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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-10

Wortprotokoll

Der Finanzausgleich ist ein zentrales Element eines jeden föderalistischen Bundesstaates. Insbesondere dann, wenn die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die teilweise naturgegebenen strukturellen Unterschiede zwischen den Kantonen sehr gross sind, kann ein föderalistischer Staat nur funktionieren, wenn ein wirksamer und fairer Finanzausgleich besteht. Er ist zentral für den Zusammenhalt des Landes, insbesondere, wenn die Unterschiede innerhalb des Landes sehr gross sind. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass gerade die Schweiz eine sehr lange Tradition des Finanzausgleichs kennt.

Vor mehr als zwanzig Jahren wurde festgestellt, dass das damals seit Jahren gewachsene - man kann schon fast sagen, etwas wild gewachsene - System des Finanzausgleichs grosse Mängel hatte und ersetzt werden musste. In einem grossen Kraftakt fanden Bund und Kantone deshalb ein neues System und beschlossen eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Sie stellten ein neues System des Finanzausgleichs auf die Beine. Dabei wurden verschiedene Fehlanreize des früheren Systems ausgemerzt.

Unter anderem war im alten System die Steuerbelastung ein Kriterium für die Höhe des Finanzausgleichs. Je höher die Steuerbelastung eines Kantons war, desto mehr Geld bekam er aus dem Finanzausgleich oder desto weniger wurde er belastet. Sie können sich vorstellen, was das für die Kantone zur Folge hatte. Die Kantone achteten natürlich damals bei der Festlegung ihrer Steuerbelastung, bei ihren Steuersystemen sehr genau darauf, welche direkten Auswirkungen ihre Entscheidungen auf den Finanzausgleich hatten. Die ärmeren Kantone befanden sich in einem Teufelskreis. Sobald sie versuchten, ihre Standortattraktivität beispielsweise durch attraktivere Steuern zu erhöhen, wurden sie sogleich durch eine Reduktion des Finanzausgleichs bestraft, ohne dass sie nur einen Franken mehr an Wertschöpfung gehabt hätten.

Weiter war das System auch nicht steuerbar. Es gab zahlreiche Einzelausgleichsmechanismen, welche in den Bundesbeiträgen und im Kantonsanteil an den Bundeseinnahmen integriert waren. Wann immer der Bund neue Subventionen sprach oder wenn sich die Kantonsanteile veränderten, dann hatte das zugleich auch wieder Auswirkungen auf den Finanzausgleich. Man konnte die Wirkungen effektiv fast gar nicht mehr abschätzen.

Mit dem neuen System wurden diese Mängel ausgemerzt. Die Zahlungen sind zweckfrei, das heisst, die Kantone können selbst bestimmen, was sie mit den Geldern des Finanzausgleichs tun. Das ist auch richtig so; denn die Kantone sollen die Autonomie haben, dass sie mit den Geldern, mit ihren finanziellen Mitteln je nach Bedarf entweder die Steuern senken, allenfalls auch Schulden zurückzahlen oder aber die Ausgaben erhöhen, wenn es angebracht ist. Die Steuerbelastung und die Staatsfinanzen spielen keine Rolle mehr. Es zählen allein das Ressourcenpotenzial und die strukturellen Sonderlasten. Nicht zuletzt gilt Folgendes: Das System ist steuerbar. Das Parlament kann alle vier Jahre über den Finanzausgleich befinden.

Es ist wichtig, dass wir hier und heute die Vorteile des neuen Finanzausgleichs behalten, dass wir jetzt nicht, wie es beispielsweise die Standesinitiative Waadt vorschlägt, wieder die Steuerbelastung in das System integrieren, also etwas, was ein klarer Nachteil des alten Finanzausgleichs war, oder dass wir den Kantonen vorschreiben, was sie mit ihren Mitteln tun sollen. Nein, das sollte keine Rolle spielen; die Autonomie sollte durch das System des Finanzausgleichs gestärkt werden. Wie der Wirksamkeitsbericht gezeigt hat, ist das auch tatsächlich geschehen.

Die Steuerbarkeit des Finanzausgleichs ist ein wesentliches Element. Es erlaubt uns, dass wir nicht das System selbst ändern müssen, wenn wir den Eindruck haben, dass es jetzt Anpassungen braucht. Deswegen zielen die kantonalen Vorstösse, welche jetzt hier vorliegen, auch in eine falsche Richtung. Sie wollen das System verbessern. Wenn Sie ehrlich sind, geschätzte Vertreter der Kantone, welche diese Vorstösse eingereicht haben, dann müssen Sie zugeben, dass Sie diese Vorstösse nicht zuletzt auch deswegen eingereicht haben, weil Sie eigentlich den eigenen Beitrag in den Finanzausgleich reduzieren wollen. Dabei hat man ja gerade mit dieser alle vier Jahre möglichen Steuerbarkeit des Finanzausgleichs ein Instrument geschaffen, mit dem man solche Anpassungen, gestützt auf den Wirksamkeitsbericht, vornehmen kann. Genau an diesem Punkt stehen wir heute.

Es ist sehr wichtig, dass wir als Parlament unsere Verantwortung wahrnehmen, insbesondere auch die Verantwortung bezüglich des Gesamtsystems des Finanzausgleichs und des Föderalismus. Da kann es auch nicht sein, dass wir einfach nur auf unseren eigenen Kanton schauen und dass wir auch nur die eigene Milchbüchleinrechnung machen: Profitiere ich, oder profitiere ich nicht? Wir werden zurzeit von unseren Kantonsregierungen bestürmt, so oder so zu stimmen, je nachdem, wie es für den Kanton gerade ausschaut. Das kann aber nicht die Diskussion sein, welche wir hier führen. Wir haben die Pflicht, das Gesamtsystem im Auge zu behalten und so, wie es das Gesetz auch vorsieht, bei den Beträgen Korrekturen zu machen, wenn aufgrund des Wirksamkeitsberichtes Handlungsbedarf besteht. Der Wirksamkeitsbericht hat gezeigt, dass der Finanzausgleich grundsätzlich gut funktioniert. Es besteht also kein Handlungsbedarf, das System zu ändern.

Der Wirksamkeitsbericht hat aber auch gezeigt, dass beispielsweise die anzustrebende Mindestausstattung von 85 Prozent in den vergangenen vier Jahren mehr als erreicht wurde. Der Bericht hat auch einmal mehr gezeigt, dass die soziodemografischen Sonderlasten deutlich über den geografisch-topografischen Sonderlasten liegen.

Es ist deshalb aus der Sicht der Grünliberalen gerechtfertigt, dass wir nun hier nach acht Jahren Anpassungen bei den Dotationen vornehmen. Das ist nicht nur aus sachpolitischen, sondern auch aus staatspolitischen Gründen notwendig. Wir sollten die Möglichkeiten, welche das Gesetz bietet, ausschöpfen, wenn es angezeigt ist. Damit geben wir den ressourcenstarken Kantonen auch ein Zeichen, dass wir gewillt sind, die Beträge anzupassen, wenn ein gewisser Spielraum besteht und wenn es die Zielerreichung des Finanzausgleichs erlaubt.

Die grünliberale Fraktion ist bereit, hier einen Schritt zu tun. Sie ist aber auch der Ansicht, dass man den berechtigten Anliegen der ressourcenschwachen Kantone ebenfalls Rechnung tragen soll. Deswegen schlagen wir in den beiden Vorlagen einen Kompromiss vor. Mit diesem Kompromiss können wir dafür sorgen, dass wir beim Finanzausgleich nicht einfach einen dauerhaften Konflikt zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen austragen. Denn das ist dem Föderalismus und dem Finanzausgleich nicht dienlich. Wir sollten schauen, dass wir nicht einfach [PAGE 229] immer nur den kantonalen Interessen folgen, sondern eben auch das Gesamtsystem im Augen behalten und auch bereit sind, einen Schritt zu tun, wenn wir dadurch die Glaubwürdigkeit und die Funktionsweise des Systems verbessern können.

Wir werden deshalb eintreten, bei den Vorlagen 1 und 2 meinen Minderheiten folgen, und bei den Vorstössen werden wir die Motion und das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates unterstützen. Den Standesinitiativen und der Petition werden wir hingegen keine Folge geben.