Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-12-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-12-04
Wortprotokoll
Es wurde von Herrn Ständerat Imoberdorf gesagt: Heute werden auf der Basis von Programmvereinbarungen 14 regionale Naturpärke und ein Naturerlebnispark mit Finanzhilfen von insgesamt rund 10 Millionen Franken unterstützt. Es gibt jetzt natürlich verschiedene Parkkandidaten, die über das ganze Land verteilt sind, aber schwerpunktmässig doch in bestimmten Regionen liegen. Ich denke, dass das auch selbstverständlich ist. Wir haben heute unter der Position "Natur und Landschaft" im Voranschlag und im Finanzplan jährlich 10 Millionen Franken eingestellt. Wie gesagt wurde, werden 8 Millionen Franken über Programmvereinbarungen an die Kantone mit Pärken geleistet. Es bleiben dann 2 Millionen Franken, die über Finanzhilfeverträge mit Dritten für Leistungen eingesetzt werden, die allen zugutekommen.
Wenn Sie nun eine Mittelaufstockung vornehmen, hätte das eine Anpassung der Programmvereinbarungen zur Folge. Ich denke, dass wir uns da einig sind. Wenn man eine solche Mittelaufstockung vornimmt, ist es so, wie es der Präsident der Finanzkommission gesagt hat: Nach der Pärkeverordnung müssen dann, wenn Finanzhilfen des Bundes gesprochen werden, die Beteiligten, d. h. Kantone und [PAGE 1065] Gemeinden und allfällige Dritte, finanziell angemessene Beiträge leisten. Wenn wir also hier eine Aufstockung mit dem Ziel, wie es genannt wurde, vornehmen, heisst das, dass die entsprechenden Regionen oder die Dritten auch mindestens 20 Prozent bringen müssen. Wenn sie das nicht tun können oder nicht tun wollen, müssen die Mittel anderswo im gleichen Bereich eingesetzt werden, irgendwo, wo sie noch nicht eingesetzt werden. Beispielsweise ist es heute so, dass der Bund keine Finanzhilfen an Bauten in Pärken leistet. Natürlich könnte man hier neu auch mitfinanzieren, aber das ist nicht der Sinn der Übung. Mit anderen Worten: Wenn man jetzt unkoordiniert und nicht abgesprochen mit den Drittbeteiligten solche Aufstockungen vornimmt, besteht die Gefahr, dass man einfach Kompensationsvorschläge macht und den Subventionsbereich ausdehnt, ohne sich wirklich Gedanken darüber zu machen, was das in der Folge bedeuten würde. Darum möchten wir Sie bitten, das nicht zu machen. Programmvereinbarungen sind gemäss NFA auf vier Jahre ausgelegt. Das ist ein gutes Mittel, um auch Investitions- und Betriebssicherheit zu haben. Aber wenn Sie einfach für ein Jahr einen Betrag erhöhen, bringen Sie das ganze Gleichgewicht durcheinander, und Sie müssen dann auch mit den Kantonen wieder entsprechende Vereinbarungen treffen.
Das gilt auch für die Frage der Kompensation der Beiträge für die Revitalisierung. Auch dort bestehen Programme mit den Kantonen. Auch dort gilt: Wenn ein Kredit vorübergehend gekürzt wird, um einen anderen Bereich gegenzufinanzieren, müssen Sie die Vereinbarungen mit den Kantonen entsprechend wieder anpassen.
Der zweite Punkt der Kompensation, der angeführt wird, betrifft die Mittel für die Sanierung von Altlasten. Dieser Altlastenfonds wird ausschliesslich über die Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen finanziert. Das sind also zweckgebundene Einnahmen und zweckgebundene Ausgaben. Sie können diese zweckgebundenen Einnahmen nicht anders verwenden als für die Sanierung von Altlasten. Wenn Sie diese Einnahmen vorübergehend zweckentfremdet verwenden, müssen Sie sie nachher wieder aufstocken, denn die Privaten, die diese Beiträge bezahlen, haben Anspruch darauf, dass sie dann auch für den bestimmten Zweck eingesetzt werden. Oder anders gesagt: Diese Kompensation ist nur eine vorläufige Kompensation und muss wieder ausgeglichen werden. Die Altlastensanierung muss über diese Einnahmen im gleichen Umfang weitergehen. Daher ist es auch nicht eine echte Kompensation.
Ich möchte Sie bitten, nicht einfach im Budget diesen Betrag aufzustocken. Wenn das wirklich ein Anliegen wäre, muss man diese Fragen im Rahmen von Programmvereinbarungen, und zwar mit mittel- und langfristigen Lösungen, angehen. Noch einmal: Kantone, Gemeinden und Regionen sind auch beteiligt.