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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2015-03-12

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-12

Wortprotokoll

Gleich einleitend bitte ich Sie aus Überzeugung, auf die Vorlage zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 einzutreten und den Antrag der Minderheit Germann und den Einzelantrag Föhn auf Rückweisung an den Bundesrat klar abzulehnen.

In der vorliegenden Botschaft formuliert die Landesregierung die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der nächsten Kreditperiode. Dabei setzt sich die Landesregierung zum Ziel, die kulturelle Vielfalt zu pflegen, den Zugang zur Kultur zu verbessern sowie die damit verbundenen Themen der kulturellen Tradition und der Digitalisierung ebenfalls in die Kulturpolitik aufzunehmen.

Im Vergleich zur letzten Botschaft richtet der Bundesrat den Fokus vor allem auf drei Handlungsachsen, nämlich auf die kulturelle Teilhabe, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf Kreation und Innovation. Dabei formuliert der Bundesrat selbst das klare Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu verbessern - Stichwort nationaler Kulturdialog - und strebt eine kohärente Kulturpolitik an, welche die verschiedenen Kompetenzen der einzelnen Akteure auch explizit berücksichtigt. Es ist auch zu begrüssen, dass die Geltungsdauer der Kulturbotschaft um ein Jahr bis 2020 verlängert wird. Dies ermöglicht eine zeitliche Abstimmung mit mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen des Bundes.

Insgesamt beantragt der Bundesrat für die Umsetzung des umfassenden kulturpolitischen Finanzplans 1,12 Milliarden Franken - unsere Kommissionspräsidentin hat darauf hingewiesen. Das sind also pro Jahr rund 3,4 Prozent mehr als in der Förderperiode 2012 bis 2015. Dabei gilt es aber zu beachten: Ein namhafter Teil der Mehrkosten basiert auf Entscheiden, welche unser Parlament getroffen hat. Dazu gehören z. B. die Neubauten für das Nationalmuseum und die Cinémathèque suisse in Lausanne, aber auch die Umsetzung des 2012 vom Volk angenommenen Verfassungsartikels zur Jugendmusikförderung.

Auch für die Zukunft gilt, dass die vermehrt stipulierte Koordinationsfunktion des Bundes keiner Absage an den Föderalismus gleichkommt: Die Gemeinden und Kantone müssen auch in den kommenden Jahren prioritär für die Kulturpolitik zuständig sein und bleiben. In diesem Zusammenhang darf sicher auch auf die äusserst erfreuliche Tatsache hingewiesen werden, dass während der letzten Jahre die Kulturangebote in vielen ländlichen Kantonen markant zunahmen und eben auch weiter zunehmen. So ist es konsequenterweise nur zu unterstützen, dass sich der Bund an der Förderung des lebendigen Kulturschaffens und herausragender Kulturprojekte gerade auch in diesen ländlichen Regionen vermehrt beteiligt. In diesem Kontext ist auch das von der Mehrheit der Kommission im Bundesbeschluss 3 unterstützte Konzept in Artikel 1 zu sehen - Kollege Eder hat im Detail darauf hingewiesen -, das ich nicht wiederholen möchte. Dieses Konzept kann man überzeugt befürworten.

Dadurch können sich unter der Rubrik "Netzwerke Dritter" z. B. die beiden regionalen Volksmusikzentren, das Haus der Volksmusik Altdorf in der Innerschweiz und das Zentrum für Appenzellische und Toggenburgische Volksmusik Roothuus Gonten in der Ostschweiz, welche durch ihre qualitativ hochstehenden Arbeiten in den Bereichen Sammeln, Forschen und vor allem Vermitteln eine nationale Ausstrahlung haben, im Sinne der Chancengleichheit überhaupt erst um die Aufnahme auf die Liste für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur bemühen. Im gleichen Sinn ist es eine Tatsache, dass unser Land im internationalen Vergleich über [PAGE 164] ein dichtes und lebendiges Kulturnetz verfügt. Dies ist eine Errungenschaft, die es als wichtige Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen zu pflegen und vor allem weiter zu fördern gilt, denn die einleitend von mir explizit erwähnte kulturelle Teilhabe kann in ihrer Bedeutung meines Erachtens nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies vor allem auch im klaren Bewusstsein - das scheint mir heute mehr denn je wichtig -, dass das Wissen um die kulturelle Vergangenheit für das Verständnis der Kultur in der Gegenwart förderlich, ja, eigentlich unabdingbar ist.

In diesem Sinne garantiert eben dieses neue Konzept im benannten Bundesbeschluss 3 auch weiteren Museen, auf die Liste der zu unterstützenden Institutionen aufgenommen zu werden. Das gilt für die Stiftsbibliothek St. Gallen - das Beispiel, das Kollege Joachim Eder genannt hat - als eines der meistbesuchten Museen der Schweiz und als museale Kulturstätte von nationaler, ja, internationaler Bedeutung im Verbund mit einer Vielzahl von Schweizer Klöstern und religiösen Gemeinschaften. Als Schweizerisches Kompetenzzentrum für Kloster- und Schriftgeschichte, und hier vor allem eben im Bereich der wertvollen Handschriften, kann die Stiftsbibliothek St. Gallen ihre diesbezügliche Funktion so überhaupt erst aufnehmen und im heutigen Umfeld, einer verstärkten technischen und fachspezifischen Vernetzung entsprechend, schlussendlich auch ausüben. Diese Chance sollten wir hier jetzt unbedingt nutzen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen und im Bundesbeschluss 3 bei Absatz 1 der von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragten Konzeptänderung zuzustimmen und den diesbezüglichen Minderheitsantrag abzulehnen.