Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-17

Wortprotokoll

Schauen Sie, Herr Schwander: Hier sprechen wir nicht davon, wie lange jemand die Daten aufbewahren muss, sondern davon, wie lange der Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden garantiert werden muss. Darum geht es. Heute müssen die Fernmeldedienstanbieter während sechs Monaten garantieren, dass ein Zugriff möglich ist; deshalb müssen sie die Daten so lange aufbewahren. Neu müssen sie sie zwölf Monate aufbewahren. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Fernmeldedienstanbieter die Daten heute länger aufbewahren; dies wegen der Telefonrechnungen, bei welchen es manchmal Reklamationen gibt. Bei den Banken ist im Bankengesetz geregelt, wie lange sie Daten aufbewahren müssen; das regeln wir nicht hier. Die Banken müssen die Daten ohnehin herausgeben. Sie kennen die Editionspflicht in der Strafprozessordnung: Die Banken müssen diese Daten herausgeben, unabhängig davon, ob sie das wollen oder nicht.