Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-06-02
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-02
Wortprotokoll
Bei Ziffer 11, dem Börsengesetz, finden Sie auf der Fahne auch Artikel 2. In Klammern steht dort: "Geltendes Recht". Dieser Artikel 2 soll gestrichen werden. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass ich auf diesen Artikel 2 zurückkommen werde. Man müsste Buchstabe d von Artikel 2 gemäss geltendem Recht beibehalten. Da ist eine gesetzestechnische Unachtsamkeit passiert, man hat zu viel gestrichen. Damit alles wieder korrekt ist, muss diese Bestimmung beibehalten werden.
Ich gehe gerade auch noch auf Artikel 15 des Börsengesetzes ein. Bei Artikel 15 hat der Bundesrat die Aufhebung der Absätze 2 bis 4 beantragt. Das müsste man wiederum streichen; das heisst, man müsste Artikel 15 so beibehalten, wie er heute ist. Das ist aber wirklich reine gesetzestechnische Kosmetik - oder sagen wir mal Kunsthandwerk. Materiell hat das keine Bedeutung.