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Stöckli Hans · Ständerat · 2015-03-11

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Frau Bundesrätin, Sie werden sicherlich nicht erstaunt gewesen sein, dass ich von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt war, wobei ich nicht ausführen muss, dass ich von ihr grundsätzlich unbefriedigt bin. Ich habe aber auch den Eindruck bekommen, dass Ihre Antwort, Frau Bundesrätin, sehr selektiv ausgefallen ist. Positiv ist natürlich, dass das Ziel nach wie vor besteht, dass die Schweiz die WHO-Tabakkonvention ratifizieren will. Ich gebe zu, dass im Zeitpunkt, als diese Frage aktuell war, die Gesetzgebung in der Schweiz nicht hätte angepasst werden müssen, damit sie den Erfordernissen entsprochen hätte, welche die Ratifizierung mit sich gebracht hätte.

Jetzt ist aber zusätzlich das "Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen" entstanden. Dieses Protokoll verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, unabhängige Systeme zur Kontrolle von Tabakprodukten einzurichten, nach dem Prinzip, dass der Kontrollierte sich nicht selbst kontrolliert. Dieses Zusatzprotokoll wurde bereits von 53 Staaten und von der EU unterzeichnet. Dieses Protokoll würde zusätzliche gesetzliche Anstrengungen in der Schweiz voraussetzen; ich verweise in dieser Sache auf Ausführungen, welche Kollegin Diener und Kollege Gutzwiller im letzten Sommer in diesem Rat gemacht haben. Wie sie beide mache auch ich geltend, dass die Schweiz mit ihrer Tabakgesetzgebung und gegenüber der Tabakindustrie in einer besonderen Situation ist: Erstens ist die Schweiz Sitz der WHO. Zweitens hat die EU seit Mai 2014 eine klare Regelung in der Sache, wie eine lückenlose Kontrolle vom Hersteller bis zum Endverbraucher beschaffen sein soll.

Dementsprechend ist es klar, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Es ist hier nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat diesen nicht bestätigt und weshalb er nicht klar sagt: Entweder regeln wir das im Tabakproduktegesetz oder im Tabaksteuergesetz. Wie wir alle wissen, hat der Bundesrat ja im Jahr 2013 die Vernehmlassung zur Revision des Tabaksteuergesetzes abgeschlossen. Bis heute ist diese Vorlage noch nicht spruchreif. Dementsprechend gehe ich davon aus, dass es klüger und sachlich richtiger ist, wenn die Frage, die wir heute diskutieren, im Rahmen der Revision des Tabakproduktegesetzes geregelt wird.

Ich lasse die Frage offen, wie man zu einem Gutachten steht - ich spreche vom Gutachten Nadakavukaren Schefer. Immerhin ist in diesem Gutachten klar aufgezeigt worden, dass die Schweiz die Kontrolle nicht der Tabakindustrie überlassen kann.

Zum Glück sagten Sie, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, im letzten Juni, es sei wohl richtig, eine Regelung dort einzuführen, wo ohnehin eine Gesetzesrevision ansteht, und das ist jetzt eben das Tabakproduktegesetz. Ich wäre froh, wenn Sie sich zu dieser Frage auch klar äussern würden, wobei für diese Frage natürlich Herr Bundesrat Berset der zuständige Bundesrat ist. Ich bin mit Ihnen der Meinung, Frau Bundesrätin, dass es keine Schweizer Einzellösung braucht; wir sollten das Rad auch in dieser Frage nicht neu erfinden. Aber diesbezüglich gibt es schon viele Vorarbeiten und Muster, die zweifellos übernommen werden könnten. Ich denke, die EU hat in diesem Bereich einiges getan.

Die Frage der Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten ist komplex. WHO-Konventionen und die Arbeit der EU zeigen es, und die besondere Situation der Schweiz verlangt eben zusätzliche Anstrengungen. Ich bin überzeugt, dass es unsere Aufgabe ist, diesem Aspekt genügend Rechnung zu tragen. Ich werde zusammen mit meinen Kollegen die Sache weiterverfolgen. Ich hoffe, dass der Bundesrat bei der nächsten Gelegenheit die entsprechenden Vorlagen bringen wird.