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Bieri Peter · Ständerat · 2014-06-19

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Ich bin Präsident des Informationsdienstes für den öffentlichen Verkehr. Wenn ich hier meine Meinung wiedergebe, dann will ich sagen, dass ich mich auch bei den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs erkundigt habe, was deren Anliegen sind.

Bei den Fantransporten sind die Gefährdung der Sicherheit von friedlichen Fans und Reisenden, aber auch von Mitarbeitenden, die im öffentliche Verkehr tätig sind, Störungen des Bahnbetriebes und regelmässige Beschädigungen von Zügen und Infrastrukturen leider keine Seltenheit. Zu allem Übel müssen die Transportunternehmen und damit schliesslich die Kunden und letztlich sogar die Steuerzahler für die verursachten Kosten aufkommen.

Das war denn auch der Grund, weshalb der Bundesrat eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes vorgeschlagen hat. Mit den Anpassungen will der Bundesrat erreichen, dass die Chaoten nicht weiterhin dem Gros der anständigen Fans, den Reisenden des öffentlichen Verkehrs und den Transportunternehmen auf der Nase herumtanzen, um es etwas salopp zu sagen. Im Gegensatz zum Nationalrat, der das Gesetz zurückweisen will, ist die klare Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen - Herr Föhn ist da völlig alleine geblieben - der Ansicht, dass wir auf das Geschäft eintreten sollen, und das ist auch richtig so.

Mit einer Rückweisung erreichen wir nichts, wir verlieren nur unnötig Zeit. Ein Retour zum Start wäre nur richtig, wenn nicht alle beteiligten Akteure zu Wort gekommen wären. Das ist nicht der Fall, im Gegenteil: Trotz jahrelangen intensiven Gesprächen zwischen Transportunternehmen, dem Schweizerischen Fussballverband, den Klubs und auch den Fanarbeitern konnte, mit Ausnahme der Berner Young Boys, mit keinem Klub eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Insofern liegt der Ball nun bei uns: Wir müssen eine Gesetzeslösung finden. Wenn, wie die Mehrheit des Nationalrates kolportiert, die Einschränkung der Transportpflicht nicht durchzusetzen oder sogar unverhältnismässig sei und die teilweise Haftung der Klubs für ihre Fans rechtlich nicht gangbar, so können ja alternative Gesetzestexte, falls sie vorhanden sind und dann effektiv auch präsentiert werden, problemlos in der Beratung im Parlament eingebracht werden: Dafür braucht es keine Rückweisung, sondern eine konstruktive Mitarbeit - und nicht eine Arbeitsverweigerung.

Insofern sollten wir die Gelegenheit beim Schopf packen, eintreten und zur Lösung eines Problems beitragen, das uns bereits viel zu lange beschäftigt. Dass unsere Bevölkerung endlich griffige Massnahmen gegen diese Chaoten wünscht, ist doch unbestritten. So haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in kantonalen Abstimmungen, z. B. auch in meinem Kanton, aber auch in Zürich, Bern, Solothurn und [PAGE 687] anderen Kantonen, die verschärften Bestimmungen zum Hooligan-Konkordat mit überzeugenden Mehrheiten angenommen. Insofern vermeiden wir ein Zeitspiel, wie es nun Herr Föhn vorschlägt, das letztlich nur unsere eigene Glaubwürdigkeit infrage stellt! Treten wir ein, statt einfach zu lamentieren und nichts zu machen!

In dem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.