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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Ja, beim Lärm haben wir unterschiedliche Tendenzen. Herr Hardegger möchte die Grenzwerte verschärfen und mehr Menschen schützen, und Sie, Herr Lehmann, möchten jetzt mehr Möglichkeiten für Sportanlagen, die lärmig sind. Ich weiss jetzt auch nicht so ganz, was ich darauf sagen soll. Wir sehen die Problematik erstens mal in der Frage: Was ist Sportlärm? Ein geschlossenes Eishockeystadion verursacht ganz anderen Lärm als ein offenes Fussballstadion, das Ihnen wahrscheinlich mit dem FCB am Herzen liegt. Was ist also der einheitliche Grenzwert für eine Sportanlage? Wenn wir zum Beispiel noch die Sprungschanze in Einsiedeln nehmen, die auch noch eine Sportanlage ist, dann sehen wir, dass sie nochmals andere Lärmwerte hat. Wir haben bisher dort, wo wir Lärmgrenzwerte festgelegt haben, natürlich für die Strassen, für die Schiene, für den Luftverkehr Grenzwerte festgelegt, und die müssen dann stimmen. Das ist also schon die erste Problematik: Für welche Sportanlagen? Wenn wir einen Grenzwert für Fussballstadien bestimmen würden, wäre das, glaube ich, nicht zielführend; es wird auch nicht überall als Problem begriffen.

Es gibt ja, das haben Sie zu Recht erwähnt, in Deutschland eine Sportanlagen-Lärmschutzverordnung, die von der Methodik her durchaus anwendbar ist. Aber eben, sie berührt auch die Problematik, was eine Sportanlage ist und welche Anlagen stark stören. Deshalb haben wir hierzu kürzlich eine Auslegungshilfe festgelegt. Das Bafu hat hier insofern eine Vollzugshilfe festgelegt, als man für die Kommunen und Kantone eine schweizerische Lösung findet. Aber einen eigenen Grenzwert festzulegen, halten wir wirklich für unmöglich. Das wäre dermassen komplex, und die Problematik könnte damit auch so wenig aufgehoben werden, dass wir das nicht sehen. Lärm ist Lärm, das ist eben auch ein Fazit. Die Lärmschutzverordnung gilt für alle Quellen von Lärm.