Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-03
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-03
Wortprotokoll
Was war die Zielsetzung bei der Revision des Alkoholhandels- und Spirituosengesetzes, als wir vor ungefähr drei Jahren mit der Diskussion begonnen haben? Wir haben uns Folgendes vorgenommen: Wir wollten ein modernes und schlankes Gesetz und einen Abbau des administrativen Aufwands, trotzdem wollten wir auch eine Unterstützung der Brenner. Dann leiteten [PAGE 825] uns aber auch ökologische und gesundheitspolitische Motive. Mit einem Wort: ein ausgewogenes Paket in einem ausgewogenen Gesetz. Dem entspricht die Vorlage des Bundesrates.
Was liegt uns heute vor, nachdem wir verschiedene Schlaufen gemacht haben? Herr Nationalrat Maier hat darauf hingewiesen: Wir haben ein undurchsichtiges Flickwerk, das wohl niemanden wirklich zu überzeugen vermag. Wir sprechen heute über eine Alternativvariante, die die Verwaltung im Auftrag der Kommission ausgearbeitet hat; Herr Nationalrat Ritter hat darauf hingewiesen. Er hat einen kleinen Punkt ausgelassen, nämlich den Umstand, dass die Alternativvariante in der Kommission zu einer noch alternativeren Variante wurde, indem man die einzige Bestimmung, die eine gewisse Limitierung der Menge gebracht hätte, kurzerhand eliminierte. Artikel 19 Absatz 5a des Entwurfes zum Spirituosensteuergesetz ist verschwunden. Diese Bestimmung hätte dazu geführt, dass man eine Limite bei 1000 Litern geschaffen hätte, also ein Steuerprivileg, beschränkt auf Jahresproduktionen bis zu 1000 Litern reinen Alkohols. Diese Limite hat man elegant entfernt und damit die Situation geschaffen, dass die gesamte inländische Produktion von Destillaten vor der internationalen Konkurrenz, vor dem internationalen Wettbewerb, geschützt wäre und das Steuerprivileg für alle gelten würde, also auch für die Grossbrenner. Jetzt kann man das wollen oder nicht, aber es ist sicher nicht das, was wir mit der Gesetzgebung wollten. Wir wollten ein austariertes Gesetz, das eben auch der Prävention den notwendigen Stellenwert gibt.
Wir können mit der Vorlage, wie sie heute zur Diskussion steht, das Ziel nicht erreichen, darüber sind wir uns alle einig. Das Ziel wurde verschoben. Mit diesem Alternativvorschlag ist der administrative Aufwand mit dem heutigen vergleichbar, wenn nicht noch schlimmer. Heute sind es ungefähr 45 000 Steuerpflichtige - wir wollten auf 3000 herunterkommen. Mit der tollen Alternative sind wir wieder in der Grössenordnung von 40 000 bis 50 000. Wir erreichen die angepeilte administrative Entlastung in keiner Art und Weise. Der Vollzugsaufwand wird nicht kleiner, sondern tendenziell grösser. Wir erreichen auch die gesundheitspolitischen Zielsetzungen in keiner Art und Weise, und auch die ökologischen Zielsetzungen stehen nicht mehr zur Diskussion.
Vielleicht noch - Herr Ritter hat darauf hingewiesen - zu den Hochstamm-Obstbäumen: Wir haben von Hochstamm Suisse eine Medienmitteilung, einen Hinweis darauf, dass der Bestand an Hochstammbäumen 2013 gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat, und zwar um 19 260 Bäume. Ich bin sehr froh darum, das ist schön. Aber ich sage Ihnen: Es gibt keinen direkten Konnex zwischen dem Steuerprivileg und den Hochstammbäumen, das sehen Sie hier. Zum Glück gibt es wieder mehr Hochstammbäume, und das im Rahmen der heutigen Finanzierung, das heisst ohne zusätzliches Steuerprivileg.
Ich denke, wir haben uns in dieser "Schnapsdiskussion" gehörig verrannt. Was gibt es in einer solchen Situation zu tun? Man kann entweder beim heutigen System bleiben, das so schlecht nicht ist, mindestens nicht schlechter als die Alternative, die wir jetzt diskutieren. Oder man kann sagen: Wir nehmen den Entwurf des Bundesrates, der die Ausgangsposition war und nach wie vor eine gute Lösung ist. Ich denke, eine andere als diese beiden Möglichkeiten hat man in dieser Situation nicht mehr.