Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-06-03
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist sich mit der Initiantin und dem Sprecher der Minderheit einig, dass wir bei der Ausbildung der Ärzte ein Problem haben: Wir bilden zu wenig Ärzte aus. Wenn wir pro Jahr rund 900 Ärzte zum Abschluss bringen und gleichzeitig 1700 Ärzte aus dem Ausland anerkennen, dann zeigt dies das Missverhältnis, und es zeigt auch den Handlungsbedarf. Um die Versorgung sicherzustellen, bräuchten wir pro Jahr zirka 1200 bis 1300 Abschlüsse.
Nur sind der Lösungsweg, den die Kommissionsmehrheit sieht, und derjenige, den die Initiantin und die Kommissionsminderheit sehen, unterschiedlich. Die Initiantin möchte eine Verfassungsänderung in dem Sinne, dass der Bund eine subsidiäre Kompetenz bei der Ausbildung in der Humanmedizin erhält. Die Kommissionsmehrheit hingegen sieht die Lösung in den verschiedenen Handlungsfeldern, die jetzt in Bearbeitung stehen. Ich möchte kurz auf die einzelnen Bereiche eingehen.
Die Initiantin hat diese Initiative ja im März 2014 eingereicht. Im Mai 2014 hat das Volk bekanntlich den Gegenvorschlag zur Hausarzt-Initiative angenommen, der in der Verfassung einen Artikel zur medizinischen Grundversorgung vorsieht. Das heisst, dass Bund und Kantone für die Sicherstellung der Grundversorgung gemeinsam verantwortlich sind. Wir haben einen Masterplan "Hausarztmedizin", der von den Kantonen, den Fachgesellschaften und vom Bund umgesetzt wird. Wir haben auch das Bestreben, die verschiedenen Fachbereiche der Gesundheitsversorgung und die verschiedenen Fachpersonen besser einzusetzen. Wir haben das Medizinalberufegesetz angepasst und die Ausbildung der Apotheker spezifiziert. Derzeit ist auch eine parlamentarische Initiative zur Stärkung der Pflege (11.418) in Umsetzung, welche eine Entlastung der ärztlichen Versorgung bringen kann.
Was es aber für eine verstärkte Ausbildung von Ärzten braucht, ist Geld, und die Beschaffung dieses Geldes liegt auch in unserer Hand. Wie wir aus einem Bericht der Verwaltung erfahren haben, können wir mit dem Instrument der BFI-Botschaft Mittel zweckgebunden einsetzen. Das heisst, dass der Bund projektgebundene Mittel sprechen kann, sodass die kantonalen Universitäten aufzeigen müssen, mit welchen Projekten sie die Zahl der Ausbildungsplätze in der Medizin erhöhen wollen. Dazu müssen wir in der BFI-Botschaft Hand bieten. Das Geld würde also nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt, sondern eben projektgebunden zur Stärkung der Humanmedizin.
Zusammenfassend beantragt Ihnen die Kommission deshalb mit 13 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative [PAGE 871] keine Folge zu geben, nicht weil wir den Handlungsbedarf nicht erkennen, sondern weil wir den Weg über eine Verfassungsänderung als zu lang erachten und die Handlungsfelder in Bearbeitung sind. Wie es der Minderheitssprecher gesagt hat, braucht es den politischen Willen, und es braucht keinen Verfassungsartikel.
Ich bitte Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.