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Janiak Claude · Ständerat · 2015-03-11

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ich berichte über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation. Sie kennen deren Aufgaben. Sie überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Konkret beaufsichtigt sie den zivilen Nachrichtendienst des Bundes, welcher für den Inlandnachrichtendienst, den Staatsschutz und den Auslandnachrichtendienst zuständig ist. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht. Die Delegation überprüft überdies das staatliche Handeln in Bereichen, die geheim gehalten werden, weil deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann; ich verweise auf Artikel 53 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. [PAGE 155]

Ich greife einzelne Themen aus den Aktivitäten während des Jahres 2014 heraus:

Zuerst zur Liste der Auslandkontakte des Nachrichtendienstes: Die Behandlung der Liste der Auslandkontakte im Bundesrat wird in der Regel vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates vorbereitet, der sich im Jahr 2014 intensiv damit befasste. Es interessierte die Frage, wie das VBS Nutzen, Aufwand und Risiken der Kontakte zu einzelnen Diensten auf der Liste ausweist. Ein Thema war auch die korrekte Einordnung der Kontakte gemäss den Kategorien, welche die Intensität der Zusammenarbeit definieren. Nach dieser Beurteilung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und der Genehmigung durch den Bundesrat nahm die Geschäftsprüfungsdelegation das Resultat dieser Arbeiten in positivem Sinne zur Kenntnis.

Die Geschäftsprüfungsdelegation pflegt regelmässige Kontakte mit der Leitung der Bundesanwaltschaft. Mindestens einmal jährlich trifft sie sich überdies mit einer Abordnung der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Für dieses Treffen hatte die Aufsichtsbehörde einen Bericht für die Geschäftsprüfungsdelegation mit besonderen Feststellungen zum Bereich Staatsschutz und zu den Schnittstellen zwischen Nachrichtendienst und Strafverfolgungsbehörden verfasst, den sie mit der Geschäftsprüfungsdelegation besprach und diskutierte.

Im Juli liess sich die Geschäftsprüfungsdelegation vom Bundesanwalt über die ersten Erkenntnisse des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens informieren, das die Bundesanwaltschaft im März 2014 aufgrund eines Hinweises des Nachrichtendienstes gegen irakische Staatsangehörige eröffnet hatte, die der Vorbereitung eines Anschlags in der Schweiz verdächtigt wurden. Im September und November 2014 berichtete die Bundesanwaltschaft erneut über den Stand des Verfahrens, das zwischenzeitlich publik geworden ist.

Sie erinnern sich sicher an die Isis-Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Delegation machte hierzu wie bei allen ihren Berichten eine Nachkontrolle. Als Resultat der Empfehlungen, welche die Delegation nach dieser Inspektion abgegeben hatte, intensivierte der Nachrichtendienst die Qualitätskontrollen. Der Nachrichtendienst migrierte im Frühling 2014 die Daten des bisherigen Systems Isis in das Nachfolgesystem Iasa NDB. Nach Auskunft des VBS können nun mit einer Ausnahme alle Kennzahlen gemäss den Empfehlungen des Isis-Berichtes jederzeit erstellt werden.

Zur Affäre Giroud: Die Geschäftsprüfungsdelegation wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Angelegenheit aktiv und führte mehrere Gespräche mit dem Nachrichtendienst sowie mit dem Vorsteher VBS. Dabei wurden auch grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Überprüfung von Quellen diskutiert. Daraus ergab sich, dass nachrichtendienstliche Grundsätze bei der Quellenführung, zum Beispiel die Vermeidung der Vermischung von beruflichen und privaten Beziehungen, unbedingt einzuhalten sind. Aus dem Vorfall zog der NDB Lehren für die Selektion, Führung und Kontrolle seiner Mitarbeitenden in der Beschaffung. Diese haben Eingang in das neue Handbuch für die Führungsoffiziere der Auslandbeschaffung gefunden und sollen auch in das Handbuch zur Führung von nachrichtendienstlichen menschlichen Quellen einfliessen.

Zu den Operationen: Der NDB erstellt jedes Jahr einen Bericht über die eingestellten, neubegonnenen und weiterhin laufenden Operationen in allgemeiner Form. Bevor die Geschäftsprüfungsdelegation diese Zusammenstellung zur Kenntnis nimmt, geht diese an den Vorsteher des VBS, der letztlich die politische Verantwortung für die Operationen trägt, die der NDB im In- und Ausland durchführt. Als parlamentarische Oberaufsicht hat die Geschäftsprüfungsdelegation zu kontrollieren, ob und wie die vorgeschriebene Beurteilung NDB-intern durchgeführt und dem Vorsteher des VBS zur Kenntnis gebracht wurde. Zu diesem Zweck bespricht die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem NDB einzelne Operationen. Dabei geht es nicht darum, dass die Geschäftsprüfungsdelegation operative Details oder gar Namen von Quellen erfährt. Die Oberaufsicht muss aber nachvollziehen können, ob dienstintern die Aufsicht über die Operationen gewährleistet ist.

Für die Geschäftsprüfungsdelegation stellte sich die Frage, ob die Berichterstattung zu den Operationen in der heutigen Form den Vorsteher des VBS effektiv in die Lage versetzt, problematische Operationen rechtzeitig zu erkennen. Dazu müsste der NDB dem Vorsteher des VBS anhand von definierten Kriterien eine Beurteilung für jede Operation vorlegen. Im Zentrum der Beurteilung müssten dann weniger die Details der Operationen als vielmehr die mit ihnen verbundenen operativen, rechtlichen und politischen Risiken stehen. Wie Abklärungen der Nachrichtendienst-Aufsicht ergeben haben, fehlen dem NDB heute die Kriterien für eine solche systematische Beurteilung. Als Folge der Affäre Giroud hat der Vorsteher des VBS die Nachrichtendienst-Aufsicht mit der Analyse beauftragt, wie der NDB seine Quellen rekrutiert, führt und systematisch beurteilt. Die Geschäftsprüfungsdelegation betrachtet dies als weiteren Hinweis dafür, dass die jährliche Berichterstattung des NDB über die Operationen noch verbesserungsfähig ist.

Noch eine Bemerkung zu den Personensicherheitsprüfungen und zum Informationssicherheitsgesetz: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat im letzten Jahr festgestellt, dass der NDB die ungenügende Situation bei den Personensicherheitsprüfungen seiner externen Mitarbeitenden nicht behoben hat. Unklar blieb für die Geschäftsprüfungsdelegation, wer entscheidet, auf welcher Stufe externe Mitarbeitende des NDB einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden müssen und wer die Prüfung einzuleiten hat. Aus Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation ist das neue Informationssicherheitsgesetz der geeignete Ort, um alle Fragen bezüglich Personensicherheitsprüfungen von externen Mitarbeitenden abschliessend zu regeln. Insbesondere sollte dieses Gesetz gewährleisten, dass die externen Mitarbeitenden der gleichen Personensicherheitsprüfung unterzogen werden müssen wie die internen Angestellten, welche vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Die Geschäftsprüfungsdelegation erwartet deshalb vom Bundesrat, dass die Personensicherheitsprüfung für die externen Mitarbeitenden im Informationssicherheitsgesetz genauso präzise und umfassend geregelt wird wie für die internen Angestellten des Bundes.

Das war ein kurzer Einblick in die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungsdelegation. Man könnte über viele andere Themen berichten. Ich schliesse aber mit dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates der Geschäftsprüfungsdelegation und wünsche unserem Präsidenten gute und baldige Genesung.