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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2015-03-12

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-12

Wortprotokoll

Ich begrüsse die vorliegende Kulturbotschaft ausdrücklich. Sie ist wohldurchdacht und nimmt viele Anliegen von professionellen Kulturschaffenden, aber auch von den für die Gemeinschaft sehr wichtigen Laienverbänden ernst. Die angestrebte kulturelle [PAGE 168] Teilhabe möglichst vieler Menschen in unserem Land, aber auch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes wird in der Ergänzung des Kulturförderungsgesetzes mit der musikalischen Bildung besonders sichtbar. Dieser Teil, liebe Frau Kollegin Keller-Sutter, gilt für die ganze Schweiz, für alle Landesteile, auch für die Ostschweiz.

Als ehemalige Präsidentin des Initiativkomitees der Volksinitiative "Jugend und Musik", die ja zum entsprechenden neuen Verfassungsartikel über die musikalische Bildung geführt hat, möchte ich dem Bundesrat für die zügige Umsetzung dieses Volksbegehrens ganz herzlich danken. Die Bevölkerung sagte mit fast 73 Prozent Ja zum Auftrag an den Bund und die Kantone, dass jedes Kind Zugang zum Singen und zum Musizieren haben soll, und zwar unabhängig von der Dicke des Portemonnaies seiner Eltern. Es ist klar - wir haben das auch nie verschwiegen -, dass das entsprechende finanzielle Mittel braucht. Auch die sind aufgenommen. Natürlich - da hat mir das Votum von Kollege Germann gefallen - sind es nicht übermässig viele Mittel. Aber es geht darum, dass man eine neue Aufgabe installiert, die man nachher ausbauen kann.

Die Anliegen der Initianten, hinter denen rund 660 000 Mitglieder aller Musikverbände standen, bilden sich in der Ergänzung des Kulturförderungsgesetzes gut ab. Im Zentrum steht, analog zu "Jugend und Sport", das Programm "Jugend und Musik". Damit sollen die Kinder früh zum gemeinsamen Singen und Musizieren geführt werden. Damit das gelingt, braucht es Leiterinnen und Leiter. Das Ziel soll einerseits wirklich die Breitenförderung sein, andererseits wird es auch eine Säule für die Förderung von Musiktalenten geben, z. B. über Sommerakademien. Rund die Hälfte aller Studierenden an unseren Musikhochschulen kommen aus dem Ausland zu uns, und es ist richtig, dass wir mit gezielter Vorbildung die Aufnahmechancen unserer Begabten verbessern können.

In unserem Land gibt es rund 450 Musikschulen. Sie sind ganz unterschiedlich in ihren Bedingungen. Damit jedes Kind ein Instrument lernen kann, wenn es möchte, werden in Artikel 12a gewisse Grundsätze festgehalten. Alle Musikschulen, die öffentliche Gelder beanspruchen, müssen bis zum Ende der Sekundarstufe II Schultarife anbieten, die deutlich unter denjenigen für Erwachsene liegen. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sowie für Begabte, die stärker gefördert werden sollen, sind Tarifreduktionen zu gewährleisten. Von diesen Regelungen profitieren auch Berufsschüler, die neu auch Musikunterricht wählen können, sodass also die, die eine Lehre machen, die gleichen Möglichkeiten haben sollen wie jene in den Gymnasien.

Es gibt nun in Artikel 12a eine Formulierung, die ich präzisieren möchte, damit ihre Auslegung nicht missverstanden wird. Die Aussage, dass die Tarife für Kinder und Jugendliche deutlich unter den Tarifen für Erwachsene liegen, meint eigentlich, dass sie deutlich unter den effektiven Kosten einer Lektion liegen müssen. Viele Musikschulen stehen nur Kindern und Jugendlichen offen. Deshalb ist die angegebene Referenzgrösse, die sich an den Erwachsenentarifen orientiert, ungenau. Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Berset diese Grösse zuhanden des Amtlichen Bulletins noch etwas präzisieren könnte.

Ich bin mir wohl bewusst, dass ein Teil der Initianten lieber ein separates Musikförderungsgesetz analog zum Sportförderungsgesetz gehabt hätte. Ihnen möchte ich sagen, dass wir mit Hilfe des Bundesrates, mit Hilfe des Bundesamtes für Kultur einen grossen Teil unserer Anliegen innert kürzester Zeit auf dem Tisch haben: Das ist dieses Programm "Jugend und Musik", und wir müssen alle zusammenspannen, dass dieses Programm zu einem vollen Erfolg wird, damit nachher weiter ausgebaut werden kann.

Auf Bundesebene läuft also die Umsetzung gut. Sorge bereiten uns einige Kantone. Darunter gibt es welche, die das Resultat der Volksabstimmung über den Musikverfassungsartikel nur widerwillig zur Kenntnis nehmen, obwohl ja alle finden, dass Musik für unsere Jugend etwas sehr Wertvolles ist. Dabei bin ich froh, dass die Unterstützung von Bundesrat Berset spürbar ist. Für den Fall, dass sich in gewissen Teilen nichts bewegt, haben wir ja auch einen entsprechenden Passus in der Verfassung.

Ich möchte für diese rasche, gute Umsetzung noch einmal danken.

Ich bitte Sie um Eintreten und Ablehnung der Rückweisung. Ich werde überall die Mehrheit unterstützen.