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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-03

Wortprotokoll

Das Nachtverkaufsverbot ist eigentlich das Einzige, was - neben der gesetzlichen Grundlage für Testkäufe - vom ursprünglichen Kerngehalt des Alkoholhandelsgesetzes noch bleibt. Wir haben es ja zusammen mit dem Lockvogel-Verbot gebracht. Das Lockvogel-Verbot haben Sie sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat bereits eliminiert. Es bleibt jetzt noch das nächtliche Verkaufsverbot, und sonst gibt es dann gar nichts mehr, was noch unter dem Titel Prävention und etwas Voraussicht übrig bleiben würde.

Der Jugendschutz wird ja immer wieder hochgelobt, er ist auch notwendig. Man kann den Jugendschutz umsetzen, indem man preisliche Anreize zum Konsum von Alkohol reduziert. Man kann auch Jugendschutz machen, indem man die Verfügbarkeit etwas einschränkt. Wenn ich sage, dass man die Verfügbarkeit etwas einschränke, dann meine ich, dass man sie mit dem nächtlichen Verkaufsverbot wirklich nur etwas einschränkt, es geht nämlich um die Verfügbarkeit z. B. in Take-away-Betrieben und Tankstellenshops, die länger als bis 22 Uhr offen sind. Damit schränkt man die Verfügbarkeit in der Gastronomie aber nicht ein: In einem Restaurant gilt das Verbot selbstverständlich nicht, auch der klassische Detailhandel ist nicht betroffen. Das heisst, es geht wirklich nur um die Situation, dass man in der Nacht noch einkaufen kann und das Eingekaufte dann auf der Strasse oder im öffentlichen Raum konsumieren kann, mit allen nachteiligen Folgen für die Gesellschaft - vor allem aber für die Jugendlichen selbst - und für den öffentlichen Raum, mit Abfallbergen und Nachtruhestörungen.

Jetzt gibt es Erfahrungen: Wir haben ja hier bereits Erfahrungen von Kantonen und von Städten, die dieses nächtliche Verkaufsverbot kennen. Warum, meinen Sie, sind alle Gesundheits- und Sozialdirektoren der Schweiz der Auffassung, dass das nächtliche Verkaufsverbot ein wirksames Mittel ist? Warum, meinen Sie, sind Polizeifunktionäre der Schweiz der Auffassung, dass das ein wirksames Mittel ist? Natürlich kann man nicht alle Probleme damit lösen, man kann die Probleme aber massiv reduzieren.

Wenn Sie noch irgendetwas vom ursprünglichen Alkoholhandelsgesetz, etwas an Prävention drinhaben wollen, dann möchte ich Sie schon bitten, diesem nächtlichen Verkaufsverbot, das das einzige Überbleibsel der ganzen Prävention ist, zuzustimmen.