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Graber Konrad · Ständerat · 2015-03-11

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich bin gegen diese Initiative, weil sie vorab verspricht, was sie nicht halten kann. Milchkühe sind sehr sympathische Tiere, die auch einen wertvollen Rohstoff liefern. Die Initiative selber ist aber ein Etikettenschwindel, es handelt sich eher um einen Blutegel, der dem Bund jährlich 1,5 Milliarden Franken absaugt. Oder noch besser: Es handelt sich um ein Kuckucksei, das uns die Initianten hier legen. Ist das Ei einmal ausgebrütet, wird der [PAGE 144] Kuckuck andere Bereiche eines funktionierenden Staates aus dem Nest werfen. Das geht deutlich aus Seite 9642 der Botschaft hervor. Sowohl der Kommissionspräsident als auch Herr Bieri haben thematisch darauf hingewiesen, um welche Bereiche es gehen würde, wenn man ein entsprechendes Sparprogramm für die Kompensation dieser 1,5 Milliarden Franken lancieren müsste.

Ich habe im Zusammenhang mit der Behandlung des Postulates Bieri 14.3105, "Milchkuh-Initiative. Von welchem Bauern frisst die Kuh das Gras?", den Bundesrat ersucht, nicht nur die Bereiche anzugeben, in denen die Mittel eingespart werden müssen, sondern diese Bereiche dann möglichst auch noch mit Zahlen zu konkretisieren. Ich danke dem Bundesrat, dass er diesem Wunsch nachgekommen ist. Konkret heisst das, wie wir auf Seite 9642 der Botschaft sehen, dass folgende Bereiche anzugehen wären, wenn man irgendein Sparprogramm auf den Tisch legen würde: Bei den Beziehungen zum Ausland wären es 150 Millionen Franken, bei der Landesverteidigung 250 Millionen Franken, bei der Bildung und Forschung 350 Millionen Franken, bei der sozialen Wohlfahrt 50 Millionen Franken, beim Verkehr - vor allem beim Regionalverkehr, was dann die Kantone treffen würde - 250 Millionen Franken, bei der Landwirtschaft und der Ernährung 200 Millionen Franken. Das sind die Wirkungen dieser Initiative. 20 Prozent der schwach gebundenen Ausgaben gehen an die Kantone und führen zu Folgeverdrängungen. Das heisst, auch die Kantonsfinanzen wären von dieser Initiative massiv betroffen. Das war wahrscheinlich der Grund dafür, Herr Bieri hat es erwähnt, weshalb die Finanzdirektorenkonferenz sich sehr stark gegen diese Initiative einsetzte.

Herr Rechsteiner hat auf den Gotthard-Strassentunnel hingewiesen. Wir haben bei der Behandlung dieses Geschäftes hier auch über die Finanzierung dieses Tunnels diskutiert, und wir haben sogar einen Rückweisungsantrag behandelt, dem aber nicht stattgegeben wurde. Ich habe damals in der Debatte darauf hingewiesen, dass eine zweite Röhre zehn Jahre lang den Mineralölsteuerzuschlag von 6 bis 7 Rappen benötigen wird - 6 bis 7 Rappen. Interessanterweise geht man jetzt im Vorschlag des Bundesrates zum NAF von 5 bis 7 Rappen aus. Man macht also keine Kombination mit dem Gotthard-Strassentunnel, weil es dafür ja einen Fonds gibt. Aber die Zusammenhänge sind natürlich offensichtlich. Und ich bin, wie Herr Rechsteiner, wirklich der Ansicht, dass diese Fragen - Gotthard-Strassentunnel und Milchkuh-Initiative - nun diskutiert und dem Volk vorgelegt werden müssen, denn je nach Antwort ergibt sich eine ganz andere Ausgangslage. Wenn Sie dem Gotthard-Strassentunnel zustimmen, wird die Finanzierung neu geregelt werden müssen. Wenn Sie umgekehrt der Milchkuh-Initiative zustimmen, können Sie noch zwei, drei weitere Tunnels durch die Alpen bohren: Es wird zu viel Geld vorhanden sein, um eine vernünftige Strassenpolitik zu betreiben.

In Ihrer Kommission wurde vonseiten der Strassenverbände sehr starker Druck aufgesetzt. Das Motto war, und das hat sich durchgezogen wie ein roter Faden: Entweder Sie behandeln die Volksinitiative zusammen mit der NAF-Vorlage, oder wir werden die Milchkuh-Initiative bis zur Abstimmung zu hundert Prozent unterstützen. Irgendein Zeichen einer Bereitschaft, die Initiative im Falle einer vernünftigen NAF-Vorlage zurückzuziehen, konnte ich daraus beim besten Willen nicht ablesen. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dieser Erpressung - ich empfand es als Erpressung - nicht gebeugt.

Nun zur Frage der gleichzeitigen Behandlung: Ich bin der Auffassung, dass das Initiativkomitee die Eckwerte der NAF-Vorlage kennt. Und das Initiativkomitee muss jetzt entscheiden, ob es die Initiative aufrechterhalten will, ja oder nein. Man könnte vonseiten des Initiativkomitees auch einen Gegenvorschlag verlangen. Die Debatte um die gleichzeitige Behandlung kommt mir vor wie eine Forderung nach einem Gegenvorschlag. Aber wenn die Strassenverbände einen Gegenvorschlag verlangen, dann müssen sie auch sagen, wie dieser Gegenvorschlag aussehen müsste. Auf eine entsprechende Frage an die Strassenverbände in den Hearings - wie müsste der NAF aussehen? - hat man sich verschlossen gezeigt. Man hat einfach gesagt: "Behandelt jetzt die Volksinitiative und den NAF gleichzeitig; nach der Behandlung des NAF werden wir dann mitteilen, was wir mit der Initiative tun." So wurde, wie gesagt, eine sehr erpresserische Wirkung erzeugt. Und das hilft natürlich im Gegensatz zur Fabi-Vorlage, wo wir wussten, dass die Initianten bereit waren, die Initiative zurückzuziehen, nicht, eine andere Möglichkeit zu finden, als das Volk über diese Initiative entscheiden zu lassen. Wenn wir die Initiative gleichzeitig mit der NAF-Vorlage diskutieren, wird das passieren, was Herr Janiak gesagt hat: Die Initianten werden die NAF-Vorlage diktieren.

Noch zwei, drei Worte zur Finanzpolitik - ich bin nicht Mitglied der Finanzkommission, aber zwei, drei Eckwerte sind mir aus früheren Diskussionen bekannt -: Wenn nicht alles täuscht, werden wir aufgrund tieferer Steuereinnahmen nächstens mit einem Sparpaket grösserer Ordnung - man spricht von wahrscheinlich mindestens einer Milliarde Franken - konfrontiert sein. Wir sprechen bereits heute von einer Milliarde, die wir irgendwie unter Dach und Fach bringen müssen.

Die Familien-Initiative wurde am letzten Sonntag abgelehnt; von dorther wird keine Belastung kommen. Aber mir scheint es staatspolitisch schon etwas speziell zu sein, wenn man sagt, für die Familie habe man kein Geld, aber für die Finanzierung von zusätzlichen Strassenprojekten, die sehr wichtig sind, die Bundeskasse plündert und 1,5 Milliarden Franken herausnimmt; die anderen Bereiche können das dann finanzieren.

Ein weiterer Punkt ist die Unternehmenssteuerreform III. Ich denke, es besteht ein breiter Konsens, dass diese Steuerreform ein zentrales Projekt ist. Sie ist sehr zentral für die Wirtschaft in den nächsten Jahren. Sie wird aber auch Ausfälle von mindestens einer Milliarde Franken zur Folge haben. Wir haben in der Kommission in der Anhörung die Wirtschaftsverbände - den Gewerbeverband, Economiesuisse - konkret gefragt, wo sie die Prioritäten setzen würden; man kann ja nicht Milliarden sparen, man muss sich auf das Wesentlichen konzentrieren. Die Aussage war klar: Unternehmenssteuerreform III, aber die Milchkuh-Initiative ist uns auch etwas sympathisch. Das war keine Sternstunde der Anhörung der Wirtschaftsverbände. Aus meiner Sicht hat die Unternehmenssteuerreform III absolute Priorität. Da müssen wir schauen, dass wir in der nächsten Zeit die Möglichkeit haben, die Ausfälle, die damit verbunden sind, irgendwie zu kompensieren.

Gemäss der NAF-Vorlage, deren Eckwerte heute bekannt sind - das wurde heute nicht gross angesprochen -, wird die Autoimportsteuer von heute jährlich 400 Millionen Franken in die Strassenrechnung verlagert. Der Bundesrat hat eigentlich ohne Not bereits Hand geboten: 400 Millionen Franken hat er auf den Tisch gelegt. Das ist praktisch ein Viertel oder ein Drittel von dem, was die Initianten fordern.

Ich frage mich, was geschieht, wenn die Initiative abgelehnt wird; das ist eine Frage, die sich vor allem auch die Initianten stellen müssen. Wenn die Initiative, die zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt zulasten der Strassenfinanzierung fordert, abgelehnt wird, wird sich bei nüchterner Betrachtung die Frage stellen: Was tun wir mit dem Angebot des Bundes betreffend Autoimportsteuer von 400 Millionen Franken? Ist dieses dann immer noch mehrheitsfähig, oder müsste man das wieder neu diskutieren?

Wenn der NAF-Vorschlag so, wie er heute in den Eckwerten steht, in der KVF Ende April behandelt wird und im Sommer, mindestens im Ständerat, bereits beschlossen werden kann und wenn die Behandlung dieser Vorlagen auch im Nationalrat abgeschlossen sein wird, sind die Initianten gefordert. Sie müssen sich dann Überlegungen dazu machen, ob das nicht Grund genug wäre, die Initiative zum gegebenen Zeitpunkt zurückzuziehen.

Wenn wir die Geschichte nun aber in die Kommission zurückgeben, gibt das keinen Mehrwert. Die Diskussion wird die gleiche sein. Die Kommissionsmitglieder werden fragen: Was wäre den Initianten recht, was müsste in diesem [PAGE 145] NAF-Gegenvorschlag stehen? Genau diese Situation ist unerträglich, und sie wird auch zu keiner Antwort führen. Wir haben diese Frage gestellt, wir haben keine Antwort gekriegt. Man hat gesagt: "Macht mal, tut mal, und wir werden dann entscheiden, was wir mit unserer Initiative tun." Das war die Atmosphäre in der Kommission.

Ich muss Ihnen sagen, dass ich auch aufgrund dieser Ausgangslage der Meinung bin, dass wir hier nun zu einem Entscheid kommen sollten. Die Initiative ist abzulehnen. Die NAF-Vorlage ist im Rahmen der verabschiedeten Eckwerte gemäss Fahrplan zu behandeln. Die Initianten sind dann einzuladen, ihre Volksinitiative zurückzuziehen.