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Rytz Regula · Nationalrat · 2013-09-26

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Die Motion, die ich Ihnen vorstelle, kommt aus der Praxis, konkret aus der Mobilitätskonferenz des Schweizerischen Städteverbandes. In diesem Gremium sind die kommunalen Verkehrsministerinnen und -minister aus der ganzen Schweiz versammelt. Sie haben ein Anliegen an den Bundesrat: Sie wünschen sich, dass das Bundesamt für Strassen die Verordnung über die Tempo-30-Zonen präzisiert, und zwar so, dass die heutigen Ausnahmemöglichkeiten für Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen detaillierter aufgelistet werden.

Sie hören es: Es ist ein bescheidenes Anliegen, aber ein Anliegen mit grosser Wirkung. Tempo-30-Zonen sind eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Gemeinden und Städte setzen auf Temporeduktionen, um in Wohnquartieren und Ortszentren die Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit und den Schutz vor Umweltbelastungen zu verbessern. Tempo 30 ist bei Bevölkerung, Behörden und Verkehrsteilnehmenden eigentlich sehr gut akzeptiert. Zu Diskussionen Anlass gibt aber immer wieder der Umgang mit allfälligen Fussgängerstreifen, die trotz des eigentlichen Verbots je nach örtlicher Situation eben doch nötig sind.

Gemäss Artikel 4 der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen dürfen in Tempo-30-Zonen nur dann Fussgängerstreifen markiert werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, "namentlich bei Schulen und Heimen". Der Zusatz "namentlich" zeigt auf, dass es sich bei dieser Aufzählung nur um Beispiele handelt. In Antworten auf parlamentarische Vorstösse hat der Bundesrat bereits präzisiert, was er sonst noch unter "besonderen Vortrittsbedürfnissen" versteht. Hinreichende Gründe für Fussgängerstreifen sind zum Beispiel "ein erhebliches Verkehrsaufkommen" oder "ein grosses Fussgängeraufkommen im Bereich von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs".

Das ist alles sehr sinnvoll, aber leider sind diese Haltung und diese Präzisierung nicht in allen Kantonen bekannt. Viele Gemeinden und Kantone streiten deshalb darüber, wo und wann Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen legitim sind. Diesem unproduktiven Treiben könnten die Bundesrätin und das Bundesamt für Strassen ein Ende setzen, wenn sie die Verordnung anpassen würden, wenn sie also genau das in die Verordnung hineinschreiben würden, was eigentlich Praxis ist. Es geht nicht um eine Praxisänderung, und es geht auch nicht um etwas revolutionär Neues. Es geht einzig und allein darum, dass eine sinnvolle Regel besser bekanntgemacht wird, und das könnte mit einer ganz einfachen, kleinen Anpassung der Verordnung passieren, indem man das, was heute schon gilt, auch in die Verordnung hineinschreiben würde.

Ich möchte Sie bitten, dies, auch zur Unterstützung der Gemeinden und Kantone, so gutzuheissen.