Müller Thomas · Nationalrat · 2015-03-10
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Es liegt auf der Hand, dass in der heutigen NFA-Debatte die unterschiedlichen Interessen der Geber- und der Nehmerkantone aufeinanderprallen. Der Ständerat als Erstrat hat die Mehrheitsverhältnisse spielen lassen und seine Entscheide im Sinne der Nehmerkantone getroffen, die gegenüber den Geberkantonen in der Mehrzahl sind. Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich von einer anderen Überlegung leiten lassen. Sie hat die Regeln, die bei der Einführung des NFA geschaffen worden waren, konsequent angewendet - wir werden darauf zurückkommen - und den Ressourcenbeitrag für die Jahre 2016 bis 2019 auf der Grundlage des zweiten Wirksamkeitsberichtes festgelegt, ohne - das ist entscheidend - am NFA-System etwas zu ändern. Abgewichen ist die Finanzkommission des Nationalrates von diesem Prinzip einzig bei ihrem knappen Entscheid zur Standesinitiative Waadt. Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, diesen Entscheid der Finanzkommission zu korrigieren.
Die Standesinitiative Waadt hat zwei Stossrichtungen, die in der Sache nichts miteinander zu tun haben: erstens die stärkere Gewichtung der Zentrumslasten der grösseren Städte und zweitens die Einführung eines kantonalen Steuerindikators.
Die erste Forderung, die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs, mag ihre Berechtigung haben. Dafür braucht es aber keine Revision des heutigen Rechts und des NFA. Die Gewichtsverschiebung ist innerhalb des Systems ohne Revision des Systems möglich. Die Finanzkommission stellt ja einen entsprechenden Antrag bei der Verteilung des Ressourcenbeitrages. Das Thema wird mit Sicherheit beim dritten Wirksamkeitsbericht wieder aktuell sein. [PAGE 222]
Die zweite Forderung, die Einführung eines kantonalen Steuerindikators, ist mit dem bisherigen NFA-System nicht konform. Der heutige NFA stellt auf das Steuerausschöpfungspotenzial und nicht auf die tatsächliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials ab. Die Standesinitiative will einerseits sinngemäss zum früheren System zurückkehren, andererseits greift sie in die Freiheit der Kantone ein, die tatsächliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials selbst zu bestimmen. Diese Freiheit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Mittel, die ein Kanton aus dem Finanzausgleich bekommt. Es gibt also keinen Grund, das System des NFA heute zu ändern.
Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.