Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-17
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-17
Wortprotokoll
Das Ziel der Revision ist es, ganz kurz gesagt, die Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden an die neuen technischen Gegebenheiten anzupassen. Die BDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass wir den Strafverfolgungsbehörden moderne Mittel geben müssen, damit sie gegen die organisierte Kriminalität in den Bereichen Drogenhandel, Menschenhandel und Mafia ankämpfen können.
Herr Vischer hat den Rückweisungsantrag damit begründet, dass die Daten aller Bürger in der Schweiz erhoben werden - aber das ist nicht alles. Es werden die Daten aller Mobilgeräte, aller Kommunikationsmittel in der Schweiz erhoben, eben auch die Daten von denjenigen Geräten, die Verbrecher und Kriminaltouristen nutzen. Und das ist das Zentrale. Diese Daten gelangen zudem nicht irgendwohin und werden aufs Geratewohl ausgewertet, sondern sie werden nur dann, wenn ein konkretes Verbrechen vorliegt und ein Gericht entschieden hat, dass man diese Daten verwenden kann, an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Es ist nicht so, dass quasi nachrichtendienstlich mit diesen Daten gearbeitet wird, wenn wir von Daten gemäss dieser Vorlage sprechen.
Folgende Punkte sind aus der Sicht der BDP wesentlich bei dieser Vorlage:
1. Das Büpf ist nicht das Nachrichtendienstgesetz. Es geht nicht ums Schnüffeln. Es geht um schwere Straftaten, und es braucht richterliche Anordnungen. Es kann also nicht einfach ein Polizist oder irgendeine Person hingehen und diese Daten verlangen und in diesen herumschnüffeln.
2. Als das Büpf erarbeitet wurde, gab es gerade einmal zehn Telekomanbieter. Heute haben wir über 300 Anbieter von Fernmeldedienstleistungen. Damals hatten noch zwei von zehn Personen ein Natel. Heute haben wir in der Schweiz über 10 Millionen Mobilfunkgeräte, also mehr Geräte als Personen. Damals wurde telefoniert, und es wurden SMS geschrieben. Heute werden Angebote wie Whatsapp und Skype genutzt, es wird also verschlüsselt kommuniziert. Und die Strafverfolgungsbehörden haben eben leider nicht die Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen. Man kann da nicht mithören.
3. Die Suche nach vermissten Personen wird verbessert, und man kann neu auch nach flüchtigen Verurteilten fahnden. Das ist eine weitere Verbesserung, die diese Vorlage bringt.
Summa summarum, so findet die BDP, dürfen wir das Feld der neuen Technologien nicht nur den Kriminellen überlassen, sondern auch der Staat muss diese modernen Technologien nutzen können. Der Staat darf nicht vor der Kriminalität kapitulieren. Wer hier für Nichteintreten stimmt, unterstützt also ein Stück weit die Kriminellen.
Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und den Rückweisungsantrag ablehnen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.