Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Hausammann, der Bundesrat teilt grundsätzlich Ihr Anliegen, dass für Kleinanlagen ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren die Regel sein sollte, aber er hat dort nichts zu sagen.

Das Raumplanungsgesetz legt fest, dass Bauten und Anlagen eine behördliche Bewilligung benötigen. In welcher Form, ob mit vereinfachtem oder ordentlichem Baubewilligungsverfahren, legen die Kantone fest. Das gilt auch für Bauten ausserhalb der Bauzonen, bei Klein- und Grossbauten; das ist auch dort Sache der Kantone. Somit ist unser Problem, dass wir auf Bundesebene grundsätzlich keine entsprechende Handlungsmöglichkeit haben - wir haben keine gesetzliche Grundlage.

Wir haben Kenntnis, dass einige Kantone für Kleinbauten Listen erstellt haben, auf denen man definiert, was eine Kleinbaute ist und was mögliche Anlagen sind, die man im vereinfachten Verfahren auch ausserhalb der Bauzonen bewilligen könnte. Andere Kantone haben darauf verzichtet. Offenbar gibt es hier also auch eine unterschiedliche Beurteilung seitens der Kantone, ob das nötig ist und von Nutzen wäre.

Sie haben die zweite Etappe der Revision des RPG erwähnt. Wir unterbreiten dort, wie Sie zu Recht festhalten, auch einen Artikel über das Bauen ausserhalb der Bauzonen generell. Insbesondere geht es aber dort um die Fragen, was mit bestehenden Bauten passiert, was zulässig ist, wie sie genutzt und umgenutzt werden können. Das ist auch ein Auftrag des Parlamentes. Damit werden wir Sie konfrontieren. Allenfalls kann Ihre Thematik dort auch aufgenommen werden; wir bräuchten zum Handeln eine gesetzliche Grundlage.

Artikel 23 RPG, den Sie erwähnen, wäre nach unserer Einschätzung dafür sicher der falsche Ort, weil es dort nicht um die Bewilligungsverfahren, sondern um die zu übertragende Kompetenz in diesem Bereich innerhalb der Bauzonen geht. Das wäre wahrscheinlich eben gerade nicht das, was Sie mit Ihrem Anliegen meinen.