Lexipedia

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-06-17

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich vertrete meine Minderheit bei Artikel 269ter Absatz 1bis sowie die Minderheit Leutenegger Oberholzer bei Absatz 6 desselben Artikels. Es geht um sehr heikle Fragen. Es geht um die Sicherheit und die Reputation der Schweiz, sollte sie denn auch Staatstrojaner oder Govware einsetzen.

Die Minderheit bei Absatz 1bis bittet Sie, die Beschaffungsvielfalt einzuschränken. Wir beantragen Ihnen, dass solche "besonderen Informatikprogramme ... weder bei einer Behörde eines Landes beschafft werden, dessen Nachrichtendienste eine grossangelegte Fernmeldeüberwachung betreiben, noch bei einem Unternehmen mit Sitz in einem solchen Land". Diese Einschränkung gilt auch für Artikel 70ter Absatz 1bis des Militärstrafprozesses, auf der Fahne in Deutsch auf Seite 51.

Das Resultat der Abstimmung über den Antrag, den diese Minderheit aufgenommen hat, zeigt das grosse Unbehagen bei diesem Thema in Ihrer vorberatenden Kommission: 10 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Das bringt, meine ich, ein grosses Unbehagen zum Ausdruck.

Wir liessen uns bei der Formulierung des Antrages auch von den als sehr sorgfältig beurteilten Kriterien der Vertreter der Kantonspolizei Zürich leiten, die für Auswahl und Beschaffung zuständig sind und in den Anhörungen bei uns aussagten.

Es wurde uns in der Kommission entgegengehalten, dass die Formulierung "eine grossangelegte Fernmeldeüberwachung" ein unbestimmter Rechtsbegriff sei. Es wurde aber kein Alternativvorschlag, kein Verbesserungsvorschlag zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff vorgebracht. Ich möchte Sie daher bitten: Unterstützen Sie die Minderheit, schon nur, um eine Differenz zu bilden, damit dann in der weiterführenden Differenzbereinigung gegebenenfalls dieser unbestimmte Rechtsbegriff noch präzisiert und geschärft werden kann. Denn sicher ist - und das möchte ich zu den Materialien geben -, dass die Minderheit der Auffassung ist, dass die Schweiz keinen Staatstrojaner und keine Govware von den USA oder von Israel kaufen darf. Bezüglich der anderen Länder möchten wir sicher Kriterien bewertet und zugrunde gelegt haben, damit die Schweiz diese nicht von [PAGE 1170] einem Land kauft, das sich in aktiver Kriegführung befindet oder in interne bewaffnete Konflikte verwickelt ist.

Ich komme zur Minderheit bei Absatz 6. Es dürfen nur in der Schweiz entwickelte Programme zum Einsatz gelangen. Das ist jetzt eine noch viel engere Einschränkung, die Ihnen diese Minderheit beliebt macht, und dies mit guten Gründen. Das ist nichts anderes als Swissness, das ist Swissness pur. Wir finanzieren über das Bundesbudget ja unsere beiden hervorragenden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und in Lausanne. Wir wollen Weltspitze sein, und wir sind Weltspitze in einigen technologischen Gebieten. In der Schweiz wird investiert in die Forschung, in die Technologieentwicklung, und zwar von der öffentlichen Hand wie von Privaten. Die Minderheit ist deshalb dezidiert der Auffassung, dass sich die Schweiz als neutraler und unabhängiger Staat mit ihren Eidgenössischen Technischen Hochschulen sehr gut positionieren kann in der Produktion von solcher Govware, die dann auch von anderen Staaten als unverdächtig übernommen werden kann.

Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge anzunehmen.