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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-03-20

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Nach der Beratung im Nationalrat vom vergangenen Montag verbleiben bei den Änderungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes zwei Differenzen: Erstens hat der Nationalrat in Artikel 23n Absatz 4 einen neuen Satz beschlossen. Dieser ist als Kompromissvorschlag im Gegenzug zur Streichung von Buchstabe g in Absatz 1bis dazugekommen. Zweitens besteht weiterhin eine Differenz bei Artikel 23p.

Zur ersten Differenz in 23n Absatz 4: Der Nationalrat hat sich ja bekanntlich bei den pathogenen und den schädlichen Organismen unserem Rat angeschlossen und im Katalog mit den Ausnahmen von der Sorgfaltspflicht deren Streichung beschlossen. In Absatz 4 hat nun der Nationalrat mit seiner als Kompromiss gedachten Textversion Folgendes beschlossen: Für Notstandssituationen soll der Bundesrat vorsehen können, dass die Anforderungen betreffend pathogene oder schädliche Organismen verzögert zu erfüllen sind. Diese Lösung ist mit dem Nagoya-Protokoll kompatibel. Sie erlaubt es z. B. auch, bei einer Vogelgrippe oder anderen gesundheitsschädigenden Vorkommnissen den Zugang zu diesen Ressourcen durch bundesrätliche Verordnung oder Weisung zu erhalten. Das entspricht auch der Intention in den Protokollen der WHO.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen die vorberatende Kommission einstimmig, sich dem Nationalrat anzuschliessen.