steuerbelastung gesenkt - gerade in Ihrem Sinne; es war der Sinn dieser Massnahmen, dass man die Disparitäten letztlich reduziert -, und sie haben teilweise auch die Pensionskassen ausfinanziert und sozusagen Ordnung in ihr Haus gebracht.

Die Frage ist eben, wie die Kantone mit den Mitteln umgehen. Wenn sich Kollege Bieri fragt - und hier bin ich vielleicht quasi der Anwalt der Kantone St. Gallen und Bern, denn ihre Vertreter dürfen ja selbst nicht sprechen, wenn sie angegriffen werden -, warum Bern rund eine Milliarde Franken bekommt und auch deutlich höhere Ausgaben hat, so möchte ich ihm einfach zur Antwort geben: Der NFA ist ein zahlenbasiertes System, das auf Ressourcen beruht. Wenn die Kantone sich zu Ausgaben im Gesundheitswesen, im Sozialwesen entscheiden oder wenn sie ein anderes Leistungsniveau anstreben, ist das der Entscheid dieser Kantone, und das ist in einem föderalistischen System zu akzeptieren. Die Berner Lehrerfamilie hat eine deutlich höhere Steuerbelastung, um sich das Leistungsniveau im Kanton Bern leisten zu können, als sie beispielsweise eine vergleichbare Lehrerfamilie im Kanton Zug oder im Kanton Schwyz hat. Das ist ein Entscheid, der eben hinzunehmen ist, und die Kantone sollen diesbezüglich nach meiner Auffassung auch weiterhin frei sein.

Es gibt schon Problembereiche; das gebe auch ich offen zu. Die Trägheit des Systems kann - wenn man jetzt die Zahlen nimmt, welche in Zukunft dann als Basis beigezogen werden -, gerade auch in einem zyklischen Finanzverfahren, zu einem Problem führen, wenn sich die Wirtschaft dann anders entwickelt. Aber das gleicht sich über die Zeit aus; das hat man auch im Rahmen der Finanzkrise gesehen, als sich natürlich auch die Zahlen von Basel und Zürich entsprechend ausgewirkt haben.

Weil Frau Fetz jetzt nicht im Saal ist, verzichte ich darauf, auf ihr Argument einzugehen, wonach die Volksabstimmungen Einfluss auf die Autonomie der Kantone haben. Auch das wäre noch ein Aspekt, den man erwähnen könnte, denn es gibt auch andere Kantone, wo sich die Bevölkerung über Mehrheitsentscheidungen, die sie selbst nicht mitgetragen hat, doch gewisse Gedanken macht. In einem föderalen Staatswesen ist es letztlich aber einfach so, dass man solche Entscheidungen in diesem Sinne auch mittragen sollte.

Herr Kuprecht, Sie haben richtig gesagt, dass die Werte, die beigezogen werden müssen, richtig und auch tatsächlich vergleichbar sein sollten. Wenn Sie die sogenannten Repartitionswerte ansprechen, die auch im Bereich der Immobilienbewertung gelten, gebe ich Ihnen Recht: Wenn ich den Eigenmietwert in Splügen mit dem Eigenmietwert und den Marktpreisen einer Wohnung in Zürich vergleiche, habe auch ich als Bündner manchmal das Gefühl, dass dort höchstwahrscheinlich ein gewisses Optimierungspotenzial vorhanden wäre und dass man dem nachgehen sollte. Ich möchte nicht bestreiten, dass man das in diesen Bereichen vom Bund her durchaus noch aufgreifen könnte. Aber das sind alles Optimierungspotenziale in einem System, das seit 2008 in Kraft ist. Auch zu den übrigen Bereichen des Wirksamkeitsberichtes wird es weitere Diskussionen geben.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit zu folgen; ich bin überzeugt, dass die Ziele des NFA im Grossen und Ganzen erreicht worden sind. Als Vertreter eines Nehmerkantons möchte ich auch sagen: Wir danken den Geberkantonen. Ich verstehe, dass sie sich hier aufregen, dass sie diese Mittel nicht gerne einbezahlen. Sie sind in der gleichen Situation wie die St. Moritzer im Kanton Graubünden - Sie könnten nämlich auch die Kantone nehmen; in den Kantonen hat man die gleichen Diskussionen, wie wir sie hier in diesem Rat führen. Ich glaube, es ist systemimmanent, dass man sich auch für den eigenen Kanton einsetzt.

Ich meine, wenn man sich die Gesamtziele des NFA nochmals vor Augen hält, so sieht man, dass der Antrag der Mehrheit sehr viel Richtiges an sich hat. Ich möchte Sie bitten, diesem zu folgen. [PAGE 1229]