Altherr Hans · Ständerat · 2014-12-09
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-09
Wortprotokoll
Ich mache es kurz, da wir uns ja ausführlich unterhalten haben. Ich danke allen, die gesprochen haben, aber ich danke auch jenen, die nicht gesprochen haben.
Heute Morgen waren wir eher eine Kammer der Kantone und wahrscheinlich weniger eine Chambre de Réflexion. Ich verstehe, dass sich jeder für sich und seinen Kanton äussern wollte oder vielleicht auch zum Teil musste. Ich habe heute Morgen aber keine Fundamentalkritik am Modell gehört. Das Modell ist akzeptiert und wird als gut bezeichnet. Es ist vielleicht nicht gerade alternativlos, aber sicher ein gutes Modell. Innerhalb des Modells bewegt sich sicher der Bundesrat, bewegt sich auch die Mehrheit der KdK, wenn es darum geht, die Ressourcen für die nächsten vier Jahre zu bestimmen. Innerhalb des Modells gibt es aber einige Stellschrauben, deren Betätigung am Charakter des Modells nichts ändert. Man könnte z. B. sagen, dass wir von den 85 Prozent auf 87 oder auf 83 Prozent gehen. Das wäre gesetzlich im Rahmen einer Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zu erreichen. Oder man kann sagen, wie das Frau Fetz beantragt, dass wir die Töpfe anders alimentieren, soziodemografischer Lastenausgleich oder andere, oder dass wir den Abbau des Härteausgleichsfonds beschleunigen und solche Dinge; das liegt für mich innerhalb des Systems.
Dann kann man ein anderes System wählen - das ist dann fundamentaler -, wie die Minderheit der KdK dies vorgeschlagen hat und die Standesinitiative Nidwalden 14.300 dies vorschlägt: Im Wesentlichen geht es darum, eine neutrale Zone einzuführen. Das müsste man vertieft diskutieren; so weit können wir heute ja nicht gehen, das ist keine Frage, darum geht es heute nicht. Das müsste man vertieft diskutieren. Man müsste vermutlich ein neues Modell schaffen, sonst geht das nicht. Jetzt einfach innerhalb des bestehenden Gesetzes eine neutrale Zone einzuführen würde entweder nichts bringen oder dann zu massiven Umverteilungen führen. Das haben wir diskutiert: Eine neutrale Zone innerhalb des bestehenden Modells zu schaffen ist nicht möglich.
Dann habe ich sehr viel über die Rolle der Kantone und deren Lage, Grösse, Gestaltung der Steuern, Investitionen in den Zentren usw. gehört. Entscheidend ist, dass wir ein Modell haben, welches den Wettbewerb unter den Kantonen weiterhin ermöglicht; das scheint mir das Zentrale zu sein. Das ist auch von der Grundausrichtung des NFA her zielführend und vernünftig.
Vieles habe ich über die Solidarhaftung, vor allem der Geberkantone, gehört. Es wurde aber richtig gesagt, dass es auch eine Solidarhaftung der Nehmerkantone gibt. Ich persönlich finde "Solidarhaftung" eine etwas schwierige und eher falsche Bezeichnung. Ich würde eher von "Solidargemeinschaft" sprechen: Man ist in einer Gruppe, und wenn es einem Mitglied dieser Gruppe schlechtgeht, muss man für die gesamte Gruppe einspringen, ob das auf der Nehmer- oder auf der Geberseite ist. Ich glaube, das lässt sich ändern, wenn man es will; man könnte das ändern. Wenn man die Solidarhaftung aufhebt, würde das aber dazu führen, dass die Nehmerkantone wesentlich weniger erhalten, wenn es einem Geberkanton schlechtergeht. Das kann man so wollen und umsetzen. Ob Sie dann eine Mehrheit dafür finden, ist allerdings fraglich.
In Bezug auf den Härteausgleich wurde gesagt, dass er auf eine ausserordentlich lange Dauer angelegt ist. Dazu muss man einmal sagen, dass der Topf so bleibt, wie er ist. Hätten wir jetzt also eine Inflation gehabt, dann wäre der Betrag doch schon gesunken. Er bleibt aber fix und reduziert sich ab 2016 pro Jahr um 5 Prozent. Das ist eine sehr lange Zeit, das stimmt - ich habe mich auch gewundert, als ich damals hörte, das sei der Kompromiss; es war aber ein Kompromiss. Ich habe nichts gehört, was jetzt diesen Kompromiss infrage stellen würde und dazu geeignet wäre, diese Büchse der Pandora wieder zu öffnen. Ich würde meinen, der Härteausgleich müsste so bleiben, wie er konzipiert ist.
Den Topf für den soziodemografischen Lastenausgleich kann man im Rahmen dieses Systems stärker alimentieren, das wollen der Antrag der Minderheit Fetz und die Standesinitiative Waadt 13.313. Das kann man tun, aber für mich ist es zu wenig ausdiskutiert. Ich werde mich mit der Mehrheit der Kommission dagegenstellen, und zwar aus der folgenden Überlegung heraus: Wenn man eine andere Verteilung der Mittel in die Töpfe vornehmen will, muss man einen konkreten Vorschlag haben, diesen in die Vernehmlassung geben, mit den Kantonen diskutieren und erst dann entscheiden. Man kann nicht einfach sagen: Der Bund spart jetzt soundso viel, und das werfen wir dann in diesen Topf. Das ist mir persönlich etwas zu simpel gedacht.
Zur Büchse der Pandora möchte ich sagen: Für mich ist es eher so, als würden wir Mikado spielen - wer zuerst ein Stäbchen bewegt, hat verloren. Wirkliche Änderungen am Modell werden nicht vorgeschlagen. Deshalb stellt sich für mich die Frage, wer sich eigentlich zuerst bewegen muss. Herr Kuprecht hat da etwas in meinen Augen Richtiges gesagt. Ich bin auch der Meinung, dass die KdK auf den Bundesrat zugehen und sagen müsste: Wir wollen miteinander ein besseres, ein faireres System finden. Dann könnte man sich an die Arbeit machen. Es wäre eine jahrelange Arbeit, die Mehrheit der Kantone müsste das wollen, dann würde man etwas erreichen. Ich glaube, es gibt keinen anderen Weg, den wir hier vernünftigerweise beschreiten können.
Jetzt zur Frage "Entwurf des Bundesrates oder Antrag der Mehrheit der Kommission?": Um meine Interessenbindung [PAGE 1232] offenzulegen: Ich komme aus einem Nehmerkanton, und ich habe mich in der Kommission der Stimme enthalten. Ich gehöre also zu den dreien, die sich enthalten haben. Das Verhältnis war 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Ich habe Ihnen einleitend Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes zitiert. Die Frage ist wirklich, wie man diese Bestimmung interpretieren muss. Meines Erachtens führt kein Weg daran vorbei, dass man sich fragt: Haben die Nehmerkantone einen Anspruch auf mehr als 85 Prozent? Wenn man so fragt, muss man sagen: Nein, sie haben keinen Anspruch auf mehr als 85 Prozent. Dann ist man bei der Lösung des Bundesrates. Es gibt aber verschiedene Interpretationen, und man ist nicht viel über den 85 Prozent, wenn man dem Antrag der Mehrheit zustimmt. Es geht also nicht darum, wie Frau Fetz gesagt hat, dass man jetzt auf 99 Prozent oder so geht. Innerhalb der Toleranz lässt sich der Antrag der Mehrheit sicher auch rechtfertigen. Wenn ich es aber rein juristisch betrachte, muss ich sagen, dass die Minderheit wahrscheinlich in der besseren Position ist. So viel zur Debatte.
Abschliessend möchte ich noch etwas zum Vorwurf von Herrn Niederberger sagen, man habe den Finanzdirektor des Kantons Nidwalden in der Kommission angehört und ihm schon vorher gesagt, die Frage sei entschieden. Es stimmt, das ist so abgelaufen. Es tut mir leid, ich entschuldige mich dafür. Die Geschichte ist einfach die, dass der Kanton Nidwalden den Vorschlag der Minderheit der KdK eins zu eins aufgenommen, in eine Standesinitiative gekleidet, ausformuliert und so unterbreitet hat. Wir hatten im Zusammenhang mit der Anhörung der KdK diesen Vorschlag schon diskutiert. Es gab schon eine Meinung innerhalb der Finanzkommission. Diese Meinung habe ich dem Finanzdirektor eingangs mitgeteilt. Ich habe ihm sicher nicht gesagt, wir hätten schon über die Standesinitiative entschieden. Aber ich habe ihm mitgeteilt - ich fühlte mich dazu verpflichtet -, dass wir die Frage schon vorher diskutiert hatten. Natürlich, ich hätte ihn anrufen und ihm sagen können, er solle zu Hause bleiben. Aber das wäre auch wieder nicht sehr anständig gewesen. Ich denke, man hat versucht, eine vernünftige Lösung zu finden, man hat sich transparent verhalten. Aber wenn das so angekommen ist, wie Herr Niederberger geschildert hat, tut es mir leid. So weit meine Zusammenfassung.