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Hösli Werner · Ständerat · 2015-06-08

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-08

Wortprotokoll

Ich habe es in dieser Runde schon mehrfach gesagt: Es geht beim Finanzausgleich nicht nur um die Mindestausstattung von 85 Prozent, sondern in erster Linie oder wenigstens als gleichwertige Priorität auch um die Minderung der Unterschiede bei der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen. Dieser Punkt wird vom Bundesrat und von den ressourcenstarken Kantonen ignoriert oder meist verschwiegen. Aber an der Sachlage ändert sich dadurch nichts. Statt vermindert werden diese Disparitäten laufend vergrössert, und das - ich stelle das nicht in Abrede - trotz gutem Wirken des Finanzausgleichs. Aber der Finanzausgleich vermochte diese Disparitäten nicht zu vermindern und hat hier sein Ziel bisher eindeutig verfehlt oder noch nicht erreicht. Weil nun das Ressourcenwachstum ungleich ist, muss, um die Disparität nicht ins Unermessliche wachsen zu lassen, der Finanzausgleich weiterhin wirken.

Wenn ich mich trotzdem dazu entschieden habe, dem Kompromissantrag der Mehrheit - also nicht um 330, sondern um 165 Millionen Franken zu kürzen - zu folgen, so mache ich das vor allem deshalb, weil ich mich an den Grundsatz halte: "Du machst die Schwachen nicht allein dadurch stärker, indem du die Starken schwächst." Sprich: Es ist ein [PAGE 429] Geben und ein Nehmen. Auch der Bund wird ja zukünftig finanziell seine Probleme zu lösen haben, und es steht mit der Unternehmenssteuerreform III noch eine gewaltige Aufgabe vor uns. Eine genaue Auslegeordnung wird erst nach Kenntnis ihrer Auswirkungen einmal möglich sein.

Von daher sind jetzt auch die in die Diskussion eingebrachten tendenziellen Ausgleichszahlungen für das Jahr 2016 keine Richtschnur. Was sich dabei anscheinend weiter zeigt, ist, wie dynamisch sich die ressourcenstarken Kantone immer noch entwickeln. Es werden sich aber ab nächstem Jahr bei diesen Kantonen vermutlich die wirtschaftlichen Einbrüche durch die Euroschwäche bemerkbar machen. Und dann folgt, wie erwähnt, noch die Unternehmenssteuerreform III. Gesamthaft bleiben also für die Zukunft grosse Fragezeichen auf allen Seiten.

Ich verwahre mich aber mit allem Nachdruck dagegen, dass der Antrag der Mehrheit Ihrer Finanzkommission ein Kompromiss des Kompromisses ist. Denn es gibt respektive es gäbe auch gute Gründe dafür, an unserem bisherigen Entscheid festzuhalten - ich habe vorgängig dargelegt weshalb. Im Nationalrat wurde es gesagt: Der Gesetzgeber hat bewusst einen Spielraum für die politische Steuerbarkeit des Ressourcenausgleichs offengelassen. Es wurde auch gesagt, dass es bei Lösungsfindungen letztlich meist zu Beschlüssen kommt, mit denen beide Seiten nicht zu hundert Prozent glücklich sind. Unser Kommissionspräsident Hans Altherr würde sagen, dass wir sowieso nicht im Parlament sind, um glücklich zu werden, sondern um die Bevölkerung glücklich zu machen.

Ich bitte Sie deshalb im Sinne der Schweiz und ihrer Bevölkerung, der Mehrheit zu folgen.