Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-02
Wortprotokoll
Wir haben bereits im Jahr 2011 im Rahmen der Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes über die E-Vignette diskutiert; der Bundesrat hat Ihnen damals eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Wir haben das Thema in der Botschaft 2012 wieder aufgenommen und im Zusammenhang mit der Beantwortung der Interpellation Quadri 12.3434 und mit der Stellungnahme zur Motion Lehmann 13.3219 diese Prüfung einer E-Vignette eigentlich befürwortet. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die E-Vignette als zukunftsorientiertes Erhebungssystem betrachten und dass ein entsprechender Systemwechsel nicht unmöglich ist, sondern eben zu begrüssen wäre, sollte sich herausstellen, dass die Vorteile eines solchen Systemwechsels tatsächlich voll ausgeschöpft werden könnten. Mit dem Volksnein 2013 zur Erhöhung des Vignettenpreises und somit auch zur Kurzzeitvignette, die wir damals ebenfalls vorgeschlagen hatten - damit hatten wir auch den Link zur E-Vignette gemacht -, ist aber die unterschiedliche Tarifierung als wichtiges Element für eine solche E-Vignette wieder weggefallen.
Wenn Sie sich noch einmal vertieft mit dieser Frage auseinandersetzen wollen, so begrüssen wir das selbstverständlich. Es erscheint uns auch richtig, dass wir hierzu einen Bericht verfassen. Unser Entscheid soll sich dann ja auf Fakten stützen können und nicht auf Vermutungen oder Ungenauigkeiten, die man vom Hörensagen kennt. Wir möchten Ihnen also gerne in einem Bericht aufzeigen, welche Vorteile und [PAGE 27] welche allfälligen Nachteile eine solche E-Vignette haben könnte.
Daher möchten wir Sie bitten, dieses Postulat anzunehmen.