Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-12-09
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-09
Wortprotokoll
Es wurde nun schon sehr viel gesagt. Ich werde mich auch bemühen, noch zwei, drei Überlegungen zur Debatte einzubauen und die vielen Zahlen, die Sie alle nun schon gehört haben, mit zwei, drei Ausnahmen beiseitezulegen.
Ich beginne damit, dass es erstens aus meiner Sicht völlig unbestritten ist, dass wir einen Finanz-, einen Lastenausgleich wollen. Es ist keine Rede davon, dass man etwa - Herr Bischof hat das Schreckgespenst an die Wand gemalt - zurück zur früheren Subventionswirtschaft gehen will. Unbestritten ist es, dass in diesem Bundesstaat ein entsprechender Ausgleich richtig und nötig ist. Wir sehen das im Übrigen an vielen anderen Orten, im Grossen im Kontext der Kohäsionsproblematik in der EU, im Kleinen in unseren Kantonen und Gemeinden. Das ist unbestritten, und auf dieser Basis sollten wir diskutieren.
Zweitens sollten wir weitgehend ohne Emotionen diskutieren, denn es geht hier eigentlich darum, dass wir ein System haben, das von Volk und Ständen beschlossen wurde, ein System, das seine Logik hat. Diese Logik sollte uns in der Debatte leiten. Was sagt uns die Systemlogik dieses Ressourcen- und Lastenausgleichs, die wir heute etwas anpassen wollen? Sie sagt uns drei Dinge; da erlaube ich mir, nochmals zwei, drei Zahlen zu erwähnen.
Das Erste ist, dass die Mindestausstattung, die das Gesetz vorgibt, in der laufenden Finanzierungsperiode von allen Kantonen deutlich übertroffen wurde. Die Logik des Systems sagt uns also, dass eine Anpassung der Grundbeiträge gemäss dem Bundesgesetz die logische Folge ist - und das ist die Weisheit des bundesrätlichen Kompromissvorschlages: Er entspricht der Logik des Systems, dass man anpassen soll, wenn die Mindestausstattung übertroffen wird.
Was ist weiter die Logik des Systems? Zur Logik gehört es zum einen, dass in den letzten Jahren, seit 2008, die Beiträge an die ressourcenschwachen Kantone um ungefähr 800 Millionen Franken zugenommen haben. Im Wirksamkeitsbericht wird aufgezeigt - das ist schon angeklungen -, dass diese Ausgleichszahlungen fast doppelt so stark gestiegen sind wie die Ausgaben der vier ressourcenschwächsten Kantone. Es wird deutlich gesagt, dass alle Kantone mit dem Vorschlag des Bundesrates über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Zur Logik gehört weiter, dass es die Anpassung auch in der Zukunft erlaubt, dass alle Kantone ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen. In diesem Zusammenhang muss ausserdem erwähnt werden, dass die ressourcenstarken Kantone solidarisch für die Gesamtsumme haften mussten - auch das ist deutlich geworden -; das hat bei einzelnen Kantonen zu überproportionalen Zunahmen geführt. Sie haben die Zahlen von Kollege Bieri heute Morgen gehört. Meine Bilanz ist also, dass der bundesrätliche Vorschlag diese Systemlogik weiterentwickelt, weshalb heute klar ist, dass es eine Anpassung im System braucht und dass mit dieser Anpassung alle Kantone über ausreichende finanzielle Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen.
Ich muss drittens sagen, dass ich in der Debatte, obwohl sie wortreich war, nicht sehr viele gute Argumente gehört habe, die erklären, warum dem bundesrätlichen Vorschlag nicht [PAGE 1231] zugestimmt werden sollte. Herr Levrat etwa, wenn ich ein Beispiel nehmen darf, hat wortreich über die Agglomerationsprogramme, über die Zentrumsfähigkeit der starken Kantone gesprochen; man könnte über die Hochschulen und vieles anderes sprechen. Das stimmt, das ist richtig, und das begrüssen wir auch sehr. Es erklärt aber nicht, Herr Levrat - andere haben ähnliche Argumente verwendet -, warum der bundesrätliche Vorschlag nicht der adäquate ist. Er passt in der Systemlogik das System an - ich sage es noch einmal: gemäss den gesetzlichen Vorgaben -, unter Wahrung der Situation, dass alle Kantone über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Gute Argumente gegen diesen Vorschlag hat man nicht gehört.
Lassen Sie mich viertens kurz erwähnen, dass es einen Bereich unserer Gesellschaft gibt, der in Geber- und Nehmerkantonen gleicherweise tätig ist, nämlich die Wirtschaft. Die Wirtschaft hat sich deutlich dazu geäussert, dass sie den bundesrätlichen Vorschlag unterstützt. Es wird uns gesagt: "Zum heutigen Zeitpunkt erscheint die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs als faire, vermittelnde Lösung. Diese Anpassung berücksichtigt Geber- wie Nehmeranliegen gleichermassen und sollte befürwortet werden." Das ist die Stimme der Schweizer Wirtschaft, die sozusagen etwas über den kantonalen Interessen stehend in allen Kantonen tätig ist.
Lassen Sie mich fünftens damit schliessen: Was bleibt nach dieser Debatte? Für mich bleibt, dass eine Mehrheit unserer Bevölkerung nach langen, intensiven Diskussionen in Bund und Ständen damals auf dieses neue Ausgleichssystem gesetzt hat. Sie hat darauf gesetzt, Herr Föhn hat das angetönt. Es ist uns gelungen, eine Mehrheit zu finden, weil auch in den Geberkantonen die Bevölkerung davon überzeugt werden konnte, dass das System reformfähig ist. Viele von uns, ich erinnere mich gut, haben an vielen harten Debatten teilgenommen. Ich war an vielen Podien mit sehr vielen skeptischen Leuten. Ich habe mich wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen permanent eingesetzt mit dem Hinweis, dass ein starker Bundesstaat diesen solidarischen Ausgleich braucht, dass er aber auch darauf zählen kann, dass in der Zukunft in der Logik des Systems Anpassungen möglich sind. Das war das Schlüsselargument, um an vielen Podien zu punkten und um diese Mehrheit, die dieses System erst möglich machte, zu schaffen.
Heute haben Sie die Gelegenheit, diese Reformfähigkeit zu beweisen und den Menschen, die zugestimmt haben, zu zeigen, dass es dieses System im Interesse eines solidarischen Ausgleichs braucht, dass aber dieses System auch reformfähig ist und bleibt. Deshalb sollten Sie diesem fairen, vermittelnden Vorschlag des Bundesrates zustimmen.