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Germann Hannes · Ständerat · 2015-03-12

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12

Wortprotokoll

Es geht hier um die Tarife an Musikschulen. In Absatz 2 von Artikel 12a heisst es in der bundesrätlichen Fassung: Die Musikschulen "berücksichtigen bei der Festlegung der Tarife die wirtschaftliche Situation einkommensschwacher Familien sowie den erhöhten Ausbildungsbedarf musikalisch besonders Begabter". Zusammen mit Herrn Kollege Altherr plädiere ich für die Version des Bundesrates. Gegenüber der Version der Mehrheit bestehen zwei Differenzen.

1. Wenn Musikschulen beim Tarif einen Nachlass machen, sollen sie sich dabei, wie ich finde, auf einkommensschwache Familien fokussieren und nicht die wirtschaftliche Situation quasi aller berücksichtigen. Sonst müssten sie ja theoretisch von allen Eltern Einkommens- und Steuerdaten einfordern. Das ginge, wie mir scheint, sehr weit. Wenn jemand einkommensschwach ist, soll man hingegen Hand bieten können, damit der Musikunterricht trotz allem ermöglicht wird. Wie es der Bundesrat beantragt, ist es eine gute Sache.

2. In der Version des Bundesrates geht es um den Ausbildungsbedarf "musikalisch besonders Begabter". Mit dem Programm "Jugend und Musik" fördern wir ja alle. Hier soll es noch eine Ausnahme für musikalisch besonders Begabte geben. Aber bitte, musikalisch begabt ist auf seine Weise [PAGE 176] und in irgendeinem Bereich doch praktisch jeder; die Förderung "musikalisch Begabter" gemäss Antrag der Mehrheit wäre für mich jetzt eine zu grosse Ausweitung. Ich glaube, der Bundesrat hatte Recht mit seiner Beschränkung auf "musikalisch besonders Begabte". Da haben wir es mit klassischer Begabtenförderung zu tun. Wir wollen hier aber nicht um des Kaisers Bart streiten. Hauptsache, es wird gefördert, und das ist gut so.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, weniger ausweitend und etwas einfacher zu formulieren, der Minderheit zu folgen und gemäss Bundesrat zu entscheiden.