Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-11
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Bei meiner Berichterstattung über das Arbeitsfeld von EFD/WBF beschränke ich mich auf ein einziges Thema, nämlich auf die externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung.
Die GPK beschlossen im Januar 2012, den Beizug externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung näher zu untersuchen. Die Untersuchung wurde der GPK-SR übertragen, und die Parlamentarische Verwaltungskontrolle wurde mit einer entsprechenden Evaluation beauftragt.
Die GPK-SR hatte bereits im Jahr 2006 bei einer Untersuchung über den Expertenbeizug in der Bundesverwaltung festgestellt, dass die Beschäftigung externer Mitarbeitender in gewissen Ämtern gängige Praxis ist.
Nach eingehender Untersuchung im Zeitraum Frühling 2012 bis Sommer 2014 verabschiedete und veröffentlichte die GPK-SR im Oktober 2014 einen Bericht mit sechs Empfehlungen an den Bundesrat zur besseren Regelung des Beizugs von externem Personal. Der Bericht ist auf breites Medieninteresse gestossen. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Erarbeitung einer Strategie für den Beizug externer Mitarbeitender, ein Kontrollverfahren, die Prüfung der Rechtsgrundlagen, die Einhaltung der Rechtsgrundlagen für öffentliche Beschaffungen, die Verbesserung der Transparenz und Steuerbarkeit und die Handhabung der Personensicherheitsprüfungen. [PAGE 156]
Insgesamt gelangte die Kommission zum Schluss, dass der Bundesrat rasch Korrekturmassnahmen ergreifen muss, und sie forderte ihn deshalb auf, bis Ende Januar 2015 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen sowie zum Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle Stellung zu nehmen. Sie bat ihn ausserdem, ihr mitzuteilen, mit welchen Massnahmen und bis wann er ihre Empfehlungen umzusetzen gedenke.
Der Bundesrat hat mit seinem Bericht vom 28. Januar 2015 zum Bericht und zu den Empfehlungen Stellung genommen. Zum Teil schliesst er sich den Überlegungen der Kommission an, zum Teil vertritt er andere Auffassungen, weshalb die Arbeit der GPK-SR noch nicht fertig ist und im laufenden Jahr weitergeht.
Eine Abweichung zwischen Bundesrat und GPK besteht in der Definition des Untersuchungsgegenstandes. Sind, wie die GPK meint, externe Mitarbeitende Personen, die für den Bund in einem anstellungsähnlichen Verhältnis, also in einem Subordinationsverhältnis, aber ohne öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag im Sinne des Bundespersonalgesetzes tätig sind? Oder wird der Begriff in anderer Weise definiert? Je nachdem ergeben sich in einigen Fragen unterschiedliche Folgerungen. Wie gesagt: Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen; wir bleiben dran.