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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-26

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26

Wortprotokoll

Mein Postulat knüpft an die Motion von Kollege Leo Müller an. Es möchte den Bundesrat beauftragen, einen Bericht auszuarbeiten, der aufzeigt, welche Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume für die Landwirtschaft und für eingezontes Bauland bzw. deren Eigentümer hat und wie mit einer differenzierten Festlegung der Gewässerräume, das heisst ohne fixe Minimalmasse, und einer differenzierten Nutzung der Gewässerräume gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft und des Gewässer- und Hochwasserschutzes berücksichtigt werden könnten. Es geht mir nicht darum - ich betone das -, die Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes zu negieren, im Gegenteil. Es geht darum, in einem Bericht Folgendes aufzuzeigen: erstens, was für Auswirkungen die Ausscheidung der Gewässerräume in der Praxis hat, sprich auf das davon betroffene Bauland, insbesondere aber auch für die Landwirtschaft. Zweitens geht es darum, sich mit der meines Erachtens berechtigten Frage auseinanderzusetzen, ob nicht mit einer gewissen Flexibilität, insbesondere was die Mindestmasse betrifft, oder zum Beispiel über eine nicht nur extensive Nutzung der Gewässerräume den berechtigten Anliegen des Gewässer- und Hochwasserschutzes sowie denjenigen der betroffenen Grundeigentümer, vorab der Landwirtschaft, Rechnung getragen werden kann.

Wir müssen uns bewusst sein, dass von den neu auszuscheidenden Gewässerräumen in der Schweiz rund 20 000 Hektaren Landwirtschaftsland betroffen sind. Das ist in unserem Land, das an einem ständigen und grossen Kulturlandverlust leidet, kein Pappenstiel. Natürlich ist es so, dass der Bund aufgrund der entsprechenden Verluste der Landwirtschaft das Budget für die Direktzahlungen um 20 Millionen Franken pro Jahr aufgestockt hat. Mit dem Verlust dieser Flächen bzw. der entsprechenden Extensivierung sind aber auch Fragen rund um die Ernährungssouveränität oder das landwirtschaftliche Einkommen generell verknüpft. Deshalb soll neben der Prüfung der Auswirkungen der Ausscheidung der Gewässerräume auf das Baugebiet und die Landwirtschaft im Bericht ebenfalls aufgezeigt werden, ob das Ziel, nämlich die Revitalisierung der Gewässer und die Sicherstellung der Hochwassersicherheit, nicht auch mit flexibleren Massnahmen erreicht werden kann.

Persönlich bin ich davon überzeugt, dass das durchaus machbar ist. Denn die Landschaft, die Gewässer und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in unserem Land sind derart unterschiedlich, dass aufgrund der konkreten Verhältnisse beispielsweise der Gewässerraum an einem Ort vermindert, an einem anderen Ort aber als Kompensation ebenso wieder erweitert werden könnte, ohne dass deswegen die mit der Revision des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung angestrebten Ziele beiseitegeschoben werden müssten. Ganz im Gegenteil: Mit mehr Flexibilität kann für die Gewässer, den Hochwasserschutz, aber auch für die betroffenen Grundeigentümer mehr und Besseres erreicht werden. Denn Landschaft lässt sich nicht einfach in Metermasse zwängen.

Ich ersuche Sie, das Postulat anzunehmen, wohl wissend, dass - es wurde von Frau Bundesrätin Leuthard gesagt - ein Merkblatt "Gewässerraum im Siedlungsgebiet" existiert und das Bafu, das BWL und das ARE zusammen mit der BPUK daran sind, ein Merkblatt "Gewässerraum und Landwirtschaft" auszuarbeiten. Dieses konnte aber bis heute infolge unterschiedlicher Ansichten nicht verabschiedet werden. Auch diese Tatsache zeigt, dass entsprechender Handlungsbedarf besteht, sprich mehr Flexibilität notwendig ist. Mit dem verlangten Bericht kann diese aufgezeigt werden, und das kann zur Problemlösung beitragen.

Ich bitte Sie wie gesagt, das Postulat anzunehmen.