Wermuth Cédric · Nationalrat · 2015-03-10
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-10
Wortprotokoll
Ich glaube, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben klar ausgeführt, dass die statistischen Auswertungen zum NFA im Wirksamkeitsbericht zeigen, dass wir eine Ungleichverteilung zwischen dem soziodemografischen und dem geografisch-topografischen Lastenausgleich haben. Diese Ungleichheit hat, wie Kollege Roland Fischer vorhin richtig ausgeführt hat, über die Jahre hinweg sogar noch zugenommen. Heute gehen wir davon aus, dass von den Sonderlasten etwa 82 Prozent der Natur des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechen und 18 Prozent der Natur des geografisch-topografischen Lastenausgleichs; wir haben aber in der Praxis des NFA nach wie vor eine Regelung von 50/50. Die effektiven Kosten, die dann entsprechend bei den Kantonen entstehen, werden noch ungleicher ausgeglichen. Die geografisch-topografischen Sonderlasten werden ungefähr zu 35 Prozent ausgeglichen, bei den soziodemografischen Sonderlasten sind es nur 14,3 Prozent, bei den Lasten der Kernstädte sogar nur 4,3 Prozent. Deshalb ist eigentlich auch in allen Stellungnahmen der Kantone klar, dass wir hier zumindest mittelfristig eine Angleichung machen müssen.
Es wurde auch hier vorne nichts anderes gesagt. Die Frage ist, wo wir das tun und wie wir das machen. Die SP-Fraktion spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass wir die Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechend der Position der Mehrheit Ihrer Kommission erhöhen. Wir kommen aber jetzt infolge der Abstimmung, die wir bei der Vorlage 1 durchgeführt haben, in eine etwas spezielle Situation. Wir müssen schon genau anschauen, wo denn die Gelder hingehen, wenn wir jetzt die Gelder des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechend erhöhen. Sie kommen insbesondere vier Kantonen zugute: Genf, Zürich, Waadt und Basel-Stadt. Da muss ich Ihnen schon sagen, geschätzte Kollegen und Kolleginnen aus diesen Kantonen: Es geht natürlich nicht, wenn Sie auf der einen Seite sagen, sie möchten weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen, aber auf der anderen Seite beim soziodemografischen Lastenausgleich gerne mehr erhalten möchten. In ein, zwei Jahren, wenn es dann um die Ausfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III geht, ist dann die freundeidgenössische Solidarität wieder ganz zentral, und dort dürfen sich dann natürlich wieder alle Kantone an den Kosten beteiligen. Das ist keine Politik, wie sie mittelfristig die Kohärenz dieses Landes aufrechterhält.
Ich bitte Sie, hier konsequent zu bleiben und in Vorlage 1 entsprechend der Linie des Ständerates zu folgen, wenn das dann noch einmal zu uns zurückkommt. Dann haben wir eine kohärente Konzeption. Zusammengefasst bittet Sie auch die SP-Fraktion, hier der Position der Mehrheit zu folgen. Eine Aufteilung von 60/40 ist immerhin eine Annäherung, und die Zusatzlastenzahlung wird entsprechend im Rahmen des soziodemografischen Lastenausgleichs aufgrund der tatsächlichen Lasten neu ausgeglichen.