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Hess Walter · Nationalrat · 2001-12-05

Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-05

Wortprotokoll

Auf einige Argumente muss ich nicht eingehen, denn dabei handelte es sich zum Teil um eine Zweitauflage des seinerzeitigen Abstimmungskampfes.

Eine Bemerkung zu Herrn Schlüer, zum Begriff "Unterstellung": Die Kommissionsmitglieder und auch Sie kennen sehr wohl den Unterschied zwischen Unterstellung und Zuweisung. Wir wissen auch, dass die Swisscoys ausschliesslich dem schweizerischen Kontingenzkommandanten unterstellt sind. Warum eine Bewaffnung erst im Oktober? Die Argumente sind bereits genannt worden; ich habe sie in meinem ersten Votum auch genannt.

Zu Herrn Kunz zunächst eine Vorbemerkung: Sie haben gesagt: Respektieren wir doch den Volkswillen. An und für sich passiert jetzt genau das: Wir respektieren den Volkswillen. Zu Ihrem Antrag, der Einsatz solle bis Ende 2002 genehmigt werden: Der Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt und deshalb auch nicht beraten. Im Gegenteil; es wurde ein Antrag auf Verlängerung bis Ende 2005 gestellt, welcher mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde.

Eine Bemerkung noch zu Herrn Hans Fehr: Er hat gesagt, es gebe keine militärischen Aufträge mehr. Der Auftrag der Armee ist ein dreiteiliger und umfasst unter anderem auch friedenserhaltende Massnahmen. Das, was dort passiert, gehört dazu. Mit "Armee XXI" hat das nichts zu tun. Darüber werden wir später reden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie gutzuheissen.