Stöckli Hans · Ständerat · 2015-03-12
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-12
Wortprotokoll
Ich benutze oder missbrauche ganz kurz noch das Wort, um einen kleinen Beitrag zur Baukultur abzugeben. Ich war sehr erfreut, als ich in der Botschaft las, dass der Bundesrat nun auch eine Strategie für die interdepartementale Baukultur des Bundes machen und [PAGE 178] dementsprechend auch das Zeitgenössische unterstützen will. Das stellt einen Fortschritt dar. Noch am 9. Dezember 2011 lehnte er dies in einer Antwort auf meinen parlamentarischen Vorstoss ab. Ich bin froh, dass nun auch in diesem Bereich die Arbeit an die Hand genommen wird, auch Sensibilisierungsmassnahmen für das aktuelle Schaffen vorgesehen sind und entsprechende Ressourcen in Aussicht gestellt werden.
Ich habe auch mit grosser Freude gesehen, dass im Titel auf Seite 562 der Botschaft "Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege" steht. Dementsprechend bin ich überzeugt, dass künftig die Sektion "Heimatschutz und Denkmalpflege" nicht mehr so heissen sollte, sondern eben Sektion "Baukultur" mit den Bereichen "Heimatschutz, Denkmalpflege und zeitgenössische Architektur". Sie entschuldigen diese Intervention, es hat mich aber sehr, sehr gefreut, und ich bin froh, dass das unterstützt wird.
Jetzt geht es um die Frage, wie man mit den Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter umgeht. Der Mehrheitsantrag sieht vor, dass zusätzlich 3 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden und dass im Verlauf des dritten, vierten und fünften Jahres der Unterstützungszeit neue Kriterien definiert und die Berechnungen neu beginnen würden. Es wurde sowohl von der Sprecherin der Mehrheit wie auch von Frau Keller-Sutter der Besitzstand erwähnt. Frau Keller-Sutter hat gesagt, der Besitzstand sei gewahrt, und Frau Savary hat gesagt, es würde auch für die bestehenden Institutionen allenfalls mehr Mittel geben. Wenn das so ist, besteht aber auch die Gefahr, dass für bestehende Institutionen weniger Mittel zur Verfügung stehen. Mein Antrag will verhindern, dass in dieser Übergangszeit, in diesen nächsten fünf Jahren, die bestehenden Institutionen weniger Mittel bekommen.
Ich muss noch meine Interessenbindung bekanntgeben. Ich nehme seit einigen Monaten als Nachfolger von Herrn Luginbühl im Patronatskomitee des Alpinen Museums Einsitz und treffe dort auch auf Dölf Ogi und Bernhard Russi - es ist spannend, diese beiden Persönlichkeiten im kulturellen Bereich kennen und schätzen zu lernen.
Man hat jetzt ja als Problem dargestellt, dass die heutigen Beiträge nicht nach Kriterien verteilt würden. Diesem Punkt bin ich nachgegangen und habe festgestellt, dass in der Kulturbotschaft 2012-2015, welche zur Unterstützung des Museums in den letzten vier Jahren geführt und welche der Bundesrat am 23. Februar 2011 verabschiedet hat, die hier zur Diskussion stehenden Bereiche in extenso dargelegt worden sind. Man hat die Gesamtkoordination dargelegt, man hat ein Gesamtkonzept vorgestellt, man hat die Kriterien definiert, man hat die Beiträge definiert. In der Folge wurde vom Bundesrat auch die entsprechende Verordnung verabschiedet. Am 29. November 2011 wurde eine Verordnung erlassen. Diese sieht sieben Kriterien vor, nach welchen die Unterstützungsbeiträge an die Institutionen geleistet werden. Sie sind im Detail aufgeführt: Ansehen und Bedeutung der Institution; Bedeutung der Sammlung für die Lehre; Stellenwert als Wissenschaftsplattform; Standard der Betreuung; Attraktivität der Vermittlungstätigkeit; Zusammenarbeit mit anderen Institutionen im In- und Ausland; Eigenwirtschaftlichkeit. Dies sind die heute gültigen Kriterien, und diese wurden ja auch aufgenommen in die einzelnen Leistungsvereinbarungen, welche mit den Institutionen abgeschlossen worden sind. Ich verzichte auf die detaillierte Darlegung der konkreten Leistungen und Aufgaben. Es sind insgesamt sieben Kriterien, die für diese Institutionen definiert wurden. Also kann man nicht sagen, dass wir heute im luftleeren Raum stehen, sondern diese Kriterien gelten. Im Zuge der Vorbereitung der neuen Kulturbotschaft wurden diese bestätigt. Die Leute, die mit dem BAK diskutiert hatten, gingen davon aus, dass auch in den nächsten fünf Jahren dieselben Kriterien gelten. Dementsprechend wurde die Botschaft vorbereitet.
Wenn man nun sagt, dass diese Kriterien nur die ersten zwei Jahre gelten würden und dass die Welt dann neu gestaltet werde, dann bringt man eine Rechtsunsicherheit und eine Planungsunsicherheit in diese Landschaft hinein. Ich muss Ihnen sagen, dass es für diese Institutionen nicht möglich ist, im kurzen Zeitraum von zwei Jahren neue Kriterien entsprechend zu entwickeln und so sicherzustellen, dass man dann dem Anliegen gerecht werden kann; das Anliegen, dass neue Institutionen allenfalls auf die Liste kommen und dass bestehende Institutionen auch etwas mehr erhalten, kann an sich nicht bestritten werden.
Dementsprechend habe ich den Einzelantrag gestellt, dass man die Institutionen, die heute bedient werden, in den nächsten fünf Jahren so behandelt, wie man das mit ihnen verabredet hat, wie man das auch mit den Kantonen ausgehandelt hat. Weiter fordere ich mit meinem Antrag, dass man einen Betrag von 3 Millionen Franken zur Verfügung stellt, um allenfalls neue Institutionen aufzunehmen oder um bestehende Institutionen mit höheren Beiträgen auszustatten, und dies - jetzt kommt eine wichtige Erklärung - dann nach den neuen Prinzipien. Es ist aber absolut eine rechtsgleiche Behandlung, wenn man die Institutionen, die heute Gelder bekommen, nach den heute gültigen Prinzipien bedient, und die neuen nach den neuen Prinzipien. Diese neuen Kriterien, die dann auch in eine Verordnung, die aber etwas Zeit braucht, aufgenommen würden und auch in die Verträge einfliessen würden, würden dann ab der Periode 2021-2024 oder 2021-2025 gelten.
Mein Antrag geht dahin, die Idee der Ergänzung aufzunehmen, aber Rechtssicherheit zu schaffen, den Leuten und den Institutionen, die heute auch nach bestimmten Kriterien ihre Gelder vom Bund bekommen, eine Besitzstandgarantie zu gewähren.
Ich danke für die Zustimmung.