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Gasche Urs · Nationalrat · 2015-03-02

Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-02

Wortprotokoll

Die Finanzkommission befasst sich seit Längerem mit Fragen des Personalwesens, so etwa mit der Darstellung der Kosten des Personals in den Dokumenten zu Voranschlag und Rechnung. Hier strebt sie eine gewisse Vereinheitlichung an. Sie hat beschlossen, all diese Fragen auch für die Umsetzung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) weiterzuverfolgen.

Diskutiert wurde in der Kommission auch immer wieder die Frage des Lohnsystems. Die Finanzkommission hat dabei festgestellt, dass bei der lohnrelevanten Beurteilung ein hoher Anteil - im Jahr 2012 waren es über 80 Prozent! - eine Beurteilung der Stufe 3, "erreicht die Ziele vollständig", erhält. Nur 5,7 Prozent der Beurteilungen finden sich in der Stufe 2, "erreicht die Ziele weitgehend". Teilweise als störend empfunden wurde, dass ein automatischer Lohnanstieg auch dann erfolgt, wenn die Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insgesamt ist das Lohnsystem für das Parlament und die Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. Deshalb möchte die Finanzkommission mit einem Postulat den Bundesrat beauftragen, dem Parlament als Grundlage für weitere Diskussionen und Entscheide einen Bericht vorzulegen.

Was will das Postulat genau? Der Bundesrat soll beauftragt werden, einen Bericht zum Lohnsystem des Bundes zu verfassen. Der Bericht soll das Beurteilungssystem, die darin vorgesehenen Beurteilungsstufen, die Verteilung der [PAGE 25] Beurteilungen auf die einzelnen Stufen sowie die Regeln für die Lohnentwicklung aufzeigen. Erläutert werden muss bei der Lohnentwicklung insbesondere deren Verknüpfung mit der Leistungsbeurteilung. Des Weiteren sind die voraussichtlichen Auswirkungen des NFB, mögliche Weiterentwicklungen und Alternativen zu beleuchten.

Warum will die Mehrheit dieses Postulat? Sie beantragt die Annahme, weil man immer wieder feststellt, dass Lohnfragen und vor allem in die Öffentlichkeit gelangende einzelne Fälle rasch zu grossen Diskussionen und emotionalen Beurteilungen führen. Um eine rationale politische Beurteilung vornehmen und dann gezielte Massnahmen entwickeln sowie politisch diskutieren zu können, scheint der Mehrheit der Finanzkommission ein umfassender Bericht des Bundesrates wichtig, der auch die Auswirkungen des Lohnsystems auf die Arbeit, auf die Zusammenarbeit und die finanziellen Konsequenzen darstellt.

Wichtig ist der Mehrheit vor allem auch, dass der Bericht auf die Auswirkungen des NFB eingeht und Varianten zur heutigen Lösung mit ihren Vor- und Nachteilen aufzeigt. Dabei verkennt die Mehrheit keineswegs, dass der Bundesrat von sich aus schon Verbesserungen beschlossen hat und Abklärungen trifft. Das Eidgenössische Personalamt hat sich denn auch ausdrücklich so geäussert, dass ein Bericht sinnvoll sei, zumal eine allfällige Revision des Lohnsystems aufwendig sei und Geld kosten würde. Deshalb sollte sie nicht aus einer spontanen Unzufriedenheit, sondern allenfalls basierend auf belastbaren Grundlagen angestossen werden. Der Bericht ist für die Mehrheit der Kommission nicht einfach Auftakt für eine grosse Revision des Lohnsystems; er soll vielmehr auch davor schützen, eine unnötige Revision anzustossen, oder vielleicht Gelegenheit geben, untergeordnete Verbesserungen vorzunehmen.

Die Minderheit Hadorn stellt sich auf den Standpunkt, das Personalamt und der Bundesrat würden die nötigen Abklärungen von sich aus treffen und bei Handlungsbedarf aktiv werden. Es wird als eine Tatsache betrachtet, dass Lohnsysteme immer zu Diskussionen Anlass geben, dass aber ständige umfassende Revisionen verunsichern, teuer und damit letztlich kontraproduktiv sind. Die Minderheit möchte nicht gleich einen umfassenden Bericht verlangen, sondern zuerst den Kontakt zu den Sozialpartnern suchen und so in Erfahrung bringen, ob überhaupt vertiefter Klärungsbedarf besteht.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen - zusammen mit dem Bundesrat -, das Postulat anzunehmen.