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Reimann Lukas · Nationalrat · 2015-06-17

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich muss mich wirklich kurzhalten - fünf Minuten für viele Minderheitsanträge.

Bei Artikel 2 Buchstabe c geht es um eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf sogenannte Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste. Das würde heissen, dass sich Tausende von kleinen Anbietern von Internetdiensten, die auch nur einen Mailserver für ein paar Freunde oder ein Forum für den lokalen Handballverein betreiben, zum verlängerten Arm der Strafverfolgungsbehörden würden und das Ganze mitmachen müssten. Aufgrund des Territorialitätsprinzips kann das Gesetz allerdings genau jene ausländischen Anbieter nicht umfassen, die heute diese Märkte dominieren und den grössten Teil der entsprechenden Kommunikation übermitteln, wie GMX, Skype, Whatsapp, i-Message und weitere. Damit ist die massive Ausdehnung des Geltungsbereiches auf ganz kleine Anbieter schlicht unnütz, weil der grösste Teil sowieso über ausländische Anbieter läuft.

Bei Artikel 8 Buchstabe b geht es darum, dass die technischen Merkmale der Randdaten ausgedehnt werden. Neu sollen auch Verbindungsversuche als Randdaten erhoben werden. Das wird heute von den Telekommunikationsanbietern nicht gemacht; es würde Millionen kosten, um diese Daten zusätzlich zu erheben. Das bringt keinen Mehrwert für die Strafverfolgungsbehörden, aber ganz viele Kosten für die Wirtschaft und das Gewerbe, was in diesem Sinne nichts bringt.

Bei Artikel 26, den Pflichten der Anbieter von Fernmeldediensten, sind wir der Meinung, dass eine präventive Überwachung sämtlicher Bewohner durch Erhebung und Speicherung der Kommunikations- und Lokationsdaten mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar ist. Es wurde vorhin schon bei der Eintretensdebatte auf die Studie des Max-Planck-Instituts verwiesen, welche übrigens im Auftrag des deutschen Bundesamtes für Justiz ausgestellt wurde und nicht, beispielsweise, im Auftrag der Piratenpartei. Es ist nicht nachgewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung einen grossen Mehrwert für die Strafverfolgungsbehörden bringt. Deshalb sind wir der Meinung, dass das geändert werden muss, beispielsweise mit dem Quick-Freeze-Verfahren.

Von Frau Bundespräsidentin Sommaruga wurde auf Deutschland und Österreich verwiesen. In Deutschland hat etwa die FDP-Justizministerin und in Österreich haben sogar sämtliche Parteien in einem gemeinsamen Ausschussverfahren vorgeschlagen, man solle doch zu diesem Quick-Freeze-Verfahren übergehen.

Zu Artikel 27, den Pflichten der Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste: Hier ist eine Einschränkung auf eine Auskunftspflicht betreffend die bereits vorhandenen Randdaten beantragt. Das Dulden von darüberhinausgehender aktiver Überwachung würde bedeuten, kurzfristig und ohne sorgfältige Test- oder Sicherheitsanalysen Änderungen an laufenden Systemen vorzunehmen, die darum die Sicherheit und die Stabilität des angebotenen abgeleiteten Kommunikationsdienstes gefährden. Die Schweiz darf nicht als Standort für die Erbringung von geschäftskritischen Dienstleistungen ungeeignet gemacht werden. Gerade heute ist die Schweiz ein Standort für die Informatik, wegen ihrer Informatiksicherheit und ihrer Sicherheit vor Überwachung. Das darf nicht dazu führen, dass der Standort Schweiz in dieser Zukunftsbranche geschwächt wird.

Es sollen nur Unternehmen für eine Auskunft herbeigezogen werden können, die eine wirtschaftliche Bedeutung haben und zugleich viele User haben. Von den Pflichten ausnehmen möchten wir Privatpersonen und nichtkommerzielle Vereine sowie die Hotels, die Gastronomie, Spitäler, Schulen, Bibliotheken usw. Wenn jedes Restaurant und jedes Hotel, das seinen Gästen z. B. den kostenlosen Internetzugang anbietet, auch erfasst wird, dann führt das zu enormen Kosten für die Anbieter, für die Gastronomie, für den Tourismus und bringt für die Strafverfolgung wenig.

In diesem Sinne sind das Anträge, die das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das von uns bemängelt worden ist, etwas verbessern möchten und die die Anbieter von zusätzlichen Massnahmen, von zusätzlichen Kosten und zusätzlicher Bürokratie befreien möchten.

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