Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-17
Wortprotokoll
Sie haben jetzt während einer fast neunjährigen Gesetzesarbeit das Widerrufsrecht beim Telefonverkauf eingeführt. Darauf haben Sie sich geeinigt, und damit wäre das Geschäft eigentlich abgeschlossen, denn das war der Inhalt der parlamentarischen Initiative des damaligen Ständerates Pierre Bonhôte.
Nun haben Sie, sozusagen in letzter Minute, noch etwas Zusätzliches eingefügt. Sie haben diese Widerrufsfrist, die jetzt, analog dem Telefonverkauf, im Konsumkreditgesetz von 7 auf 14 Tagen erhöht wird, verwendet - das muss ich mal sagen -, um plötzlich neue Regeln für das Widerrufsrecht im Konsumkreditbereich, also für Abzahlungs- und Leasinggeschäfte, einzuführen. Und Sie haben diese Telefonverkaufs-Widerrufsfrist nicht nur dazu verwendet, sondern Sie haben sie auch dazu genutzt, um das [PAGE 1138] Widerrufsrecht beim Abzahlungs- und Leasinggeschäft faktisch abzuschaffen.
Es ist schon etwas schwierig nachzuvollziehen; diese beiden Dinge haben nämlich nichts miteinander zu tun. Sie hatten bis jetzt im Abzahlungs- und Leasinggeschäft ein Widerrufsrecht, und zwar für 7 Tage. Das Einzige, was dort ändert, ist die Verlängerung von 7 auf 14 Tage. Und jetzt soll plötzlich eine völlig neue Ausgangslage entstanden sein - allein durch die Verlängerung von 7 auf 14 Tage!
Was ich jetzt von der Kommissionsmehrheit in Bezug auf diese Missbräuche gehört habe, führt mich zu folgenden Fragen: Ja gab es denn bei der Frist von 7 Tagen keine Missbräuche? Gibt es jetzt, nur weil man die Frist auf 14 Tage verlängert, plötzlich Missbräuche? Die Forderung nach einer solchen Bestimmung ist von der Branche nie gestellt worden, sie wurde auch in der Vernehmlassung nirgends angesprochen. Jetzt ist ihr entsprochen worden.
Und jetzt muss ich noch etwas fragen: Die Kommissionsmehrheit spricht von Missbräuchen. Lesen Sie mal den Text! Im Text kommt das Wort "Missbrauch", das die Mehrheit Ihrer Kommission eingeführt hat, gar nicht vor! Es steht nichts von "Missbrauch"! Wenn Sie den Missbrauch hätten bestrafen oder das Widerrufsrecht für den Missbrauch hätten ausschalten wollen, dann hätten Sie das ins Gesetz schreiben müssen. Im Text sprechen Sie lediglich von der "Prüfung ihrer Vertragsmässigkeit und Funktionsfähigkeit". Wo hört das auf? Wo beginnt das? Sie schaffen Rechtsunsicherheit, und das führt dazu, dass das Widerrufsrecht am Schluss dermassen einseitig auf den Konsumenten abgewälzt wird, dass Sie es auch gleich abschaffen können. Und das war ja wirklich nie die Absicht.
Herr Nationalrat Flach hat es vorher richtig gesagt: Wenn Missbrauch vorkommt - das, was jetzt auch von der Kommissionsmehrheit gesagt wurde -, dann geht man vor den Richter. Missbrauch ist in keinem Vertrag inbegriffen. Sie müssen nicht für jeden Vertragsabschluss im Gesetz noch gesondert den Missbrauch regeln. Wo kämen Sie da hin? Wenn eine missbräuchliche Verwendung, zum Beispiel eines Autos, vorkommt, dann muss man nicht sagen, es sei eine neue Entschädigungsform geschuldet, sondern dann geht man vor den Richter. Dann ist klar: Es gibt entweder Schadenersatzforderungen, oder dann gibt es andere Forderungen. Aber man soll doch nicht generell für die Widerrufsfrist hier eine zusätzliche Hürde einbauen, die faktisch das Widerrufsrecht abschafft.
Ich bitte Sie: Bleiben Sie bei der ursprünglichen Vorlage. Es geht um das Widerrufsrecht beim Telefonverkauf. Das macht Sinn, darin sind sich alle einig. Der Ständerat hat einstimmig - einstimmig! - beschlossen, dass diese Neuerung, die faktische Abschaffung des Widerrufsrechts bei Abzahlungs- und Leasingverkäufen, nicht infrage kommt; er hat sich dagegen gewendet.
Ich bitte Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen, sich dem Ständerat anzuschliessen und dieses Geschäft jetzt so abzuschliessen, wie es immer vorgesehen war, nämlich mit der Einführung des Widerrufsrechts bei Telefonverkäufen.