Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2015-06-17
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Vorab möchte ich Ihnen sagen, dass ich die Änderung des Büpf unterstütze und dass es mir ein grosses Anliegen ist, dass man der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit gibt, Straftaten ermitteln zu können, und dass das dann schlussendlich auch zu einer Verurteilung führt. Ich bin überzeugt, dass wir den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit geben müssen, im Internetbereich ermitteln zu können. Die Kriminellen sind der Polizei nämlich immer einen Schritt voraus.
Auch die Asut, der Verband der schweizerischen Telekommunikationsunternehmen, und ICT Switzerland unterstützen die Änderung des Büpf. Sie sagen allerdings "ja, aber". Warum? Mit dem geplanten Ausbau der Überwachungsmassnahmen und der Ausweitung des Kreises der betroffenen Unternehmen befürchten viele IT-Unternehmen weitreichende Konsequenzen für die Telekommunikationsanbieter, und zwar vor allem auch für die vielen kleinen schweizerischen Internetanbieter und Start-ups. Die Telekombranche fordert darum - was ich voll unterstützen kann -, dass die Rechte und Pflichten der betroffenen Unternehmen dem Grundsatz nach im Büpf abschliessend und verhältnismässig geregelt werden: Der Kreis der betroffenen Unternehmen soll begrenzt werden, Internetunternehmen sollen nicht auf Vorrat in Überwachungssysteme investieren müssen, und die Anbieter sollen für ihre Aufwendungen entschädigt werden. Meine Minderheitsanträge zum Büpf gehen alle in diese Richtung, Sie können ihnen also gut zustimmen.
Damit zum Antrag meiner Minderheit zu Artikel 27 Absatz 3: Die Absätze 1 und 2 sind unbestritten, diese unterstütze ich und nehme meine Unterstützung der Minderheit Reimann Lukas zurück. In diesen Absätzen geht es darum, dass die Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste die Überwachung dulden müssen. Damit haben diese kein Problem. In Absatz 2 wird weiter gesagt, dass sie auf Verlangen die ihnen zur Verfügung stehenden Randdaten des Fernmeldeverkehrs der überwachten Person liefern sollen. Sie beteiligen sich also an den Ermittlungen. Wichtig ist dabei, wie eingangs gesagt, dass die Rechte und Pflichten abschliessend geklärt werden.
In Absatz 3 schlägt der Bundesrat nun aber eine vage, sehr unkonkrete Formulierung vor, die keine Rechtssicherheit schafft. Es heisst dort: "Soweit für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs notwendig, unterstellt der Bundesrat alle oder einen Teil der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste ... allen oder einem Teil der in Artikel 26 genannten Pflichten." Ich möchte Ihnen beliebt machen, dies nicht zu unterstützen. Was sind abgeleitete Kommunikationsdienste? In der Schweiz sind das z. B. Chats, wie Threema, Online-Speicher, wie Mount 10 oder Wuala, oder Webhosting, z. B. Hostpoint. Ein Anbieter, den Sie sicher alle kennen, ist Doodle. Das sind alles solche Anbieter, solche Start-ups, abgeleitete Kommunikationsdienste, die vom Büpf betroffen sind. Diese sind selbstverständlich bereit, die Daten zu liefern, die sie haben. Es soll aber nicht nötig sein, dass diese Firmen ein teures System einkaufen müssen, dafür bezahlen müssen, eine 24-Stunden-Bereitschaft garantieren müssen oder eben, wie hier in Artikel 27 Absatz 3, damit rechnen müssen, dass ihnen irgendwann Auflagen gemäss Artikel 26 gemacht werden.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.