Binder Max · Nationalrat · 2014-09-24
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24
Wortprotokoll
Der Gotthard ist in mancher Hinsicht Geschichte, Tradition, Gegenwart und Zukunft zugleich und deshalb auch Programm. Er ist die wichtigste alpenquerende Strassenverbindung. Heute geht es um die Sanierung des am 5. September 1980 eröffneten Gotthard-Strassentunnels, der mit 16,9 Kilometern der längste Strassentunnel der Alpen und der drittlängste der Welt ist. In diesen nunmehr 34 Jahren haben gegen 180 Millionen Fahrzeuge diesen Tunnel passiert. Damit will ich Ihnen nur aufzeigen, welcher Belastung der Tunnel in dieser Zeit standhalten musste. Nun ist der Zeitpunkt für eine Totalsanierung gekommen. Es stellt sich also die Frage, wie der Tunnel saniert werden soll und wie in diesem Zusammenhang auch der Verkehrssicherheit zusätzlich Rechnung getragen werden kann.
Es gibt zwei Sanierungsmöglichkeiten: Bau und Inbetriebnahme einer zweiten Röhre und danach Sanierung des bestehenden Tunnels oder aber Sanierung unter Betrieb mit gewissen Sperrzeiten und mit dem Bau und Betrieb einer temporären Kurz-Rola. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit, aber auch mit Blick auf den nachhaltigen Gegenwert für die Investitionskosten kommt man vernünftigerweise zum Schluss, einen neuen Tunnel zu erstellen. Immerhin gilt es festzuhalten, dass der Gotthard-Strassentunnel im Gegenverkehr betrieben wird und damit ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial vorhanden ist; ich erinnere hier an die bereits erwähnten 19 Todesfälle.
Angesichts der auch für die Schweiz geltenden Richtlinien und Vorgaben der EU müsste der Gotthard-Strassentunnel aufgrund des Verkehrsaufkommens heute als Doppelröhrentunnel gebaut werden. Aber auch ohne eine solche Richtlinie käme heute niemand auf die Idee, den drittlängsten Strassentunnel der Welt mit einer Röhre zu bauen und dann noch im Gegenverkehr zu betreiben. Der Zeitpunkt ist also optimal, diese Situation zu ändern.
Mit dieser Vorlage respektieren wir auch die Forderung der Alpen-Initiative, wonach die Kapazität nicht ausgebaut werden darf. Es ist absolut richtig, eine neue, zweite Röhre mit zwei Fahrspuren zu bauen, aber nur je eine für den Verkehr freizugeben. Die andere Fahrspur bleibt gesperrt, kann aber im Ernstfall für Polizei- und Rettungsfahrzeuge geöffnet werden. Zudem können beide Röhren bei einer Vollsperrung des jeweils anderen Tunnels notfalls im Gegenverkehr betrieben werden.
Es trifft zu, dass die Kosten für die Variante mit einer zweiten Röhre und der umfassenden Sanierung und Erneuerung des bestehenden Tunnels mit veranschlagten rund 2,8 Milliarden Franken um 1,2 Milliarden Franken höher sind als die Kosten für die Variante mit der Sanierung und Erneuerung mit kurzer Sommeröffnung; bei 280 Sperrtagen pro Jahr würde dies aber zu insgesamt rund 1000 Sperrtagen führen. Folglich taugt die letztgenannte Variante unseres Erachtens nicht. Sie schafft in keiner Beziehung einen Mehrwert: Der Gegenverkehr bleibt; eine Erhöhung der Verkehrssicherheit - was für unsere Fraktion eine zentrale Forderung ist - gibt es nicht; bei einer Vollsperrung haben wir keine Alternative vor Ort; das gleiche Problem, das wir schon heute haben, würde sich auch bei einer späteren Sanierung erneut stellen; zudem würden - auch das ist für unsere Fraktion von zentraler Bedeutung - der Kanton Tessin, seine Bevölkerung und seine Wirtschaft während rund 1000 Tagen isoliert und abgeschottet. Wir würden also unsere eigenen Landsleute desavouieren. Das können, dürfen und wollen wir unseren Landsleuten im Tessin nicht zumuten. Das geht nicht! Die einspurige Verkehrsführung ist technisch absolut möglich und auch durchzusetzen.
Noch ein Wort zu den Rückweisungsanträgen: Grundsätzlich sind alle links-grünen Minderheitsanträge, auch jener von Herrn Grossen, nur auf die Verzögerung und Verhinderung des Baus einer zweiten Röhre wie auch auf die Verzögerung der Sanierung angelegt. Sie alle verlangen Dinge, die man in der Botschaft eigentlich bereits nachlesen kann.
Meine Damen und Herren der Linken, Sie haben uns vorgeworfen, wir würden mit den Fragen, die wir Ihnen stellen, heute eine Abstimmung und damit auch eine Volksabstimmung vor den Wahlen verhindern. Ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn wir Ihren Rückweisungsanträgen zustimmen würden, dann wäre garantiert - da können Sie tun und lassen, was Sie wollen -, dass eine Volksabstimmung vor den nächsten Wahlen nicht möglich wäre. Wenn Sie also eine Volksabstimmung provozieren wollen, die vor den Wahlen im nächsten Jahr stattfinden soll, dann müssten Sie eigentlich heute diese Rückweisungsanträge zurückziehen.
Schliesslich noch ein Wort zu Ihrem Verhalten - ich muss das einfach noch loswerden -: Es ist nicht gerade höfliche parlamentarische Gepflogenheit, die Diskussion zu verweigern.