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Lehmann Markus · Nationalrat · 2013-09-26

Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-26

Wortprotokoll

Die immer dichtere Besiedlung und der Auslastungsdruck der Sportanlagen führen beim Bau und Betrieb von Sportanlagen zunehmend zu Auseinandersetzungen über die zulässigen Lärmimmissionen. Besonders betroffen sind Fussball-, aber auch andere Outdoor-Anlagen sowie Stadien. Wir haben zum Beispiel in Basel die komische Situation erlebt, dass man auf dem freien Feld einmal eine Kunsteisbahn gebaut hat, auf welcher Hockey gespielt wurde. Dann sind aufgrund von Umzonungen dort immer mehr Häuser gebaut worden, worauf heute nur noch reklamiert wird, sodass Einschränkungen zulasten der Hockeyspieler, aber auch der Jugendlichen, die sich sommers dort aufhalten möchten, nötig werden.

Das Bundesrecht enthält keine klaren Vorschriften bezüglich Lärmimmissionen für den Bau künftiger und den Betrieb bestehender Sportanlagen, mit Ausnahme der Schiessanlagen. Das führt dazu, dass die Behörden und Gerichte für die Bewilligung von Bau- und Umbauvorhaben sowie bei Auseinandersetzungen betreffend die Immissionen aus dem Betrieb von Sportanlagen zunehmend die sehr restriktiv formulierte deutsche Sportanlagen-Lärmschutzverordnung heranziehen. Dadurch werden die Möglichkeiten für den Bau und Umbau sowie die Nutzung von Sportanlagen übermässig eingeschränkt. Zwar hat das Bundesamt für Umwelt einen Entwurf für eine Vollzugshilfe für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen erarbeitet, doch das Papier vermag die Missstände noch nicht zu beseitigen. In der Stellungnahme des Bundesrates steht: "Der Bundesrat ist insgesamt nach wie vor der Meinung, dass die häufig lokal geprägten Interessenabwägungen zurzeit im Rahmen einer Vollzugshilfe flexibler beurteilt werden können, als dies im Rahmen einer vom Motionär verlangten bundesrechtlich abschliessenden Regelung der Fall wäre."

Nun, ich bin weiss Gott kein Befürworter von neuen Reglementarien. Hier muss man aber die Schwächeren, in diesem Fall die Sportgemeinde der Schweiz, schützen, weil man ansonsten kaum mehr neue Sportstätten erstellen könnte.

Das Stadion in Zürich ist zwar nicht an den Lärmemissionen gescheitert. Trotzdem bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.