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Büchler Jakob · Nationalrat · 2015-03-10

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-10

Wortprotokoll

Am 1. April 2012 ist eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes in Kraft getreten, welche die Bearbeitung von Personendaten regelt, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur anfallen. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 22. Februar 2012 die Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen, erlassen. Das Gesetz und die Verordnung regeln, für welche Zwecke Randdaten aufgezeichnet und ausgewertet werden dürfen und wer für die Anordnung einer Auswertung zuständig ist.

Das Büro des Nationalrates will mit dieser Vorlage die Zuständigkeiten bei der namentlichen personenbezogenen Auswertung regeln; dies insbesondere für die Abklärung eines konkreten Verdachts auf Missbrauch der elektronischen Infrastruktur und für die Ahndung eines erwiesenen Missbrauchs nach der Verordnung über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der erwähnten Verordnung auch für die Bundesversammlung, dies gemäss Artikel 57q Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997.

Die Zuständigkeit im Bereich des Parlamentes soll neu in der Parlamentsverwaltungsverordnung vom 3. Oktober 2003 geregelt werden. Wer einen Missbrauchsverdacht hegt, soll Kontakt mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten der Bundesversammlung aufnehmen. Dieser verfasst einen schriftlichen Bericht und holt die Einwilligung der betroffenen Person zur namentlichen personenbezogenen Auswertung ein. Dann beantragt der Sicherheitsbeauftragte bei der Betreiberin eine Auswertung der bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur angefallenen Daten. Stimmt die betroffene Person nicht zu, so muss für die Ratsmitglieder die Verwaltungsdelegation und für die Mitarbeitenden der Fraktionssekretariate der Fraktionspräsident die Auswertung bewilligen.

Das Büro des Nationalrates wollte diese Thematik bereits im Rahmen der parlamentarischen Initiative 13.403, "Extranet. Zugang für Ratsmitglieder", vom 15. Februar 2013 regeln; sein Bericht datiert vom 8. November 2013.

Da sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. November 2013 gegen die Ausweitung der Zugriffe auf das Extranet ausgesprochen hatte, hat das Büro des Nationalrates am 14. November 2014 beschlossen, die ganze Vorlage zurückzuziehen und dem Rat nur noch die vom Bundesrat nicht bestrittenen Teile zu unterbreiten. Damit wurde diese bereits zuvor unbestrittene Thematik dem Bundesrat nochmals zur Stellungnahme vorgelegt.

Das Büro beantragt, dem Entwurf der parlamentarischen Initiative zuzustimmen.