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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2013-09-26

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-26

Wortprotokoll

Die Position des Bundesrates zum Atomausstieg scheint klar: Er will bei den bestehenden Atomkraftwerken den Betrieb unbefristet weiterbestehen lassen und hofft, dass die Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), eines Tages die Abschaltung aufgrund sicherheitstechnischer Auflagen erzwingen wird. Vereinfacht gesagt, will der Bundesrat somit die Lebensdauer oder auch die Laufzeiten nicht einschränken; er will sie auch nicht regeln.

Das Postulat möchte bessere Grundlagen schaffen, um die Diskussion um diese Lebensendeplanung bei Atomkraftwerken zu versachlichen. Dazu sind mir drei Punkte wichtig:

1. Die Stellungnahme der Atomaufsichtsbehörde: Das Ensi hat mehrmals deutlich gemacht, dass bei Atomkraftwerken am Lebensende die Sicherheitsmarge nicht kleiner werden soll, sondern erhöht werden muss. "Wir wollen nicht, dass Kernkraftwerke ausgefahren werden", wurde der Ensi-Direktor noch im Mai dieses Jahres zitiert. Er hat damit, auch gegenüber dem Bundesrat, deutlich gemacht, dass eine erhöhte Sicherheitsmarge am Lebensende zwingend ist und daher gesetzliche Anpassungen nötig sind.

2. Die Planbarkeit: Um Versorgungssicherheit zu erhalten, ist eine Planbarkeit bei der Aus- und Einschaltung von grossen Kraftwerkblöcken sinnvoll. Die bundesrätliche Strategie, dass dann irgendwann schon aus sicherheitstechnischen Gründen abgeschaltet werde, schadet der Planbarkeit, und schlussendlich schadet sie der Versorgungssicherheit. [PAGE 1714]

3. Dieses Postulat fordert nicht die vorzeitige Stilllegung. Der Bundesrat unterstellt zwar diesem Postulat, dass es um eine vorzeitige Stilllegung gehe. Es geht aber darum, einen Variantenbericht über mögliche Regulierungen zu erstellen, um das Lebensende von Atomkraftwerken besser beurteilen zu können. Nichts wird damit entschieden, nichts wird damit vorzeitig stillgelegt.

Der Bundesrat hofft, dass die Atomaufsichtsbehörde eines Tages entscheidet. Der Bundesrat weiss aber auch, dass sich die Atomaufsichtsbehörde bereits dahingehend geäussert hat, dass es für das Ende der Laufzeit neue gesetzliche Regelungen braucht. Es muss Sie, geschätzte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, wachrütteln, wenn die Atomaufsichtsbehörde von der politischen Behörde einen Schritt erwartet. Wir tragen die politische Verantwortung dafür, dass die Atomkraftwerke an ihrem Lebensende mit einer genügenden Sicherheitsmarge betrieben werden und mit einer genügenden Sicherheitsmarge aus dem Betrieb genommen werden. Es ist daher richtig, die Varianten für die Gestaltung der Betriebsbewilligungen am Lebensende zu studieren und in einem Bericht darzustellen. Ganz egal, ob Sie für die Atomkraftwerke sind oder ob Sie dagegen sind: Dieser Bericht ist für alle Akteure eine Basis für die Klärung der offenen Fragen betreffend Sicherheitsmarge und Planbarkeit.

Ich bitte Sie daher, das Postulat anzunehmen.

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