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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-03-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-03-10

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag I geht konzeptionell in die gleiche Richtung wie der Antrag der Mehrheit und jener des Bundesrates zu diesen Artikeln. Der Bundesrat schlägt ja vor, die Dotationen des Ressourcenausgleichs, das heisst also den Grundbeitrag, für die nächste Vierjahresperiode um denjenigen Betrag zu kürzen, welcher dem Mittelwert aus der Überdotation in der letzten Vierjahresperiode entspricht. Die Botschaft enthält eine Tabelle, welche klar aufzeigt, wie gross die Überdotation pro Jahr war.

Der Grund für die vorgeschlagene Kürzung ist die Feststellung, dass der Betrag für die anzustrebende Zielgrösse von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in jedem Jahr überschritten wurde. Sehr wichtig ist hier auch die Anmerkung, dass die Zielgrösse von 85 Prozent keine Garantie darstellt, sondern, wie in den Debatten bei der Entstehung des NFA eigentlich klar festgehalten wurde, eine anzustrebende Grösse, ein anzustrebender Richtwert für die Mindestausstattung der Kantone ist. Es entspricht also der Logik, und es ist gerechtfertigt, wenn nun der Bundesrat in den gesetzlich vorgesehenen, alle vier Jahre stattfindenden Neuberechnungen der Dotationen eine Änderung vorschlägt. Man kann nun darüber diskutieren, ob diese Zielgrösse stets genau erreicht, regelmässig übertroffen oder knapp erreicht werden sollte. Allerdings hat der Gesetzgeber klar gesagt, dass es keine Verpflichtung gibt, diesen Wert zu erreichen.

Man kann gegen das Konzept des Bundesrates einwenden, dass es nur die Werte der letzten vier Jahre berücksichtigt, wenn man jetzt diese Überdotation als Kriterium für die Anpassung der Beiträge nimmt. Wenn man die ersten vier Jahre des Finanzausgleichs anschaut, die Jahre 2008 bis 2011, gab es keine Überdotation, sondern eine Unterdotation. Das heisst, dass der Kanton Uri die Zielgrösse in den Jahren 2010 und 2011 nicht erreicht hat. Man hat damals [PAGE 233] gesagt, dass nach vier Jahren noch nicht genügend Informationen und nicht genügend Erfahrungen zur Funktionsweise des Systems vorliegen würden, um eine Anpassung vorzunehmen. Wenn man das jetzige Konzept des Bundesrates nimmt, hätte man ja eigentlich schon nach vier Jahren eine Anpassung der Beträge machen müssen, und zwar nicht nach unten, sondern nach oben.

Mein Minderheitsantrag I unterscheidet sich im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates und zum Antrag der Mehrheit der Kommission nun dahingehend, dass ich für die Neuberechnung, für die Reduktion der Beiträge des Ressourcenausgleichs, nicht alleine die Jahre 2012 bis 2015, sondern auch die Jahre 2008 bis 2011, also die gesamte Periode des neuen Finanzausgleichs, acht Jahre, hinzunehme. Die Beiträge sollen wie beim Entwurf des Bundesrates entsprechend gekürzt werden. Weil natürlich in den ersten vier Jahren die Überdotation kleiner war als in den zweiten vier Jahren, gibt es bei der Reduktion der Beiträge etwas tiefere Beträge. Diese Berechnungsweise hat den Vorteil, dass konjunkturelle Schwankungen im Ressourcenpotenzial auch besser berücksichtigt werden. Wir wissen ja, dass in Zeiten einer Hochkonjunktur die Disparitäten eher zunehmen, aber dann in der Rezession eher abnehmen. So ist auch eher ein Ausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg gewährleistet.

Das sind jetzt technische Argumente für meinen Minderheitsantrag. Es gibt aber auch staatspolitische Gründe; ich habe es bereits im Eintretensvotum ausgeführt. Der Finanzausgleich ist ein sehr wichtiges Element für den föderalistischen Zusammenhalt unseres Staates. Es ist deshalb wichtig, dass wir hier immer auch einen Ausgleich zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen suchen. Mein Minderheitsantrag sieht vor, einen guten Kompromiss zwischen der Lösung des Ständerates und der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission zu finden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.