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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Müller, das Thema hat halt auch etwas mit der Vergangenheit zu tun. Das vormalige Parlament hat mehr als zwei Jahre mit der Frage gerungen, wie wir mit dem Gewässerraum umgehen. Es hat parallel dazu die Volksinitiative "Lebendiges Wasser" aus bäuerlichen und aus Fischerkreisen zu behandeln gehabt. Schlussendlich hat man sich in einem Kompromiss gefunden. Die Initiative wurde zurückgezogen, und dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

Sie haben ein halbes Jahr später Ihre Motion eingereicht. Wir sind mit Ihnen einverstanden, dass es in der Umsetzung dieses neuen Gesetzes einige auch berechtigte Fragen vonseiten der Anwender gibt. Das ist in der Regel bei jedem Gesetz so. Wir haben deshalb auch mit den Kantonen, hier unter Federführung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) und in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, Merkblätter erarbeitet. Die ersten wurden im Januar 2013 publiziert. Gerade in diesem Monat wird ein weiteres Merkblatt an der Hauptversammlung der Kantone im Rahmen der BPUK und der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz diskutiert und bereinigt. Die Kantone sind im Lead und arbeiten hier.

Es hat sich in dieser Zeit auch einiges verändert. Mit der von Ihnen abgesegneten Agrarpolitik 2014-2017 zum Beispiel wird die Bewirtschaftung im Gewässerraum flexibilisiert, indem neu im Gewässerraum kein Schnittzeitpunkt mehr beachtet werden muss. Wir haben die Abstandsvorschriften entlang der Gewässer vereinfacht. Neu ist es sogar möglich, gewisse Kulturen näher an Gewässer zu pflanzen. Das ist in den Merkblättern konkretisiert. Wir haben Dauerkulturen wie Reben oder Obstgärten, die weiterhin im Gewässerraum bewirtschaftet werden können. Auch hier höre ich immer wieder anderslautende Meinungen, aber sie treffen nicht zu. Es [PAGE 1718] ist schriftlich festgehalten und wird jetzt auch nochmals bei der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz diskutiert.

In bestimmten Fällen, bei künstlichen oder sehr kleinen Gewässern, können die Kantone sogar auf die Festlegung der Gewässerräume verzichten; damit werden die Auswirkungen der Gewässerräume vor allem in sehr dichtem Gewässernetz minimiert. Das ist zum Beispiel wichtig in Kantonen wie Appenzell, wo es viele kleine Bächlein gibt.

Wie gesagt, sind wir daran, zusammen mit den Kantonen, unter Federführung der BPUK, in den Merkblättern Fragen zu bereinigen, denn für uns geht es um Vollzugsfragen, nicht um Handlungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene. Wenn das Parlament legiferiert, sollte es nicht das, was es legiferiert hat, nach einem Jahr schon wieder infrage stellen, sonst würde das wahrscheinlich auch die Qualität der Parlamentsarbeit infrage stellen.

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