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Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-03-12

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-12

Wortprotokoll

In der Kulturbotschaft formuliert der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes. Ich teile die Auffassung, dass es sich um mehr als eine Vorlage handelt, die nur aufzeigt, wie viel Geld wohin fliesst. Der Strategieteil wurde gegenüber der letzten Botschaft gestärkt, was richtig ist. Die formulierten Handlungsachsen scheinen mir sinnvoll und zweckmässig, die daraus resultierenden Massnahmen mehrheitlich auch. Gerade dem Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen in der Kulturpolitik zu stärken, kann man eigentlich nur zustimmen. Dieser Punkt kam nach den Anhörungen noch rein.

Kulturförderung ist eine wichtige und auch edle Aufgabe. Ein reiches Land wie die Schweiz darf im Kulturbereich durchaus etwas grosszügig sein. Der beantragte Kreditrahmen und die beträchtliche Kostensteigerung gehen aber sicher an die Grenze dessen, was noch akzeptabel ist. Das Risiko ist beträchtlich, dass im Rahmen eines anstehenden Sparprogramms Kürzungen vorgenommen werden müssen. Trotzdem werde ich zumindest den pauschalen Kürzungsanträgen, die heute vorliegen, nicht zustimmen. Warum? Je nachdem wie ein Sparprogramm ausgestaltet wird, besteht keine Gewähr, dass später - auch wenn wir heute bereits Kürzungen vornehmen - nicht noch weitere Kürzungen erfolgen.

Verschiedene Kantone haben im Rahmen der Vernehmlassung die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, in der mehrkulturellen und föderalen Schweiz von einer "nationalen Kulturpolitik" zu sprechen. Diese Frage ist ja auch heute hier aufgeworfen worden und ist auch berechtigt. Kollege Föhn hat darauf hingewiesen, dass für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig seien, so lautet Artikel 69 Absatz 1 der Bundesverfassung. Der Bund kann gemäss Bundesverfassung kulturelle Bestrebungen nur unterstützen und fördern. Diese Aufgabenteilung kommt auch bei den Anteilen der Kulturausgaben der öffentlichen Hand klar zum Ausdruck. Die letzte Erhebung stammt allerdings aus dem Jahr 2007. Damals waren die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Kultur 2,24 Milliarden Franken. Der Anteil der Gemeinden betrug damals 45 Prozent, die Kantone haben 40 Prozent beigetragen, und der Bund lediglich 15 Prozent.

Ich denke, der Föderalismus ist gerade bei der Kultur sehr wichtig und berechtigt. Unterschiedliche Strategien und unterschiedliche Schwerpunktsetzungen auf kantonaler, kommunaler und regionaler Ebene tragen letztendlich zur [PAGE 165] kulturellen Vielfalt in unserem Land bei. So gesehen können Harmonisierungsbestrebungen auch kontraproduktiv sein. Kultur ist nur beschränkt steuerbar und soll bekanntlich möglichst nicht eingeschränkt und geregelt werden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen und auch der verfassungsmässigen Kompetenzen ist der Begriff "nationale Kulturpolitik" doch wahrscheinlich ein grosses Wort. Es ist daher richtig, dass die Formulierung unter der Überschrift "nationale Kulturpolitik" nach der Vernehmlassung und der Kritik der Kantone etwas zurückgenommen wurde. Heute können die Kantone zustimmen. Das ist für mich letztendlich entscheidend und eine zwingende Voraussetzung, dass ich dies auch tun kann.

Die Kantone sind mit der Kulturbotschaft eigentlich zufrieden, mit einer Ausnahme. Kollege Eder hat sie bereits angesprochen. Es geht um den Bereich der Denkmalpflege, wo neunzehn Kantone explizit eine Erhöhung der Mittel gefordert haben und auch die EDK dies tut. Der Bundesrat - das haben Sie vergessen zu erwähnen, Herr Kollege Eder - schreibt in der Kulturbotschaft selber von einem Bedarf an Bundesmitteln in diesem Bereich von 100 Millionen Franken pro Jahr. Diese Bemerkung war auch schon in der letzten Kulturbotschaft zu lesen. Effektiv werden aber nur 28,5 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Ich habe daher in der Kommission den Antrag gestellt, diesem Bereich 3 Millionen mehr zuzuweisen und diese 3 Millionen in einem anderen Bereich einzusparen. Dieser Antrag schien mir aus zwei Gründen gerechtfertigt. Erstens finde ich es nicht unproblematisch, wenn ein Bereich, in dem auch der Bund klar von einer Unterfinanzierung spricht, eingefroren wird, während man neue Aufgaben übernimmt. Zweitens schien es mir auch angesichts der Tatsache gerechtfertigt, dass das Gesamtbudget massiv erhöht wird, während genau in diesem Bereich keine Erhöhung vorgesehen ist. Dieses Anliegen wurde auch schon vor vier Jahren in den Rat hineingetragen. Damals haben ihm immerhin noch sechzehn Ständerätinnen und Ständeräte zugestimmt. In der Kommission erhielt ich für dieses Anliegen keinerlei Unterstützung, und darum habe ich es fallengelassen.

Ich finde es aus den genannten Gründen immer noch falsch, dass man in diesem Bereich derart zurückhaltend ist. Denn etwas muss man sich bewusst sein, und ich habe das bei den Kantonen noch einmal verifiziert: Auch die Verschiebungen, die sich - gestützt auf den NFA ergeben haben und wie sie Kollege Eder dargelegt hat -, ändern nichts an der Tatsache, dass zwischen 2005 und 2014 der Kantonsanteil am Bereich der Denkmalpflege von 79 auf 83 Prozent gestiegen ist. Die Kantone, wo die Parlamente diesen denkmalpflegerischen Aufgaben gegenüber sehr skeptisch sind, mussten ihre Mittel aufstocken, während sie der Bund trotz nachgewiesenem Bedarf eingefroren hat.

Möglicherweise sind Sie erstaunt, dass ich keinen Antrag stelle, die Mittel für das Freilichtmuseum Ballenberg zu erhöhen. Immerhin hat ja der Ständerat vor nicht allzu langer Zeit einer solchen Mittelerhöhung zugestimmt. Der Grund, das möchte ich ausdrücklich betonen, liegt nicht darin, dass sich die Situation für Ballenberg verbessert hat, im Gegenteil. Ohne höhere öffentliche Beiträge wird Ballenberg rasch in grosse finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ich stelle zum jetzigen Zeitpunkt, in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons Bern, keinen konkreten Antrag, weil nach den Turbulenzen nach unserem Entscheid im vergangenen Jahr zuerst Klarheit geschaffen werden muss, was offene personelle, strukturelle und organisatorische Fragen betrifft. Zudem wird der Kanton Bern im Rahmen seiner Kulturbotschaft eine Erhöhung seines Beitrags prüfen müssen. Der Kanton Bern wird auch zusammen mit denjenigen Kantonen, die Objekte auf dem Ballenberg haben, die Frage des Unterhalts dieser Objekte klären müssen.

Das Freilichtmuseum wird unzweifelhaft, früher oder später, auch einen höheren Bundesbeitrag benötigen. Darum bitte ich Sie schon hier beim Bundesbeschluss 3, bei Artikel 1 der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Kollege Eder hat es dargelegt. Mit diesem Artikel wird die Voraussetzung geschaffen, dass während dieser sehr langen Periode von fünf Jahren neue Institutionen unterstützt werden können. Aber - das hat Kollege Eder vorhin auch vergessen zu sagen, in der Kommission hat er es gesagt - es würde auch die Möglichkeit geschaffen, dort Erhöhungen vorzusehen, wo die Kriterien erfüllt sind und die Notwendigkeit unbestritten ist. Diese Option erachte ich als unabdingbar.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.